Direkt zum Inhalt

Anträge zu GVO

Überblick und Workflow

Die EFSA bewertet die Sicherheit genetisch veränderter Organismen (GVO), bevor sie zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel bzw. zum Anbau in der EU zugelassen werden können. Dies umfasst GV-Pflanzen, -Mikroorganismen und -Tiere.

Anträge sind einzureichen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats, die den Antrag an die EFSA weiterleitet. Das technische Dossier eines Antrags ist gemäß den EFSA-Leitlinien zusammenzustellen.

FAQs

Antworten auf Ihre Fragen

Häufigste Fragen zu Anträgen

Tools

Rechner, Software, Modelle, Datenbanken

Unterstützendes Material für Antragsteller und Interessengruppen

Vorschriften und Leitlinien

Rechtlicher Rahmen, administrative und technische Leitlinien

Informationen über die Zusammenstellung von Antragsdossiers

Arbeitsabläufe bei Anträgen