Genetisch veränderte Tiere

What are GM animals?

What are GM animals?
 

Verfahren der genetischen Veränderung (GV), auch als ‚DNA-Rekombinationstechnologien‘ bezeichnet, wurden erstmals in den 1970er Jahren angewandt. Es handelt sich dabei um neueste Methoden zur Entwicklung von Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren mit neuartigen Eigenschaften. Diese Technologien wurden bislang hauptsächlich bei landwirtschaftlich genutzten Pflanzen und bei Mikroorganismen zur Herstellung von Enzymen eingesetzt. Die mögliche Anwendung von Techniken zur genetischen Veränderung von Tieren wird derzeit untersucht. Mehrere internationale Organisationen, einschließlich der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der US-Bundesbehörde zur Lebens- und Arzneimittelüberwachung (FDA) haben bereits Leitlinien für die Sicherheitsbewertung dieser Tiere und der aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse veröffentlicht.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist die Anwendung der GV-Technologie für heimische und eingeführte Güter streng reguliert. Die EU hat ein rechtliches Rahmenwerk geschaffen, das genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie die Freisetzung von GVO in die Umwelt gesetzlich regelt, um ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt sicherzustellen.

Die Aufgabe der EFSA besteht in der unabhängigen Bewertung aller möglichen Risiken von GVO für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sowie in der diesbezüglichen wissenschaftlichen Beratung von Risikomanagern. In Europa ist es Aufgabe von Risikomanagern wie der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob ein GVO oder ein daraus gewonnenes Erzeugnis in der EU in Verkehr gebracht werden kann.

Derzeit befinden sich weder GV-Tiere noch daraus gewonnene Erzeugnisse auf dem EU-Markt. Als proaktive Maßnahme hat die Europäische Kommission die EFSA ersucht, ein Risikobewertungskonzept auszuarbeiten, das dazu verwendet werden könnte, mögliche Risiken für die Lebens- und Futtermittelsicherheit und die Umwelt sowie damit zusammenhängende Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu bewerten. Dies würde auch künftigen Antragstellern die Einreichung von Anträgen bei der EFSA erleichtern.

Genetische Veränderung eines Tieres

Die genetische Veränderung eines Tiers beinhaltet die Veränderung seines Erbguts durch Hinzufügen, Verändern oder Entfernen bestimmter DNA-Sequenzen, um auf vorbestimmte Weise die Eigenschaften des Tieres zu verändern oder ihm eine neue Eigenschaft, wie Krankheitsresistenz oder stärkeres Wachstum, zu verleihen. Die DNA ist das Erbmaterial eines Organismus und trägt die Anweisungen für alle Eigenschaften, die ein Organismus geerbt hat. Veränderungen an den genetischen Anlagen eines Tieres können daher potenziell auch auf die nächste Generation übertragen werden.

Zuständigkeitsbereich der EFSA in Bezug auf GV-Tiere

Die EFSA hat mit der Kommission vereinbart, zwei gesonderte Leitliniendokumente für die Risikobewertung von GV-Tieren zu erstellen, die folgende Bereiche abdecken:

Die EFSA baut bei ihrer Arbeit zu GV-Tieren auch auf den bislang auf internationaler Ebene durchgeführten Arbeiten auf, beispielsweise auf dem  Codex Alimentarius .

In dem Leitliniendokument für die Risikobewertung von aus GV-Tieren gewonnenen Lebens- und Futtermitteln sowie den damit zusammenhängenden Aspekten der Tiergesundheit und des Tierschutzes werden die spezifischen Anforderungen an die von den Antragstellern vorzulegenden Daten sowie die Methodik für die Risikobewertung von GV-Tieren im Rahmen der Lebens- und Futtermittelsicherheit beschrieben, sollten in Zukunft entsprechende Anträge auf Marktzulassung in der EU eingereicht werden. Die bald zur Verfügung stehenden Leitlinien hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung von GV-Tieren werden weitgehend einem ähnlichen Aufbau folgen. 

Im Rahmen des EU-Regulierungssystems für GVO ist die EFSA nur für die Bewertung der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie der Umweltverträglichkeit von GVO zuständig. Die EFSA ist sich der darüber hinaus bestehenden allgemeinen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedenken in Bezug auf GV-Tiere zwar bewusst, berücksichtigt diese Aspekte bei der Durchführung ihrer wissenschaftlichen Bewertungen jedoch nicht.

Die Arbeit der EFSA im Bereich GV-Tiere

In enger Zusammenarbeit haben spezielle Arbeitsgruppen des Gremiums für genetisch veränderte Organismen (GMO) und des Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der EFSA mit der Erstellung der Leitlinien für die Risikobewertung von GV-Tieren im Rahmen der Lebens- und Futtermittelsicherheit befasst und werden diese Arbeitsweise bei der Entwicklung der Leitlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung fortsetzen. Wie bei allen Leitliniendokumenten der EFSA über GVO konsultiert die Behörde im Verlauf der Erstellung dieser Dokumente Mitgliedstaaten und maßgebliche Interessengruppen. Darüber hinaus werden vor der Fertigstellung gesonderte öffentliche Konsultationen zu diesen Leitliniendokumenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass möglichst viele Kommentare und eine möglichst große Spannbreite an Meinungen berücksichtigt werden.

Arbeitsgruppen

Aufgrund der Breite der im Rahmen dieser Kommissionsanfrage zu berücksichtigenden Aspekte richteten das GMO- und das AHAW-Gremium der EFSA spezielle Arbeitsgruppen ein:

1. Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln
Das GMO-Gremium der EFSA berief eine Arbeitsgruppe ein, um die Risikobewertung der Sicherheit von Lebens- und Futtermittelerzeugnissen aus GV-Tieren vorzunehmen. 

2. Aspekte der Gesundheit und des Schutzes von GV-Tieren
Das AHAW-Gremium der EFSA hat eine Arbeitsgruppe einberufen, um die Bewertung möglicher Konsequenzen für die Gesundheit und den Schutz von GV-Tieren, die zu Lebens- und Futtermittelzwecken gezüchtet wurden, vorzunehmen.

Die Arbeitsgruppen des GMO- und des AHAW-Gremiums erarbeiteten in enger Zusammenarbeit einen gemeinsamen, integrierten Leitlinienentwurf zur Risikobewertung der Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln aus GV-Tieren und der damit zusammenhängenden Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

3. Sicherheit für die Umwelt
Das GMO-Gremium richtete drei spezielle Arbeitsgruppen ein, damit diese sich gezielt, Spezies für Spezies, der Bewertung der Umweltverträglichkeit von GV-Tieren widmen können. Diese Gruppen erarbeiten jeweils einen speziellen Leitlinienentwurf für GV-Fische, GV-Insekten sowie GV-Säugetiere und -Vögel.

Um die erforderlichen Hintergrundinformationen für das Leitliniendokument zur Umweltverträglichkeitsprüfung zusammenzutragen, hat die EFSA drei externe Ausschreibungen mit dem Ziel vorgenommen, die verfügbaren Informationen zu ermitteln und die Risikobewertungskriterien für GV-Fische, GV-Insekten sowie GV-Säugetiere und GV-Vögel zu definieren. Die von den ausgewählten Auftragnehmern erstellten Berichte (siehe unten) werden bei der Entwicklung der Leitlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt.

Öffentliche Konsultation und Fertigstellung der Leitlinien

Für die Leitlinienentwürfe zur Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln aus GV-Tieren und der damit zusammenhängenden Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes wurde zwischen August und September 2011 eine öffentliche Online-Konsultation durchgeführt. Die von interessierten Kreisen und Interessengruppen abgegebenen Kommentare wurden vom GMO- und vom AHAW-Gremium der EFSA bewertet und flossen, sofern einschlägig, in das abschließende Leitliniendokument ein, das Ende 2011 verabschiedet wurde.

Im Zusammenhang mit dem Leitliniendokument zur Bewertung von Umweltrisiken von GV-Tieren, die zu Lebens- und Futtermittelzwecken gezüchtet werden, soll im Frühjahr 2012 eine öffentliche Konsultation eingeleitet und das abschließende Dokument voraussichtlich im Sommer 2012 verabschiedet werden.

Alle öffentlichen Konsultationen der EFSA werden auf der EFSA-Website und im wöchentlich erscheinenden elektronischen Newsletter der EFSA (EFSA highlights) angekündigt.

Letzte Aktualisierung: 20 Februar 2012