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Pestizide
Einleitung

Der Begriff „Pestizide“ wird häufig als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet. Der Oberbegriff Pestizide umfasst jedoch auch Produkte wie Biozide, die nicht zur direkten Anwendung an Pflanzen, sondern zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheitsüberträgern wie Insekten, Ratten und Mäusen bestimmt sind; diese fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EFSA.
Pflanzenschutzmittel sind Pestizide, die überwiegend eingesetzt werden, um die Gesundheit von Kulturpflanzen zu erhalten und ihrer Vernichtung durch Krankheiten und Schädlingsbefall vorzubeugen. Hierzu zählen Herbizide, Fungizide, Insektizide, Akarizide, Pflanzenwachstumsregulatoren und Repellentien (Abwehr- oder Vergrämungsmittel).
Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe. Bei diesen Wirkstoffen kann es sich um chemische Substanzen oder Mikroorganismen, einschließlich Viren, handeln, die es dem Produkt ermöglichen, seine Funktion zu erfüllen. Ein Großteil der Risikobewertungen der EFSA im Bereich der Pflanzenschutzmittel konzentriert sich auf diese Wirkstoffe.
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Überblick
EU-Rechtsrahmen
Die Vermarktung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie ihre Rückstände auf und in Lebensmitteln sind durch zahlreiche EU-Rechtsvorschriften geregelt. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt gebracht oder verwendet werden. Im Rahmen eines dualen Systems bewertet die EFSA die in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe, während die Mitgliedstaaten die Pflanzenschutzmittel-Produkte bewerten und auf nationaler Ebene zulassen. Pflanzenschutzmittel werden hauptsächlich in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt.
Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit gesetzlichen Grenzwerten für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln werden in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Diese Verordnung enthält auch Bestimmungen über amtliche Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz auftreten können.
Rolle
Die EFSA leistet Risikomanagern unabhängige wissenschaftliche Beratung auf der Grundlage von Risikobewertungen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten entscheiden im Rahmen des Risikomanagements über Regulierungsfragen, einschließlich der Genehmigung von Wirkstoffen und der Festsetzung gesetzlicher Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln (Rückstandshöchstgehalte).
Bevor ein Wirkstoff in einem Pflanzenschutzmittel in der EU eingesetzt werden darf, muss er von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Wirkstoffe durchlaufen einen eingehenden Evaluierungsprozess, bevor eine Entscheidung über ihre Genehmigung getroffen werden kann.
Das Referat Pestizide der EFSA ist auf EU-Ebene für das Peer-Review der Risikobewertungen von in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffen zuständig und arbeitet dabei eng mit den Mitgliedstaaten zusammen. Bei der Risikobewertung von Wirkstoffen wird geprüft, ob diese Substanzen bei korrekter Anwendung möglicherweise irgendeine direkte oder indirekte schädliche Wirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben – beispielsweise über das Trinkwasser, Lebens- oder Futtermittel – und dass sie die Qualität des Grundwassers nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Umweltrisikobewertung mögliche Auswirkungen auf Nichtzielorganismen abgeschätzt werden.
Das Referat Pestizide leistet der Europäischen Kommission auch wissenschaftliche Beratung zu möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Pestizidrückständen in Lebensmitteln, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, und erarbeitet Empfehlungen bezüglich der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten (Maximum Residue Levels – MRL). Außerdem ist das Referat für die Erstellung des Jahresberichts über Pestizidrückstände in der EU zuständig und stellt dem Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) administrative und wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung.
Das Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) der EFSA leistet wissenschaftliche Beratung zu: Fragen, die nicht im Rahmen des Peer-Reviews von Wirkstoffen geklärt werden können; Anträgen und Überprüfungen im Zusammenhang mit Rückstandshöchstgehalten; oder wenn Leitlinien zu allgemeineren Fragen benötigt werden, was in der Regel die Bereiche Toxikologie, Ökotoxikologie, Verbleib und Verhalten bzw. die Weiterentwicklung von Risikobewertungspraktiken betrifft.
Das PPR-Gremium und das Referat Pestizide haben die Aufgabe, die wissenschaftlichen Methoden zur Risikobewertung von Pestiziden zu überarbeiten und weiterzuentwickeln, was auch Leitliniendokumente umfasst. In diesem Zusammenhang beauftragt die EFSA regelmäßig externe Organisationen mittels Fremdvergabe damit, sie beim Zusammentragen von wissenschaftlichen Daten und Informationen oder der Entwicklung von Modellierungsinstrumenten zu unterstützen. Die Ansichten von Interessengruppen zu neuen Leitlinien und Methoden werden mittels öffentlicher Konsultationen eingeholt. Die Leitliniendokumente bieten Antragstellern und Mitgliedstaaten Orientierungshilfe bei der Durchführung von Risikobewertungen für bestimmte Bereiche im Rahmen des Peer-Reviews von Wirkstoffen bzw. der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene.
Peer-Review
- Der Hersteller des Wirkstoffs legt einem zuvor benannten Bericht erstattenden Mitgliedstaat einen Antrag auf Genehmigung eines Wirkstoffs vor, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (Dossier).List of available summary dossiers and applications
- Für jeden Stoff wird zunächst von dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat ein vorläufiger Risikobewertungsbericht erstellt.
- List of available rapporteur Member State assessment reports
- List of available rapporteur Member State assessment reports(veröffentlicht vor dem 22. September 2014)
- Die Risikobewertung des Bericht erstattenden Mitgliedstaats wird von der EFSA zusammen mit allen Mitgliedstaaten einem Peer-Review unterzogen.
- Die EFSA verfasst eine Schlussfolgerung bezüglich des Wirkstoffs.
- Die Europäische Kommission trifft eine gesetzgeberische Entscheidung über die Aufnahme des Stoffs in die gemeinschaftliche Liste der genehmigten Wirkstoffe.
Rückstandshöchstgehalte
Jahresbericht
Jahresbericht über Pestizidrückstände
Die Mitgliedstaaten sind zur Durchführung von Kontrollen verpflichtet, um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Lebensmittel keine Rückstände über den gesetzlichen Grenzwerten enthalten. Die europäischen Überwachungsprogramme stellen zusammengenommen eines der weltweit umfassendsten Programme zur Erhebung von Lebensmitteldaten dar, im Rahmen dessen mehr als 75.000 Lebensmittelproben auf über 600 verschiedene Pestizide hin analysiert werden.
Das Referat Pestizide ist für die Erstellung von Jahresberichten über die Kontrolltätigkeit der EU-Mitgliedstaaten sowie der beiden EWR-Länder Norwegen und Island zuständig. Diese Berichte fassen die Ergebnisse der Pestizid-Analysen von Lebensmitteln zusammen, geben Hinweise auf Problembereiche in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte und enthalten Abschätzungen der Verbraucherexposition gegenüber Pestizidrückständen durch in Verkehr befindliche Lebensmittel. Darüber hinaus macht die EFSA Vorschläge im Hinblick darauf, wie künftige Kontrollprogramme noch effizienter gestaltet werden könnten.
- Von der EFSA erstellte Jahresberichte über Pestizidrückstände
- Für den Zeitraum von 1996 bis 2006 wurden jährliche EU-weite Berichte über die Überwachung von Pestizidrückständen von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
FAQ
1. Was sind Pestizidrückstände?
Bei Pestizidrückständen handelt es sich um messbare Mengen an Wirkstoffen – chemischen Stoffen, die zum Schutz von Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen eingesetzt werden – sowie deren Metaboliten oder Abbauprodukten, die auf Lebensmittelerzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs nachgewiesen werden können.
2. Was ist der EFSA-Pestizidbericht?
Die Europäische Union verfügt über einen umfassenden rechtlichen Rahmen, der den Einsatz von Pestiziden regelt. Um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten, werden gesetzliche Grenzwerte – sogenannte Rückstandshöchstgehalte – für die auf Lebensmitteln zulässige Menge an Pestizidrückständen festgelegt (siehe Frage 6). Solche Rückstandshöchstgehalte wurden für mehr als 500 Pestizide in mehr als 370 Lebensmittelerzeugnissen festgelegt. Um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Lebensmittel die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, führen die EU-Mitgliedstaaten Kontrollprogramme durch, im Rahmen derer sie Proben von verschiedenen Lebensmitteln nehmen und auf Pestizidrückstände testen. Diese Daten werden von der EFSA analysiert und veröffentlicht, um einen EU-weiten Überblick über die Einhaltung sowie die Exposition der europäischen Verbraucher gegenüber Pestizidrückständen zu geben. Darüber hinaus spricht die EFSA Empfehlungen für künftige Überwachungsprogramme aus.
3. Was ist das Hauptergebnis des jüngsten Berichts?
Siebenundneunzig Prozent der 2014 in der Europäischen Union genommenen Lebensmittelproben enthalten keine Pestizidrückstände oder lediglich Spuren, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Werte liegen. Diese Zahl basiert auf 83.000 Proben aus den 28 EU-Mitgliedstaaten – darunter erstmals Kroatien – sowie Islands und Norwegens.
4. Wer entscheidet, welche Lebensmittel und Substanzen analysiert werden?
Der Bericht enthält Datensätze aus zwei Programmen:
- Ein von der EU koordiniertes Programm, im Rahmen dessen die Europäische Kommission Bericht erstattende Länder verpflichtet, eine gemeinsame Liste von Lebensmitteln und Pestiziden zu analysieren. Hierbei werden verschiedene Gruppen von Lebensmitteln in einem Drei-Jahres-Zyklus analysiert. Die Probenahme erfolgt nach dem Zufallsprinzip, um statistisch repräsentative Ergebnisse im Hinblick auf die von den europäischen Bürgern konsumierten Lebensmittel zu erhalten.
- Nationale Kontrollprogramme, deren Rahmen von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt wird. Die Programme sind „risikobasiert“, d.h. ihr Schwerpunkt liegt auf den Lebensmitteln, in denen Rückstandskonzentrationen zu erwarten sind, welche die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten.
5. Was bedeutet „frei von Pestizidrückständen“?
Dies bedeutet, dass bei der Probenanalyse keine messbaren Rückstände entdeckt wurden. Oder, um es etwas technischer auszudrücken, es konnten keine Pestizid-Substanzen in Konzentrationen oberhalb der Bestimmungsgrenze (BG) nachgewiesen werden. Die BG ist die kleinste Konzentration einer Substanz, die mit einem akzeptablen Maß an Präzision quantitativ bestimmbar ist. Für die Mehrzahl der Pestizide liegt die BG zwischen 0,01 und 0,05 mg/kg. Eine Konzentration von 0,01 mg/kg entspricht etwa fünf Teelöffeln Zucker, die in einem Schwimmbecken von olympischen Maßen verdünnt werden. 53,6% der 2014 untersuchten Proben waren frei von messbaren Pestizidrückständen.
6. Wie kommt also die Zahl von 97% zustande?
Zusätzlich zu den 53,6% der Proben, die rückstandsfrei waren, wurden 43,4% ermittelt, die Rückstände im Rahmen der gesetzlichen Grenzen enthielten (die also die Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten. Siehe Frage 1). Insgesamt lagen also 97% der Proben innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
7. Wie werden Rückstandshöchstgehalte bestimmt?
Bevor ein Pestizid zur Verwendung in Europa zugelassen werden kann, muss der Antragsteller (in der Regel der Hersteller des Pestizids) eine Vielzahl unterschiedlichster wissenschaftlicher Studien vorlegen. Diese sollten demonstrieren, dass vom Einsatz des betreffenden Pestizids keine inakzeptablen Risiken ausgehen – und zwar weder für Verbraucher (über Rückstände in Lebensmitteln), noch für Anwender (Landwirte oder Arbeiter, die das Pestizid einsetzen), und auch nicht für die Umwelt (durch Versickerung ins Trinkwasser oder Schäden in der Tierwelt). Außerdem hat der Antragsteller Studien vorzulegen, die es ermöglichen, den voraussichtlichen Rückstandsgehalt im Erntegut abzuschätzen. Die EFSA bewertet dann, ob diese Rückstandskonzentration ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen würde. Ein Rückstandshöchstgehalt wird auf dem niedrigsten Niveau festgelegt, das es ermöglicht, die gewünschte Pflanzenschutzwirkung zu erreichen. Die EU unterhält eine Datenbank der aktuellen Rückstandshöchstgehalte.
8. Entsprechen die Rückstandshöchstgehalte toxikologischen Sicherheitsniveaus?
Nein, bei Rückstandshöchstgehalten handelt es sich nicht in erster Linie um toxikologische Sicherheitsgrenzwerte. Sie werden auf einem Niveau festgelegt, das kein Risiko für Verbraucher darstellt und zugleich der geringsten Konzentration eines Pestizids entspricht, die zur Erzielung eines effektiven Pflanzenschutzes eingesetzt werden kann, z.B. um Kulturpflanzen gesund zu erhalten und vor Krankheit und Schädlingsbefall zu bewahren. Rückstandshöchstgehalte werden oft weit unterhalb toxikologischer Grenzwerte festgesetzt. Darüber hinaus ist zu betonen, dass eine den Rückstandshöchstgehalt überschreitende Pestizidkonzentration in Lebensmitteln nicht zwangsläufig ein Sicherheitsbedenken darstellt.
9. Wie sieht es mit Lebensmitteln aus, die Rückstände von mehr als einem Pestizid enthalten?
Für das Berichtsjahr 2014 wurden in 28,3% der Proben Rückstände von mehr als einem Pestizid nachgewiesen. Das Vorhandensein von Mehrfachrückständen stellt keine Nichteinhaltung der Gesetzesvorschriften in Bezug auf Rückstandshöchstgehalte dar, solange einzelne Pestizide die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Erzeugnisse mit Mehrfachrückständen sollten allerdings sorgfältig von den nationalen Behörden geprüft werden (zum Beispiel im Hinblick darauf, ob Kombinationen von Pestiziden bewusst eingesetzt werden, um Rückstandshöchstgehalte für einzelne Substanzen zu umgehen). Die EFSA geht in ihrem jüngsten Bericht nicht auf die Bewertung kumulativer Risiken ein, da sie noch mit den abschließenden Arbeiten für ein Tool zur Bewertung der kumulativen Exposition gegenüber mehreren Pestiziden befasst ist. Das Tool wird derzeit in einer Pilotstudie zur Untersuchung kumulativer Effekte von Pestiziden auf Nervensystem und Schilddrüse erprobt. Die Ergebnisse sollen 2017 veröffentlicht werden.
10. Gibt es bei den Proben Unterschiede zwischen Waren, die in der EU erzeugt wurden, und solchen von außerhalb der EU?
1,6% der Proben aus EU/EWR-Ländern enthielten Rückstände, deren Konzentrationen die zulässigen Werte überschritten. Bei Proben aus Drittländern waren es 6,5%, was einen leichten Anstieg im Vergleich zu 2013 (5,7%) darstellt. Von den 3.265 im Jahr 2014 genommenen Proben, welche die gesetzlichen Grenzwerte überschritten, bezogen sich 1.253 auf Pestizide, die nicht oder nicht mehr in der EU zugelassen sind. In der Mehrzahl dieser Fälle (957) waren eingeführte Waren beteiligt.
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