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Pestizide

Der Begriff „Pestizide“ wird häufig als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet. Der Oberbegriff Pestizide umfasst jedoch auch Produkte wie Biozide, die nicht zur direkten Anwendung an Pflanzen, sondern zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheitsüberträgern wie Insekten, Ratten und Mäusen bestimmt sind; diese fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EFSA.

Pflanzenschutzmittel sind Pestizide, die überwiegend eingesetzt werden, um die Gesundheit von Kulturpflanzen zu erhalten und ihrer Vernichtung durch Krankheiten und Schädlingsbefall vorzubeugen. Hierzu zählen Herbizide, Fungizide, Insektizide, Akarizide, Pflanzenwachstumsregulatoren und Repellentien (Abwehr- oder Vergrämungsmittel).

Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe. Bei diesen Wirkstoffen kann es sich um chemische Substanzen oder Mikroorganismen, einschließlich Viren, handeln, die es dem Produkt ermöglichen, seine Funktion zu erfüllen. Ein Großteil der Risikobewertungen der EFSA im Bereich der Pflanzenschutzmittel konzentriert sich auf diese Wirkstoffe.

Rolle der EFSA

Die EFSA leistet Risikomanagern unabhängige wissenschaftliche Beratung auf der Grundlage von Risikobewertungen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten entscheiden im Rahmen des Risikomanagements über Regulierungsfragen, einschließlich der Genehmigung von Wirkstoffen und der Festsetzung gesetzlicher Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln (Rückstandshöchstgehalte).

Bevor ein Wirkstoff in einem Pflanzenschutzmittel in der EU eingesetzt werden darf, muss er von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Wirkstoffe durchlaufen einen eingehenden Evaluierungsprozess, bevor eine Entscheidung über ihre Genehmigung getroffen werden kann.

Das Referat Peer-Review-Pestizide der EFSA ist auf EU-Ebene für das Peer-Review der Risikobewertungen von in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffen zuständig und arbeitet dabei eng mit den Mitgliedstaaten zusammen. Bei der Risikobewertung von Wirkstoffen wird geprüft, ob diese Substanzen bei korrekter Anwendung möglicherweise irgendeine direkte oder indirekte schädliche Wirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben – beispielsweise über das Trinkwasser, Lebens- oder Futtermittel – und dass sie die Qualität des Grundwassers nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Umweltrisikobewertung mögliche Auswirkungen auf Nichtzielorganismen abgeschätzt werden.

Die EFSA leistet der Europäischen Kommission auch wissenschaftliche Beratung zu möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Pestizidrückständen in Lebensmitteln, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, und erarbeitet Empfehlungen bezüglich der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten (Maximum Residue Levels – MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm.). Außerdem ist die EFSA für die Erstellung des Jahresberichts über Pestizidrückstände in der EU zuständig und stellt dem Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) administrative und wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung.

Die EFSA berät die Europäische Kommission wissenschaftlich über mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, und unterbreitet Vorschläge für die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten. Darüber hinaus leistet die EFSA auch dem Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) administrative und wissenschaftliche Unterstützung.

Das PPR-Gremium und die zuständigen Referate haben die Aufgabe, die wissenschaftlichen Methoden zur Risikobewertung von Pestiziden zu überarbeiten und weiterzuentwickeln, was auch Leitliniendokumente umfasst. In diesem Zusammenhang beauftragt die EFSA regelmäßig externe Organisationen mittels Fremdvergabe damit, sie beim Zusammentragen von wissenschaftlichen Daten und Informationen oder der Entwicklung von Modellierungsinstrumenten zu unterstützen. Die Ansichten von Interessengruppen zu neuen Leitlinien und Methoden werden mittels öffentlicher Konsultationen eingeholt. Die Leitliniendokumente bieten Antragstellern und Mitgliedstaaten Orientierungshilfe bei der Durchführung von Risikobewertungen für bestimmte Bereiche im Rahmen des Peer-Reviews von Wirkstoffen bzw. der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene.

EU-Rechtsrahmen

Die Vermarktung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie ihre Rückstände auf und in Lebensmitteln sind durch zahlreiche EU-Rechtsvorschriften geregelt. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt gebracht oder verwendet werden. Im Rahmen eines dualen Systems bewertet die EFSA die in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe, während die Mitgliedstaaten die Pflanzenschutzmittel-Produkte bewerten und auf nationaler Ebene zulassen. Pflanzenschutzmittel werden hauptsächlich in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt.

Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit gesetzlichen Grenzwerten für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln werden in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Diese Verordnung enthält auch Bestimmungen über amtliche Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz auftreten können.

Aktuelles

Im Februar 2023 veröffentlichte die EFSA ihren überarbeiteten Leitfaden zur Risikobewertung von Pestiziden für Vögel und Säugetiere, der erstmals im Jahr 2009 veröffentlicht worden war. Darin wird ein abgestuftes Risikobewertungsschema beschrieben, das die Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. über die Nahrung, die Exposition durch Sekundärvergiftung und die Exposition durch die Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird. von kontaminiertem Wasser abdeckt. In Anlehnung an die Grundsätze des bestehenden Leitfadens wurden die Methoden der Risikobewertung bei Bedarf präzisiert, aktualisiert und ergänzt. Im Sinne von Harmonisierung und Transparenz wurde ein Online-Bewertungstool entwickelt, das die Risikobewertung durch die Durchführung von Berechnungen unterstützt.

Peer-Review

Peer-Review von Wirkstoffen

Seit 2003 ist die EFSA auf EU-Ebene für das Peer-Review von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln zuständig. Diese Aufgabe wird vom Referat Pestizide der EFSA gemäß den in den Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren und entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Standards und Methoden durchgeführt. Die EFSA arbeitet dabei eng mit wissenschaftlichen Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten zusammen.

Generell erfolgt die Bewertung von Wirkstoffen im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens:

  1. Der Hersteller des Wirkstoffs legt einem zuvor benannten Bericht erstattenden Mitgliedstaat einen Antrag auf Genehmigung eines Wirkstoffs vor, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (Dossier).
  2. Für jeden Stoff wird zunächst von dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat ein vorläufiger Risikobewertungsbericht erstellt.
  3. Die Risikobewertung des Bericht erstattenden Mitgliedstaats wird von der EFSA zusammen mit allen Mitgliedstaaten einem Peer-Review unterzogen.
  4. Die EFSA verfasst eine Schlussfolgerung bezüglich des Wirkstoffs.
  5. Die Europäische Kommission trifft eine gesetzgeberische Entscheidung über die Aufnahme des Stoffs in die gemeinschaftliche Liste der genehmigten Wirkstoffe.

Die EFSA ist auch für das EU-Peer-Review von Anträgen auf Erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen zuständig. Wirkstoffe werden in der Regel für einen Zeitraum von 10 Jahren genehmigt, nach dessen Ablauf Antragsteller eine Verlängerung der Genehmigung beantragen können. Der entsprechende Antrag wird einem Bericht erstattenden Mitgliedstaat vorgelegt, der eine erste Evaluierung vornimmt und einen vorläufigen Bewertungsbericht zur Erneuerung (Renewal Assessment Report – RAR) erstellt. Dieser wird dann von der EFSA, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, einem Peer-Review unterzogen.

Darüber hinaus leistet die EFSA wissenschaftliche Unterstützung bei der Bewertung von Anträgen, die „Grundstoffe“ betreffen. Bei Grundstoffen handelt es sich, allgemein gesprochen, um Wirkstoffe, die zwar nicht in erster Linie als Pflanzenschutzmittel verwendet werden, aber von Nutzen für den Pflanzenschutz sein können. Die Kriterien für ihre Genehmigung sind in der Rahmenverordnung festgelegt.

Schließlich nimmt die EFSA auch wissenschaftlich Stellung zu Bestätigungsdaten. Eine Genehmigung kann vorbehaltlich der Vorlage zusätzlicher bestätigender Informationen erteilt werden, wenn sich während der Bewertung neuer Datenbedarf ergibt oder neue wissenschaftliche bzw. technische Erkenntnisse vorliegen.

Das Ergebnis des Peer-Reviews und/oder sonstiger Konsultationsverfahren wird in den Schlussfolgerungen und technischen Berichten der EFSA präsentiert.

Rückstandshöchstgehalte

Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebensmitteln

Pestizidrückstände, die sich aus der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Kulturpflanzen zur Gewinnung von Lebens- oder Futtermitteln ergeben, können ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen. Darum existiert in der Europäischen Union ein umfassender Rechtsrahmen, der Regeln für die Genehmigung von Wirkstoffen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Pestizidrückstände in Lebensmitteln vorgibt.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels – MRL) rechtlich zulässige Höchstmengen an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- bzw. Futtermitteln, die ausgehend von guter landwirtschaftlicher Praxis und der niedrigsten zum Schutz empfindlicher Verbraucher notwendigen Exposition festgelegt werden. Sie werden nach einer eingehenden Bewertung der Eigenschaften des Wirkstoffs und der beabsichtigten Verwendung des Pestizids abgeleitet. Diese gesetzlichen Grenzwerte gelten auch für eingeführte Lebens- und Futtermittel, wobei sie als „Einfuhrtoleranzen“ festgelegt werden, um den Anforderungen des internationalen Handels gerecht zu werden.

Bevor eine Rückstandshöchstmenge festgelegt oder geändert werden kann – etwa weil ein Antragsteller die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels beantragt – bewertet die EFSA das Rückstandsverhalten des Pestizids und mögliche Gesundheitsrisiken für Verbraucher infolge von Rückständen in Lebensmitteln. Sofern die EFSA bei der Risikobewertung keine unannehmbaren Risiken für Verbraucher ermittelt, werden EU-weit harmonisierte Rückstandshöchstgehalte festgelegt (Database of MRLs in the EU) und das Pflanzenschutzmittel kann zugelassen werden.

Anträge auf neue oder überarbeitete EU-Rückstandshöchstgehalte gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gehen bei der EFSA ein, die in enger Zusammenarbeit mit dem bewertenden Mitgliedstaat (EMS) neue Rückstandshöchstgehaltsanträge für eine Wirkstoff-Pflanzen-Kombination bewertet, eine Bewertung des Verbraucherrisikos vornimmt und die empfohlenen Rückstandshöchstgehalte festlegt. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf unserer Seite "Anträge im Bereich Pestizide".

In Übereinstimmung mit Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 überprüft die EFSA die bestehenden Rückstandshöchstgehalte für einen Wirkstoff auch in enger Zusammenarbeit mit dem berichterstattenden Mitgliedstaat. Die EFSA erarbeitet für alle Kulturpflanzen, für die europäische Zulassungen oder Einfuhrtoleranzen gemeldet werden, Vorschläge zu Rückstandshöchstgehalten und bewertet das Verbraucherrisiko. Die Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte für einen Wirkstoff wird in Einklang mit dem Verfahren durchgeführt, das mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbart wurde. Weitere Informationen zu diesem Verfahren, darunter ausführliche Arbeitsanweisungen, Ablaufdiagramme und hilfreiche Vorlagen, können unter den unten angeführten Links heruntergeladen werden.

Um den Interessenvertretern eine bessere Vorbereitung und Unterstützung der Überprüfung von Rückstandshöchstgehalten zu ermöglichen, aktualisiert die EFSA ihren Überblick über den Stand der Überprüfung von Rückstandshöchstgehalten gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vierteljährlich.

Bei jeder Bewertung von Rückstandshöchstgehalten schätzt die EFSA die chronische (langfristige) und akute (kurzzeitige) ernährungsbedingte Verbraucherexposition gegenüber Pestizidrückständen mittels eines von der EFSA entwickelten Berechnungsmodells (PRIMo – Pesticide Residue Intake Model) ab. Das Modell beruht auf von den Mitgliedstaaten übermittelten nationalen Daten zum Lebensmittelverzehr sowie Gewichtsangaben pro Einheit und folgt international anerkannten Methoden der Risikobewertung.

Die Ergebnisse der Bewertungen von Rückstandshöchstgehalten durch die ESMA werden als mit Gründen versehene Stellungnahmen vorgelegt und im EFSA-Journal veröffentlicht.

Bewertung nach Artikel 12: Anweisungen und Vorlagen

Arbeitsanweisungen

Work instructions_2020.pdf

STEP 2: GAPs collection

Template for GAPs reporting form

STEP 3: identification of cGAP

Template of the GAP overview file

STEP 4: data collection

Template for MSs Evaluation Report

Template for EURLs evaluation report

STEP 5: ER and PROFile

Template for RMS evaluation report

Template for PROFile (3.0)

PROFile (3.0) user guide

STEP 8: Member States consultation

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Jahresbericht

Jahresbericht über Pestizidrückstände

Die Mitgliedstaaten sind zur Durchführung von Kontrollen verpflichtet, um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Lebensmittel keine Rückstände über den gesetzlichen Grenzwerten enthalten. Die europäischen Überwachungsprogramme stellen zusammengenommen eines der weltweit umfassendsten Programme zur Erhebung von Lebensmitteldaten dar, in dessen Rahmen jedes Jahr mehr als 75 000 Lebensmittelproben auf über 600 verschiedene Pestizide hin analysiert werden. Im Jahr 2022 wurden insgesamt über 110.000 Lebensmittelproben entnommen, so viele wie nie zuvor.

Die EFSA ist für die Erstellung von Jahresberichten über die Kontrolltätigkeit der EU-Mitgliedstaaten[1] sowie der beiden EWR-Länder Norwegen und Island zuständig. In diesen Berichten werden Bereiche ermittelt, in denen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Rückstände von Pestiziden bestehen, und es wird bewertet, inwieweit die Verbraucher diesen Rückständen durch in Verkehr gebrachte Lebensmittel ausgesetzt sind. Im jüngsten Bericht der EFSA wurde die im Jahr 2023 eingeführte probabilistische Bewertungsmethode auf alle Pestizide ausgeweitet, die im Rahmen des EU-koordinierten Programms analysiert werden. Darüber hinaus macht die EFSA Vorschläge im Hinblick darauf, wie künftige Kontrollprogramme effizienter gestaltet werden könnten.

[1] : Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 5 Absatz 4 des Windsor-Rahmens (siehe Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023 der Union und des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Groẞbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023, ABl. L 102 vom 17.4.2023, S. 87) in Verbindung mit Abschnitt 24 von Anhang 2 dieses Rahmens gelten für die Zwecke dieser Verordnung Verweise auf Mitgliedstaaten auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.

Häufig gestellte Fragen

Bei Pestizidrückständen handelt es sich um messbare Mengen an Wirkstoffen – chemische Stoffe, die zum Schutz von Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen eingesetzt werden – sowie deren Metaboliten oder Abbauprodukten, die in Lebensmittelerzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs nachgewiesen werden können.

Die Europäische Union verfügt über einen umfassenden rechtlichen Rahmen, der den Einsatz von Pestiziden regelt. Um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten, werden gesetzliche Grenzwerte – sogenannte Rückstandshöchstgehalte – für die in Lebensmitteln zulässigen Mengen an Pestizidrückständen festgelegt. Solche Rückstandshöchstgehalte wurden für mehr als 650 Pestizide in über 370 Lebensmittelerzeugnissen definiert. Um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Lebensmittel die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, nehmen die EU-Mitgliedstaaten (sowie Norwegen und Island) Proben von verschiedenen Lebensmitteln und testen sie auf Pestizidrückstände. Diese Daten werden jedes Jahr von der EFSA analysiert und veröffentlicht, um einen EU-weiten Überblick über die Einhaltung der Grenzwerte sowie die Exposition der europäischen Verbraucher gegenüber Pestizidrückständen zu geben. Darüber hinaus spricht die EFSA Empfehlungen für künftige Überwachungsprogramme aus.

Die neuesten Daten – erhobenen im Jahr 2022 – ergaben, dass 96,3 % der 110 829 Lebensmittelproben unter dem Rückstandshöchstgehalt lagen. Bei 3,7 % der Stichproben wurde dieser Grenzwert überschritten, wovon 2,2 % nicht den Anforderungen entsprachen, indem auch nach Berücksichtigung der Messunsicherheit der Rückstandshöchstgehalt überschritten wurde. In der Untergruppe von 11 727 Proben, die im Rahmen des von der EU koordinierten Kontrollprogramms analysiert wurden (siehe Frage 6), überschritten 1,6 % den Rückstandshöchstgehalt und 0,9 % entsprachen nicht den Anforderungen. Die Quote der Nichteinhaltung der Vorschriften ging leicht von 1 % im Jahr 2019 auf 0,9 % im Jahr 2022 zurück, wenn dieselbe Auswahl an Produkten geprüft wurde.

Enthält eine Probe Pestizidrückstände, die die Rückstandshöchstwerte überschreiten, wird die Messunsicherheit berücksichtigt und angewendet. Liegt der Gehalt an Pestizidrückständen nach Anwendung der Messunsicherheit über dem Rückstandshöchstwert, so entspricht diese Probe nicht den Anforderungen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften zieht rechtliche Maßnahmen nach sich.

Wie in den Vorjahren wurden 2022 in etwas weniger als einem Viertel der Proben (23 %) Mehrfachrückstände erfasst. Das Vorhandensein von Mehrfachrückständen stellt keine Nichteinhaltung der Gesetzesvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalte dar, solange einzelne Pestizide die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Erzeugnisse mit Mehrfachrückständen sollten allerdings sorgfältig von den nationalen Behörden geprüft werden (zum Beispiel im Hinblick darauf, ob Kombinationen von Pestiziden bewusst eingesetzt werden, um Rückstandshöchstgehalte für einzelne Substanzen zu umgehen).

Der Bericht enthält zwei Datensätze aus zwei Programmen:

  • Ein von der EU koordiniertes Programm, in dessen Rahmen die Europäische Kommission berichterstattende Länder verpflichtet, eine gemeinsame Liste von Lebensmitteln und Pestiziden zu analysieren. Hierbei werden verschiedene Gruppen von Lebensmitteln in einem Drei-Jahres-Zyklus analysiert. Die Probenahme erfolgt nach dem Zufallsprinzip, um statistisch repräsentative Ergebnisse im Hinblick auf die von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern konsumierten Lebensmittel zu erhalten.
  • Nationale Kontrollprogramme, deren Rahmen von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt wird. Die Programme sind „risikobasiert“, d. h. ihr Schwerpunkt liegt auf Lebensmitteln, in denen Rückstandskonzentrationen zu erwarten sind, welche die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten.

Der Wert von 96,3 % ergibt sich aus den kombinierten Ergebnissen der Berichte beider Programme. Betrachtet man ausschließlich die Ergebnisse des von der EU koordinierten Programms für 2022, das 11 727 Proben von 12 Lebensmitteln abdeckte, zeigt sich, dass 98,4 % der Proben innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte lagen.

In dieser Ausgabe des Berichts wird die im vergangenen Jahr eingeführte probabilistische Bewertungsmethode auf alle im Rahmen des EU-koordinierten Programms analysierten Pestizide ausgeweitet. Bei der Bewertung wird die Wahrscheinlichkeit geschätzt, dass die Verbraucher einer Rückstandsmenge ausgesetzt sind, die über dem sicheren Niveau (den gesundheitsbezogenen Richtwert) liegt. Bei den meisten Stoffen wird diese Wahrscheinlichkeit auf null geschätzt; für manche Stoffe wurde für bestimmte Verbrauchergruppen eine etwas höhere Wahrscheinlichkeit geschätzt.

Aufgrund verschiedener Unsicherheiten könnten die Risiken in dieser Bewertung überschätzt worden sein. In den kommenden Jahren wird die EFSA die Methodik weiter anpassen, um die Genauigkeit der Ergebnisse weiter zu verbessern.

Im Rahmen ihres Berichts bewertet die EFSA sowohl die akuten (kurzfristigen) als auch des chronischen (langfristigen) ernährungsbedingten Risiken, indem sie die Daten aus dem EU-koordinierten Programm mit von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen zum Lebensmittelverzehr kombiniert. Ausgehend von den Daten für 2022 gelangte die EFSA zu dem Schluss, dass das Risiko für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher als gering einzuschätzen ist.

  • Rückstandshöchstgehalte (MRL): die in Lebensmitteln zulässigen Höchstmengen an Pestizidrückständen. Rückstandshöchstgehalte werden auch als „gesetzliche Grenzwerte“ oder „zulässige Höchstmengen“ bezeichnet.
  • Nichtkonforme Proben: Proben mit Rückständen von einem oder mehreren Pestiziden, die die Rückstandshöchstwerte nach Berücksichtigung der Messunsicherheit überschreiten.
  • Gesundheitsbezogener Richtwerte (HBGV): Schwellenwerte, die die sichere Aufnahmemenge von Substanzen für Verbraucher angeben. Diese basieren auf Erkenntnissen über gesundheitliche Auswirkungen und berücksichtigen Unsicherheiten in Bezug auf die Daten und die Dauer der Exposition.
  • Quantifizierungsgrenzen ( LOQ Die Bestimmungsgrenze (Limit of Quantification – LOQ) ist die niedrigste Konzentration eines Stoffs, die mithilfe von Standardtests sicher gemessen werden kann.): die niedrigsten Rückstandskonzentrationen, die durch routinemäßige Überwachung mit validierten Kontrollmethoden quantifiziert und gemeldet werden können.

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