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Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos sowie Angaben über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern gemäß Artikel 14

Angaben nach Artikel 14 der Verordnung (EG) über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben beziehen sich auf die Verringerung eines Krankheitsrisikos oder auf die Entwicklung oder die Gesundheit von Kindern. Die EFSA hat im August 2008 ihre erste Reihe von Stellungnahmen zu gesundheitsbezogenen Angaben gemäß Artikel 14 angenommen.
Die von der EFSA veröffentlichten Stellungnahmen enthalten Informationen über die wissenschaftliche Absicherung der gesundheitsbezogenen Angaben, die der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Diese haben zu entscheiden, ob die Angaben einer Zulassung bedürfen, bevor sie auf Etiketten und in Werbeanzeigen für Lebensmittel verwendet werden dürfen.

Die Anträge auf Zulassung werden von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten an die EFSA übermittelt. Anschließend prüft die EFSA den Antrag auf Vollständigkeit anhand des Leitfadens für die Erstellung und Vorlage von Anträgen. Der Leitfaden soll die Antragsteller bei der Erstellung und Vorlage ihrer Anträge auf Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben nach Artikel 14 unterstützen. Er enthält Leitlinien in folgenden Bereichen:

  • Format: zur Erstellung eines übersichtlich gegliederten Antrags;
  • Inhalt: geforderte/optionale Informationen und Daten;
  • Kriterien für die Absicherung: Kernthemen, die im Hinblick auf die Absicherung einer gesundheitsbezogenen Angabe behandelt werden müssen.

Die EFSA hat die Stellungnahmen innerhalb von fünf Monaten nach Prüfung der Vollständigkeit vorzulegen. Sollten während der Bewertungsphase zusätzliche Informationen von dem Antragsteller benötigt werden, kann der Zeitraum der von der EFSA durchgeführten Bewertung um zwei weitere Monate verlängert werden.

Die der EFSA unterbreiteten Anträge zu gesundheitsbezogenen Angaben nach Art. 14 werden in das Register der Anfragen aufgenommen, was unter Angabe des jeweiligen Lebensmittels bzw. Lebensmittelbestandteils und der geltend gemachten Wirkung erfolgt. Das Gremium hat bis jetzt 268 Anträge erhalten. 103 von diesen Anträgen sind zurückgezogen worden. Bis dato sind 75 wissenschaftliche Gutachten erstellt und angenommen worden.