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EFSA schließt vollständige Risikobewertung zu Aspartam ab und kommt zu dem Schluss, dass es in den derzeitigen Expositionsmengen sicher ist

Aspartam und seine Abbauprodukte sind für den menschlichen Verzehr in den derzeitigen Expositionsmengen sicher, so die Schlussfolgerung der EFSA in ihrer ersten vollständigen Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. des Süßungsmittels. Zur Durchführung dieser Risikobewertung nahm die EFSA eine gründliche Auswertung sämtlicher vorliegender wissenschaftlicher Forschungsergebnisse zu Aspartam und dessen Abbauprodukten vor, einschließlich Studien an Tieren und Menschen.

„Dieses Gutachten ist eine der umfassendsten Risikobewertungen zu Aspartam, die je durchgeführt wurden. Es stellt einen wichtigen Schritt dar zur Stärkung des Verbrauchervertrauens in die wissenschaftliche Untermauerung des EU-Lebensmittelsicherheitssystems sowie in die Regulierung von Lebensmittelzusatzstoffen“, erklärte Dr. Alicja Mortensen, Vorsitzende des Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) der EFSA.

Sachverständige des ANS-Gremiums berücksichtigten alle verfügbaren Informationen und zogen nach einer eingehenden Analyse den Schluss, dass die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake –  ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.) von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag die allgemeine Bevölkerung Kollektiv von Menschen, Tieren oder Pflanzen derselben Art. Bei Menschen spricht man auch von Bevölkerung. ausreichend schützt. Allerdings gilt dieser ADI-Wert nicht für Patienten, die an der Krankheit Phenylketonurie (PKU) leiden, da diese sich strikt an eine Diät halten müssen, die arm an Phenylalanin (einer in Proteinen vorkommenden Aminosäure Baustein, aus dem Proteine bestehen. Einige Aminosäuren werden im menschlichen Körpern gebildet, während andere nur über die Nahrung aufgenommen werden können.) ist.

Nach einer sorgfältigen Auswertung der Erkenntnisse aus Tier- und Humanstudien konnten die Sachverständigen das potenzielle Risiko einer Erbgutschädigung oder Krebsentstehung durch Aspartam ausschließen. Die EFSA-Sachverständigen zogen zudem den Schluss, dass Aspartam nicht das Gehirn oder das Nervensystem schädigt und sich weder bei Kindern noch Erwachsenen auf das Verhalten oder kognitive Funktionen auswirkt. Das Gremium stellte fest, dass in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft die Exposition gegenüber Phenylalanin aus Aspartam bei dem derzeitigen ADI-Wert kein Risiko für den sich entwickelnden Fötus darstellt (ausgenommen Frauen, die an PKU leiden).

Das Gutachten stellt klar, dass die Abbauprodukte von Aspartam (Phenylalanin, Methanol und Asparaginsäure) auch in anderen Lebensmitteln natürlicherweise vorkommen (Methanol findet sich z.B. in Obst und Gemüse). Der Beitrag der Abbauprodukte von Aspartam zur ernährungsbedingten Gesamtexposition gegenüber diesen Stoffen ist niedrig.

Das Gutachten beschreibt die Kriterien, die zur Ermittlung der für die Risikobewertung relevanten Studien verwendet wurden, sowie die zur Evaluierung der wissenschaftlichen Erkenntnisse angewendeten Standards. Die EFSA-Sachverständigen gingen auf sämtliche Unsicherheiten in Verbindung mit der Bewertung von Aspartam ein. Das Gutachten erläutert, wie diesen im Rahmen der Risikobewertung Rechnung getragen wurde, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken durch Aspartam nicht unterschätzt werden.

Die umfassende Auswertung durch das ANS-Gremium wurde durch zwei öffentliche Aufrufe zur Einreichung von Daten ermöglicht, im Zuge derer die Behörde Zugang zu einer großen Menge wissenschaftlicher Informationen, darunter sowohl veröffentlichte als auch bis dahin unveröffentlichte Daten und Studien, erhielt.

Während der (vom 9. Januar 2013 bis 15. Februar 2013 laufenden) öffentlichen Konsultation zum Gutachtenentwurf gingen bei der EFSA mehr als 200 Stellungnahmen ein, die alle Berücksichtigung fanden. Während der Beratungsphase führte die EFSA zudem eine Anhörung mit interessierten Kreisen durch, um ihren Gutachtenentwurf und die im Zuge der Online-Konsultation eingegangenen Rückmeldungen zu diskutieren. Der Dialog der EFSA mit den Interessengruppen offenbarte, dass entscheidende Gesichtspunkte des Gutachtenentwurfs im endgültigen Gutachten der Klärung bedurften.

Die Behörde veröffentlicht heute außerdem die während der öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare zum Gutachtenentwurf, die Antworten der Behörde darauf sowie eine Stellungnahme zu zwei aktuellen Publikationen, von denen die EFSA nach Beendigung der öffentlichen Konsultation Kenntnis erlangte; hierbei handelt es sich zum einen um eine Veröffentlichung der US-Umweltschutzbehörde, zum anderen um eine Publikation von Gift et al. Keine der beiden Studien entkräftet die Schlussfolgerung der EFSA zu Aspartam.

Notes to editors

Sicherheit der Abbauprodukte von Aspartam

Da der Abbau von Aspartam im Darm sehr schnell und vollständig erfolgt, ist jede berichtete Wirkung im Körper nach der Aufnahme von Aspartam auf einen oder mehrere seiner drei Bestandteile – Asparaginsäure, Phenylalanin oder Methanol – zurückzuführen. Das wissenschaftliche Gutachten der EFSA geht auf mögliche Risiken in Verbindung mit den drei Abbauprodukten ein und kommt zu dem Schluss, dass diese in den derzeitigen Expositionsmengen keine Sicherheitsbedenken hervorrufen.

  • Die Aminosäure Phenylalanin ist Bestandteil vieler in Lebensmitteln vorkommender Proteine. Es ist bekannt, dass sie bei Aufnahme in großen Mengen toxisch wirkt, insbesondere für den sich entwickelnden Fötus bei Frauen, die an Phenylketonurie (PKU) leiden.
  • Methanol findet sich in Lebensmitteln wie Obst und Gemüse bzw. kann aus diesen freigesetzt werden, und auch vom Körper wird es natürlicherweise produziert. Methanol wirkt toxisch, wenn die Exposition extrem hoch ist, etwa beim Konsum einiger selbst gebrannter Spirituosen. Die EFSA-Sachverständigen kamen zu dem Schluss, dass aus Aspartam stammendes Methanol nur einen geringen Anteil der Gesamtexposition gegenüber Methanol aus allen Quellen ausmacht.
  • Asparaginsäure ist eine in Proteinen vorkommende Aminosäure. Der Körper kann Asparaginsäure u.U. in den Neurotransmitter Glutamat umwandeln, der sich in sehr hohen Konzentrationen schädlich auf das Nervensystem auswirken kann. Die EFSA-Sachverständigen konnten allerdings keinen Hinweis auf eine Neurotoxizität Jede schädliche Wirkung auf das Nervensystem (z.B. Lähmung oder Funktionsverlust), die aus der Exposition gegenüber potenziell giftigen Stoffen resultiert. im Zusammenhang mit Aspartam feststellen und gelangten daher zu dem Schluss, dass Asparaginsäure aus Aspartam für die Sicherheit der Verbraucher unbedenklich ist.

Nützliche Hintergrundinformationen

  • Durch die Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission wurde ein Programm zur Neubewertung sämtlicher vor 2009 zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe aufgelegt.
  • Die Neubewertung von Aspartam ist Teil dieser systematischen Neubewertung. Im Mai 2011 wurde die EFSA von der Europäischen Kommission ersucht, die vollständige Neubewertung der Sicherheit von Aspartam (E 951), die ursprünglich bis 2020 abgeschlossen sein sollte, vorzuziehen, nachdem im Hinblick auf neuere Studien Bedenken geäußert worden waren.
  • Die EFSA wertete zwar bereits in der Vergangenheit neue Studien zu Aspartam aus, hierbei handelt es sich jedoch um die erste vollständige Risikobewertung zu Aspartam, mit der die EFSA beauftragt wurde. Ihre Durchführung oblag dem ANS-Gremium der Behörde.
  • Zu den im Rahmen der Risikobewertung ausgewerteten Studien zählen auch die 112 Originalunterlagen zu Aspartam, die zur Untermauerung des Antrags auf Zulassung von Aspartam in den frühen 1980er Jahren eingereicht wurden. Im Interesse der Transparenz hat die EFSA das vollständige Verzeichnis dieser Studien veröffentlicht und auch die zuvor unveröffentlichten Daten zugänglich gemacht.

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