
Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln
Unter Kontaminanten versteht man chemische Stoffe, die Lebens- oder Futtermitteln nicht absichtlich beigefügt wurden. Solche Stoffe können auf den verschiedenen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung oder des Transports in Lebensmittel gelangen oder die Folge von Umweltverschmutzungen sein. Kontaminanten können ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen.
Die EFSA unternimmt Risikobewertungen zu einer Vielzahl chemischer Stoffe, die bei der Erzeugung, dem Vertrieb, der Verpackung oder dem Verzehr von Lebens- und Futtermitteln in diesen auftreten bzw. natürlich oder infolge menschlicher Tätigkeit in der Umwelt vorkommen können.
Außerdem erhebt die Behörde Daten zum Vorkommen von Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln und unterstützt die Koordinierung der Datenerhebung und -überwachung durch die Mitgliedstaaten.
Prozessbedingte Kontaminanten
Natürliche Toxine
- Mykotoxine
- Alkaloide
Umweltschadstoffe
Metalle
Metalle sind eine bedeutende Gruppe von Kontaminanten, die zwar natürlich vorkommen, deren Vorhandensein in Lebens- und Futtermitteln aber in der Regel auf menschliche Tätigkeit zurückzuführen ist.
Die EFSA führt Risikobewertungen durch und stellt wissenschaftliche Beratung zur Verfügung; außerdem übernimmt sie Aufgaben im Rahmen der Datenerhebung und -überwachung und leistet anderweitige technische Unterstützung im Bereich chemische Stoffe in Lebens- und Futtermitteln. Die Risikomanager in der Europäischen Union greifen auf diese Beratungs- und Unterstützungsleistungen zurück, wenn sie Entscheidungen hinsichtlich der Unbedenklichkeit dieser Substanzen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen treffen.
Da Schadstoffbelastungen sich in der Regel negativ auf die Lebensmittelqualität auswirken und ein Risiko für die menschliche Gesundheit bedeuten können, hat die EU Maßnahmen ergriffen, um den Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln zu minimieren.
Maßnahmen bestehen für folgende Kontaminanten: Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Fusarientoxine, Patulin), Metalle (Cadmium, Blei, Quecksilber, anorganisches Zinn), Dioxine und PCB, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), 3-MCPD und Nitrate).
Die wichtigsten EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich sind:
- Verordnung (EWG) Nr. 315/93 über Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln – EUR-Lex
- Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln – EUR-Lex
Die Europäische Kommission hat ein Informationsblatt zu Lebensmittelkontaminanten veröffentlicht:
- Lebensmittelkontaminanten: Wie die EU für sichere Lebensmittel sorgt – Europäische Kommission
