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Qualifizierte Sicherheitsannahme (QPS)

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Auftrag, die Sicherheit biologischer Agenzien in den Anträgen auf Marktzulassung von Futtermittelzusatzstoffen, Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelenzymen, Lebensmittelaromen, neuartigen Lebensmitteln und Pflanzenschutzmitteln („regulierte Produkte“) zu bewerten.

Das System zur Zuweisung des Status einer qualifizierten Sicherheitsannahme ( QPS ) für  taxonomische Einheiten (TU) Die niedrigste taxonomische Ebene, für die der QPS-Status gewährt wird – die Ebene der Spezies bei Bakterien, Hefen und Protisten/Algen und die Ebene der Familie bei Viren.  von Mikroorganismen (MO) ( QPS-Bewertung Der QPS-Status einer neuen TU wird vom BIOHAZ-Gremium verabschiedet.), die der EFSA gemeldet werden, ist Teil der von der EFSA durchgeführten allgemeinen Sicherheitsvorbewertung. Es wurde 2007 mit dem Ziel eingeführt, die  Sicherheitsbewertung von Anträgen auf Marktzulassung - Für Stämme eines Mikroorganismus mit QPS-Status kann möglicherweise eine beschleunigte Sicherheitsbewertung (Evaluierung) durchgeführt werden. - Mikroorganismen, die als nicht für den QPS-Status geeignet erachtet werden, unterliegen weiterhin einer vollständigen Sicherheitsbewertung (Evaluierung). durch eine beschleunigte Bewertung von mikrobiellen Stämmen zu erleichtern, die zu einer TU mit  QPS -Status gehören.

Wer kann eine QPS-Bewertung veranlassen?

Der Prozess der QPS-Bewertung wird von der EFSA nur intern veranlasst, nachdem ein Antrag auf Marktzulassung eingegangen ist. Sie kann nicht direkt von einem Antragsteller veranlasst werden.

Die der EFSA übermittelten Anträge treffen zunächst beim Front-Desk ein, wo sie auf Vollständigkeit geprüft werden, bevor sie an die zuständigen EFSA-Referate weitergeleitet werden. Gleichzeitig wird eine Liste mit allen gemeldeten Anträgen, die einen Mikroorganismus (MO) enthalten, erstellt und monatlich an das Team für biologische Gefahren (BIOHAZ) weitergeleitet, das für die Koordinierung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit dem QPS-Prozess zuständig ist.

Die Liste „Mikrobenarten, die der EFSA gemeldet wurden“ enthält alle MO, die der EFSA seit Beginn des QPS-Verfahrens im Jahr 2007 gemeldet wurden.

Die QPS-Liste ist eine „Positivliste“, die nur die der EFSA gemeldeten taxonomischen Einheiten (TU) enthält, für die der QPS-Status gewährt wurde. Wenn ein MO der EFSA nie gemeldet wurde, ist er nicht in der QPS-Liste enthalten.

Siehe auch.

Was wird im Rahmen des QPS-Prozesses bewertet?

Bei der QPS-Bewertung eines Mikroorganismus (MO) werden auf Ebene der taxonomischen Einheit (TU) die folgenden Punkte bewertet:

  • taxonomische Identität Nur eindeutig definierte biologische TU können in die QPS-Liste aufgenommen werden.

  • Wissensbestand „Der Wissensbestand wird hauptsächlich mittels Literaturrecherche in Artikeln, die ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben, bestimmt. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen, die auf einen gewissen Grad der Exposition von Menschen und Tieren durch die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln hindeuten. Dazu gehört die Verwendung einer TU im Lebensmittelsystem (Vorkommen in der Lebens- und Futtermittelkette) oder in anderen Bereichen (z. B. biotechnologische oder medizinische Anwendungen) über längere Zeit. Zudem werden verschiedene Aspekte der Ökologie des Mikroorganismus berücksichtigt: Verbreitung der TU in natürlichen Umgebungen (z. B. in der menschlichen Mikroflora, bei Wild- und Nutztieren und in Pflanzenökosystemen) und ihre Besiedlungsfähigkeit und Verbreitungswege.“

  • potenzielle Sicherheitsbedenken Für die QPS-Liste evaluierte TU sollten bei Verwendung in der Lebens- oder Futtermittelkette keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt darstellen. (einschließlich der Kenntnis relevanter erworbener Antibiotikaresistenzen – bei Bakterien)

Wenn eine Gefahr  im Zusammenhang mit einer TU ermittelt wird, die auf Stamm - oder Produktebene geprüft werden kann, kann während der QPS-Bewertung  eine „Qualifikation“ zum Ausschluss dieser Gefahr festgelegt werden. Der Gegenstand dieser Qualifikationen für den untersuchten Mikrobenstamm wird von dem Referat der EFSA bewertet, das mit der Durchführung der Sicherheitsbewertung für die Marktzulassung beauftragt ist (die unabhängig von der QPS-Bewertung ist).

Bei genetisch veränderten Mikroorganismen (GVM) kann der QPS -Ansatz auf genetisch veränderte Produktionsstämme ausgedehnt werden, sofern:

  • die Spezies des Empfängerstamms den QPS -Status hat und

  • die genetische Veränderung keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt (bewertet im Rahmen der Sicherheitsbewertung für die Marktzulassung).

Einige  biologische Gruppen sind aufgrund Filamentöse Pilze, Bakteriophage, Streptomyces, Oomycetes, Enterococcus faecium, Escherichia coli, Clostridium butyricum einer unklaren taxonomischen Position oder potenziell schädlicher Merkmale von der  QPS-Bewertung ausgeschlossen, und es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass MO innerhalb dieser Gruppen in absehbarer Zukunft der  QPS -Status zuerkannt wird.

Was wird im Rahmen des QPS-Prozesses nicht bewertet?

Die folgenden Sicherheitsaspekte werden durch das QPS-Konzept nicht abgedeckt:

  • Art und Ausmaß der Exposition der Anwender, die mit dem Produkt umgehen (z. B. Hautkontakt, Verschlucken, Einatmen);
  • potenzielle Allergenität gegenüber mikrobiellen Restbestandteilen;
  • Gefahren im Zusammenhang mit der Formulierung oder anderen Aspekten der Verarbeitung dieser Produkte.

Die EFSA bewertet diese Aspekte separat, im Rahmen ihrer Sicherheitsbewertungen für die Marktzulassung regulierter Produkte. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag einreichen und verfolgen können.

Wie kann sich der QPS-Status auf ein künftiges Marktzulassungsverfahren auswirken?

Die QPS-Bewertung wird getrennt und unabhängig von der Sicherheitsbewertung eines Antrags auf Marktzulassung eines regulierten Produkts durchgeführt. Sie führt daher nicht zwangsläufig zu einer Marktzulassung.

Für Mikroorganismen (MO) mit QPS-Status kann jedoch eine beschleunigte Sicherheitsbewertung (Evaluierung) durchgeführt werden, wenn dies im spezifischen Rechtsrahmen vorgesehen ist. Dies erfordert  weniger Daten über potenzielle Risiken Beispiele sind Stämme, die als zootechnische Zusatzstoffe, Lebens- oder Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden, aber auch ihre Enzyme und Verbindungen, die als Aromastoffe eingesetzt werden. Wenn Rückstände, Verunreinigungen oder Abbauprodukte, die mit dem gesamten Produktionsprozess dieser Produkte verbunden sind, keinen Anlass zu Bedenken geben, sind Daten über die Sicherheit des Zielorganismus und toxikologische Tests nicht erforderlich. im Vergleich zu MO ohne QPS-Status.

Der QPS-Status einer bestimmten taxonomischen Einheit (TU) wird durch die QPS-Bewertung auf Ebene der Spezies für Bakterien, Pilze und Mikroalgen/Protisten und auf Ebene der Familie für Viren gewährt, während die Sicherheitsbewertung eines MO, der durch einen Antrag auf Marktzulassung gemeldet wurde, auf Stammebene erfolgt.

Stämme, die zu einer bestimmten TU gehören, die für die QPS-Liste empfohlen wird, bedürfen noch:

  • der Bestätigung der taxonomischen Identität des Stammes;

  • der Bestätigung, dass die während der QPS-Bewertung zugewiesenen  QPS Bei der Qualifizierten Sicherheitsannahme (Qualified Presumption of Safety – QPS) handelt es sich um ein Verfahren zur Sicherheitsbewertung in Bezug auf in der Lebensmittelkette verwendete Mikroorganismen. Bei der QPS werden vorhandene Erkenntnisse über die Sicherheit bestimmter Mikroorganismen genutzt, um diejenigen, für die keine Bedenken bestehen (und denen der QPS-Status gegeben werden kann), von denen zu unterscheiden, die möglicherweise ein Risiko darstellen und einer vollständigen Sicherheitsbewertung unterzogen werden sollten.-Qualifikationen zutreffen;

  • im Falle genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM) einer Bestätigung der Sicherheit der genetischen Veränderung;

  • einer Sicherheitsbewertung auf der Grundlage eines spezifischen Datenpakets, wie es in den jeweiligen Leitfäden für den Antragsbereich, in den die beantragte Produktzulassung fällt, gefordert wird.

Stämme, die zu einer bestimmten TU gehören, die nicht für die QPS-Liste empfohlen wird, können auf Stammebene dennoch als sicher gelten:

  • nach einer vollständigen Sicherheitsbewertung auf der Grundlage eines spezifischen Datenpakets, wie es in den jeweiligen Leitfäden für den Antragsbereich, in den die beantragte Produktzulassung fällt, gefordert wird.

Liste der Mikroorganismen mit QPS-Status (QPS-Liste) und Liste der Meldungen

Die folgenden Informationen sind auf der EFSA Knowledge Junction veröffentlicht:

Beide Listen werden alle sechs Monate nach Veröffentlichung einer Stellungnahme des Gremiums für biologische Gefahren (BIOHAZ) aktualisiert. Diese Stellungnahmen enthalten einen Überblick über die einschlägige wissenschaftliche Literatur zur Sicherheit aller in der QPS-Liste aufgeführten taxonomischen Einheiten (TU) sowie eine Bewertung der neuen Meldungen. Alle drei Jahre wird ein wissenschaftliches Gutachten veröffentlicht, das weitere Einzelheiten zur QPS-Bewertung enthält.

QPS
 
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Mikroorganismen (MO) in QPS

Dieser Abschnitt enthält Informationen über die Schritte, die bei einem Antrag auf Marktzulassung zu beachten sind.

 
QPS species virulence body of knowledge Stamm QPS-Bewertung
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Was bedeutet es, wenn ein Mikroorganismus (MO) QPS-Status hat?

Das bedeutet, dass alle mikrobiellen Stämme, die zu dieser taxonomischen Einheit (TU) der QPS gehören (auf Artenebene für Bakterien, Pilze und Mikroalgen/Protisten und auf Familienebene für Viren) und die in einem Antrag auf Marktzulassung enthalten sind, auch denselben QPS-Status haben. Der Status der „qualifizierten Sicherheitsannahme“ (QPS) ist ein von der EFSA verwendeter allgemeiner Ansatz zur Sicherheitsvorbewertung, der Sicherheitsbedenken für Mensch, Tier und Umwelt abdeckt.

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Wie wirkt sich das auf meinen Antrag aus?

Wenn der spezifische Rechtsrahmen dies vorsieht, kann eine Schnellbewertung mit geringeren Anforderungen in Bezug auf die Risiken, die mit dem Mikroorganismus (MO) verbunden sein könnten, durchgeführt werden. Stämme, die zu den taxonomischen Einheiten (TUs) der QPS gehören, erfordern nach wie vor eine Sicherheitsbewertung auf der Grundlage eines spezifischen Datenpakets, die von den wissenschaftlichen Gremien der EFSA durchzuführen ist, jedoch erleichtert der QPS-Status eine beschleunigte Bewertung. Die Anforderungen für die verschiedenen regulierten Produkte finden Sie hier.

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Wie habe ich vorzugehen?

Die Anforderungen an die Erstellung eines Antrags auf Zulassung eines regulierten Produkts, einschließlich der Charakterisierung von Mikroorganismen (MO), hängen von der geltenden sektoralen Verordnung und den EFSA-Leitlinien ab.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

Falls weitere Informationen erforderlich sind, können Sie hier ihre Frage stellen.

 

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Gründe für den Ausschluss eines Mikroorganismus (MO) von der zukünftigen QPS-Bewertung

Einige Mikroorganismengruppen können von der QPS-Bewertung ausgeschlossen werden, weil ihre taxonomische Stellung unklar ist oder weil einige Stämme potenziell schädliche Eigenschaften aufweisen (z.B. Pathogenität, Vorhandensein von Virulenzfaktoren oder Produktion biologisch aktiver toxischer Sekundärmetaboliten), und es wird als unwahrscheinlich erachtet, dass in absehbarer Zeit irgendwelche MO innerhalb dieser Gruppen den QPS-Status erhalten werden.

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Was bedeutet es, wenn ein Mikroorganismus (MO) von der QPS-Liste ausgeschlossen wird?

Dies bedeutet nicht, dass ein Produkt, das einen solchen MO enthält, keine Marktzulassung erhalten wird. Es bedeutet, dass eine vollständige Sicherheitsbewertung durch die EFSA erforderlich ist.

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Wie habe ich vorzugehen?

Die Anforderungen an die Erstellung eines Antrags auf Zulassung eines regulierten Produkts, einschließlich der Charakterisierung von MO, hängen von der geltenden sektoralen Verordnung und den EFSA-Leitlinien ab.

Ausführliche Informationen finden Sie im entsprechenden Abschnitt der EFSA hier.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, können Sie hier eine Frage stellen.

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Gründe, warum ein Mikroorganismus (MO) nicht auf der QPS-Liste steht

Ein MO steht nicht auf der QPS-Liste, weil er entweder noch nie bewertet wurde oder weil nach seiner QPS-Bewertung der QPS-Status nicht gewährt wurde.

  • MO hat keinen QPS-Status, da er nie bewertet wurde:

Die EFSA leitet das QPS-Verfahren erst nach Eingang eines Antrags auf Marktzulassung ein, d.h. nicht angemeldete MO werden nicht bewertet.

  • MO wurde bewertet und es wird kein QPS-Status gewährt:

Es gibt drei Hauptgründe, warum ein MO nach einer QPS-Bewertung nicht den QPS-Status erhält:

  1. Unklare taxonomische Stellung:

    Der erste Schritt der QPS-Bewertung besteht darin, zu prüfen, ob der Name des zu bewertenden MO als offizielle TU nach den neuesten internationalen taxonomischen Erkenntnissen existiert. Ist dies nicht der Fall, kann diesem MO der QPS-Status nicht gewährt werden.

  2. Fehlen eines ausreichenden Wissensbestands:

    Das bedeutet, dass es keine Studien/Artikel gibt, die im Zusammenhang mit dem MO veröffentlicht wurden (kein Wissensbestand einschließlich der Geschichte der Verwendung).

    Wenn nach der Veröffentlichung des letzten Gutachtens des Gremiums für biologische Gefahren (BIOHAZ) eine neue Meldung zum gleichen MO eingeht, wird die QPS-Bewertung wiederholt. Wenn in der Zwischenzeit neue Studien veröffentlicht werden, die die Sicherheit des betreffenden MO bestätigen, wird der QPS-Status gewährt, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.

  3. Potenziell schädliche Merkmale (z.B. Pathogenität, Vorhandensein von Virulenzfaktoren oder Produktion biologisch aktiver toxischer Sekundärmetaboliten):

    Diese MO erfordern eine vollständige Sicherheitsbewertung auf Stamm-Ebene durch die EFSA. Wenn die EFSA es für unwahrscheinlich hält, dass eine TU dieser Gruppen in naher Zukunft den QPS-Status erhält, kann sie empfehlen, diese mikrobiellen Gruppen aus dem QPS-Prozess auszuschließen.

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Was bedeutet es, wenn ein Mikroorganismus (MO) keinen QPS-Status hat?

Dies bedeutet nicht, dass ein Produkt, das einen solchen MO enthält, keine Marktzulassung erhalten wird. Es bedeutet, dass eine vollständige Sicherheitsbewertung durch die EFSA immer erforderlich ist.

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Wie habe ich vorzugehen?

Die Anforderungen an die Erstellung eines Antrags auf Zulassung eines regulierten Produkts, einschließlich der Charakterisierung von MO, hängen von der geltenden sektoralen Verordnung und den EFSA-Leitlinien ab.

Ausführliche Informationen finden Sie im speziellen Bereich der EFSA hier.

Falls weitere Klarstellungen erforderlich sind, stellen Sie hier eine Frage.

QPS Gattung taxonomische Einheiten (TU) Exposition Wissensbestand Aufnahme Ernährung Risikobewertung QPS-Bewertung

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu QPS

Der QPS-Status wird unabhängig von den Konzentrationswerten im Produkt vergeben. Mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Formulierung oder Verarbeitung der regulierten Produkte werden von der QPS-Bewertung nicht erfasst und müssen gegebenenfalls vom EFSA-Gremium, das für die Bewertung des Antrags auf Marktzulassung zuständig ist, separat bewertet werden. In einigen Fällen ist der Hinweis „nur für Produktionszwecke“ enthalten, was bedeutet, dass das Endprodukt keine lebensfähigen Produktionsorganismen enthalten darf.
Der QPS-Status wird unabhängig vom Kulturmedium vergeben, das für das Wachstum eines bestimmten Mikroorganismus verwendet wird. Mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Formulierung oder Verarbeitung der regulierten Produkte werden von der QPS-Bewertung nicht erfasst und müssen gegebenenfalls vom EFSA-Gremium, das für die Bewertung des Antrags auf Marktzulassung zuständig ist, separat bewertet werden.
Grundsätzlich können Stämme, die zu einer taxonomischen Einheit (TU) mit QPS-Status gehören, mit einer TU gemischt werden, die keinen QPS-Status hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der QPS-Status auf das Gemisch ausgedehnt wird. Die Sicherheit der anderen TUs im Gemisch wird unabhängig vom EFSA-Gremium bewertet, das für die Bewertung des Antrags auf Marktzulassung zuständig ist. Beachten Sie, dass mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Formulierung oder Verarbeitung der regulierten Produkte nicht von der QPS-Bewertung abgedeckt sind und gegebenenfalls separat bewertet werden müssen, ebenfalls durch das für die Bewertung des Antrags zuständige EFSA-Gremium.

Die Gattung Lactobacillus wurde kürzlich auf der Grundlage phylogenetischer, phänotypischer und habitatbezogener Unterschiede zwischen den 261 ihr angehörenden Arten in 25 neue Gattungen unterteilt, wobei die Artnamen beibehalten wurden. Folglich wurden die 37 Arten, die den QPS-Status haben, in 13 Gattungen neu klassifiziert.

Alle Stämme, die zu einer zuvor entwickelten Lactobacillus-Art gehörten, wurden auf die neue Art übertragen.

Es wird empfohlen, die neueste Nomenklatur zu verwenden. Es können jedoch auch frühere taxonomische Klassifikationen angegeben werden.

Die früheren und aktuellen Bezeichnungen der QPS-Lactobacillus-Arten finden Sie hier:

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2020.6174

Bazillen sind eine äußerst heterogene Gruppe innerhalb des Stammes der Firmicutes und weisen eine große phylogenetische und phänotypische Vielfalt auf. Zu den Arten gehörten traditionell wichtige Agenzien der industriellen Mikrobiologie (Antibiotika- und Enzymproduzenten), in Lebensmitteln (Krankheits, Verderbnis und Fermentationserreger), Futtermittelzusatzstoffen und Pflanzenschutzmitteln. Die Systematik der Gattung Bacillus wurde kürzlich überarbeitet, und es wurden mehrere Änderungen vorgeschlagen, um die evolutionären Beziehungen und die taxonomische Struktur zu klären.

Es wird empfohlen, die neueste Nomenklatur zu verwenden, es können jedoch auch frühere taxonomische Klassifikationen angegeben werden.

Die früheren und aktuellen Bezeichnungen der QPS-Bacillus-Arten finden Sie hier:

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2022.7045

Der QPS-Status einer mikrobiellen taxonomischen Einheit (TU) ermöglicht eine schnelle Sicherheitsbewertung der zu dieser Einheit gehörenden mikrobiellen Stämme. Beispiele sind Stämme, die als zootechnische Zusatzstoffe oder als Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden, aber auch ihre Enzyme und Verbindungen, die als Aromastoffe eingesetzt werden. Wenn Rückstände, Verunreinigungen oder Abbauprodukte, die mit dem gesamten Produktionsprozess dieser Produkte verbunden sind, keinen Anlass zur Besorgnis geben, sind Daten über die Sicherheit des Zielorganismus und toxikologische Daten nicht erforderlich. Stämme, die einer TU mit QPS-Status angehören, erfordern nach wie vor eine Bewertung auf der Grundlage eines spezifischen Datenpakets, wie es in den jeweiligen Leitfäden für die verschiedenen Antragsbereiche gefordert wird (z.B. Daten, die die taxonomische Identifizierung als zur QPS-TU gehörend bestätigen, und Daten, die bestätigen, dass etwaige Qualifikationen erfüllt sind).

Spezifische Informationen zu Anträgen sowie aktualisierte Leitfäden für jeden regulierten Produktbereich finden Sie hier: https://www.efsa.europa.eu/de/applications

Falls weitere Informationen erforderlich sind, können Sie hier Ihre Frage stellen: https://www.efsa.europa.eu/de/applications/askaquestion

Für einige taxonomische Einheiten (TU) fehlen Daten über die direkte Exposition von Menschen und Tieren gegenüber lebensfähigen Zellen, während es einen dokumentierten Wissensbestand über die Sicherheit ihrer Fermentationsprodukte und/oder ihrer Biomasse in der Lebens- und/oder Futtermittelkette gibt. Diese Qualifikation setzt voraus, dass das Endprodukt keine lebensfähigen Produktionsorganismen enthält, und gilt auch für Lebens- und Futtermittel, die auf der nicht lebensfähigen Biomasse des Mikroorganismus basieren. Diese Bedingung muss durch die Vorlage von Daten erfüllt werden, die die Abwesenheit lebensfähiger Zellen des im Antrag genannten Mikroorganismus bestätigen.

Die Leitlinien der EFSA zur Bewertung der mikrobiologischen Anforderungen für die Durchführung der Risikobewertung auf der Grundlage von QPS sind abrufbar unter:

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2018.5206 https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2021.6851 https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2021.6506

Die 2007 erstmals erstellte „Liste der Mikroorganismen mit QPS-Status“ wurde bis 2014 jährlich im Rahmen von QPS-Gutachten überarbeitet und aktualisiert; seit 2014 werden die Aktualisierungen alle drei Jahre durchgeführt und veröffentlicht. Werden bei erweiterten Literaturrecherchen (ELS) neue Informationen gefunden, die den QPS-Status einer taxonomischen Einheit (TU) oder ihre Qualifikationen ändern würden, werden diese ebenfalls in der QPS-Stellungnahme (PS) des zuständigen EFSA-Gremiums für den vorangegangenen Sechsmonatszeitraum veröffentlicht.

Die PS umfasst auch die Bewertung mikrobiologischer Agenzien, die der EFSA innerhalb des Sechsmonatszeitraums im Hinblick auf einen möglichen QPS-Status für Anträge auf Marktzulassung von Futtermittelzusatzstoffen, Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelenzymen, Lebensmittelaromen, neuartigen Lebensmitteln und Pflanzenschutzmitteln („regulierte Produkte“) gemeldet werden.

In der „virtuellen Ausgabe“, die der QPS gewidmet ist, finden Sie weitere Informationen: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/toc/10.1002/(ISSN)1831-4732.QPS

Auf der QPS-Themenseite finden Sie die neuesten Veröffentlichungen zur QPS-Bewertung sowie allgemeine Informationen: https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/qualified-presumption-safety-qps

Die aktuell gültige „Liste der Mikroorganismen mit QPS-Status“ finden Sie hier: https://doi.org/10.5281/zenodo.1146566

Die Liste der „mikrobiologischen Agenzien, die der EFSA gemeldet wurden“, finden Sie hier: https://doi.org/10.5281/zenodo.3607183

Produkte, die aus lebensfähigen Mikroorganismen bestehen und gemäß der Verordnung (EG) 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung in Futtermitteln verwendet werden sollen (einschließlich der sogenannten „Probiotika“), erfordern eine Risikobewertung durch die EFSA und werden nach Eingang des Antrags bei der EFSA im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in die QPS-Liste geprüft. „Probiotika“ für den Menschen sind nicht als solche geregelt und werden nicht bezüglich der QPS bewertet, wenn sie nicht als neuartiges Lebensmittel oder als genetisch veränderter Mikroorganismus eingeführt werden.

Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.1924/2006 über gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (einschließlich Mikroorganismen wie Bakterien und Hefe) ist das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) für die Überprüfung der wissenschaftlichen Begründung (Wirksamkeitsbewertung) der eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben auf der Grundlage der der EFSA zur Verfügung gestellten Daten (d.h. der von den Antragstellern eingereichten Anträge) zuständig. In diesem Rahmen ist eine Sicherheitsbewertung nicht vorgesehen. Gegebenenfalls kann das NDA-Gremium jedoch auf der Grundlage von Sicherheitserwägungen Einschränkungen der Verwendung empfehlen. Die Entscheidungen über die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben, einschließlich der endgültigen Formulierung und der Bedingungen/Einschränkungen für die Verwendung, werden von Risikomanagern (d.h. der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten) getroffen. Um solche Entscheidungen zu treffen, können Risikomanager neben der wissenschaftlichen Bewertung der EFSA auch andere legitime Faktoren wie Sicherheitsaspekte (z.B. die Änderung von Bedingungen/Einschränkungen für die Verwendung) heranziehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/6553 https://www.efsa.europa.eu/de/applications/nutrition
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