Bisphenol A

Bisphenol A

Bisphenol A (BPA) ist eine chemische Verbindung, die überwiegend in Kombination mit anderen chemischen Stoffen bei der Herstellung von Kunststoffen und Harzen zum Einsatz kommt. BPA wird beispielsweise für Polycarbonat, einen transparenten, harten Hochleistungskunststoff, verwendet; Polycarbonat wiederum wird zur Herstellung von Lebensmittelbehältnissen, wie z.B. Mehrweg-Getränkeflaschen, Babyflaschen, Essgeschirr (Teller und Tassen) sowie Vorratsbehälter, eingesetzt. Rückstände von BPA finden sich auch in Epoxidharzen, die als Schutzbeschichtungen und Innenauskleidungen für Lebensmittel- und Getränkedosen und -fässer verwendet werden. BPA kann in geringen Mengen in Lebensmittel und Getränke übergehen, die in Behältern aus Materialien aufbewahrt werden, welche die Substanz enthalten.

Die Rolle der EFSA

Die EFSA verabschiedet wissenschaftliche Gutachten und bietet Risikomanagern unabhängige wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der Verwendungssicherheit von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien. Diese Aufgaben werden vom EFSA-Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) wahrgenommen.

EU-Rechtsrahmen

BPA ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in der Europäischen Union zur Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien zugelassen. Im Januar 2011 erließ die Europäische Komission die Richtlinie 2011/8/EU, derzufolge die Verwendung von BPA zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat in der EU verboten ist.

Auch in anderen Ländern ist BPA zu Verwendung als Lebensmittelkontaktmaterial zugelassen, so etwa in den USA und in Japan.

Aktivitäten der EFSA

Im Jahr 2006 schloss die EFSA ihre vollständige Risikobewertung von BPA ab und setzte eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake – TDI-Wert) von 0,05 Milligramm/kg Körpergewicht/Tag für diese Substanz fest. Der TDI-Wert ist die auf der Basis des Körpergewichts geschätzte Menge eines Stoffs, die ohne nennenswertes Risiko ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann. Die EFSA bewertete auch die von Erwachsenen, Säuglingen und Kindern über Nahrungsmittel und Getränke aufgenommenen BPA-Mengen und stellte fest, dass diese deutlich unter dem TDI-Wert lagen.

Seit 2006 hat die EFSA ihre wissenschaftlichen Empfehlungen zu BPA mehrmals aktualisiert, zuletzt im Jahr 2011, als sie ihre Risikobewertung auf den neuesten Stand brachte (siehe unten).

Jüngste Aktivitäten

Im Februar 2012, nach weiterer Auswertung jüngster wissenschaftlicher Studien, beschloss das CEF-Gremium, eine vollständige Neubewertung der für den Menschen bestehenden Risiken im Zusammenhang mit der BPA-Exposition über die Ernährung vorzunehmen und dabei auch den Beitrag von Nicht-Nahrungsquellen zur BPA-Gesamtbelastung zu berücksichtigen. Für das neue Gutachten werden alle vorliegenden Daten und wissenschaftlichen Studien zur ernährungsbedingten Exposition, die seit dem EFSA-Gutachten von 2006 veröffentlicht wurden, ausgewertet. Das Gremium wird sich dabei auch eingehend mit den Unsicherheiten hinsichtlich einiger mit BPA in Zusammenhang stehenden Wirkungen, die an Nagern bei niedrigen Dosen beobachtet wurden, befassen sowie mit deren möglichen Relevanz für die menschliche Gesundheit.

Zwei neue Arbeitsgruppen wurden eingesetzt, die sich jeweils schwerpunktmäßig mit der Gefahrenbeschreibung von BPA (d.h. der Bewertung möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen durch BPA) sowie mit der BPA-Belastung (wie und wie viel BPA vom menschlichen Körper aufgenommen wird) beschäftigen sollen. Neue Erkenntnisse aus laufenden Studien zu Wirkungen niedriger Dosen sowie zur ernährungsbedingten und nicht ernährungsbedingten BPA-Exposition werden einbezogen, sobald sie im Laufe des Jahres 2012 vorliegen.

Die EFSA wird sich weiterhin eng mit Anses und anderen mit der Bewertung von BPA beauftragten europäischen bzw. nationalen Behörden sowie mit den US-amerikanischen wissenschaftlichen Sachverständigen hinsichtlich derzeit laufender Studien austauschen.

Die EFSA wird das Thema der toxikologischen Wirkungen niedriger Dosen im Kontext der Risikobewertung konkret auf einem speziell hierzu ausgerichteten wissenschaftlichen Kolloquium angehen, das vom 14. bis 15. Juni in Parma stattfindet.

Wichtige Meilensteine

Insgesamt haben die EFSA und ihre wissenschaftlichen Gremien sich mit Hunderten von wissenschaftlichen Publikationen, die erfolgreich ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben, sowie mit von der Industrie vorgelegten Untersuchungsberichten auseinandergesetzt.

Im Jahr 2006 schloss die EFSA ihre erste vollständige Risikobewertung zu BPA ab und setzte einen TDI-Wert von 0,05 Milligramm/kg Körpergewicht/Tag für die Substanz fest.

In einem 2008 verabschiedeten Gutachten befasste sich die EFSA mit der bei Säuglingen und Erwachsenen unterschiedlichen Fähigkeit, BPA aus dem Körper auszuscheiden. In dem Gutachten wurde bestätigt, dass die Exposition gegenüber BPA sowohl bei Erwachsenen als auch bei Neugeborenen deutlich unter dem TDI-Wert von 0,05 mg/kg Körpergewicht lag. Tatsächlich wird aufgenommenes BPA vom menschlichen Körper rasch verstoffwechselt und ausgeschieden. Dies gilt auch für Neugeborene, die BPA in weit über dem TDI-Wert liegenden Mengen ausscheiden können. Im Rahmen ihrer Bewertung berücksichtigte die EFSA sowohl ältere als auch neueste verfügbare Informationen und Daten, die zum einen aus der Industrie, zum anderen aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen stammen, die erfolgreich ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben.

Im September 2008 ersuchte die Europäische Kommission die EFSA um die Bewertung der Schlussfolgerungen einer Studie von Lang et al. (Journal of the American Medical Association, 16. September 2008), die einen Zusammenhang zwischen BPA-Konzentrationen im Urin und einem vermehrten Auftreten von Herzkrankheiten und Diabetes nahelegte.

In einer im Oktober 2008 verabschiedeten Stellungnahme wies die EFSA darauf hin, dass die Studie keine Daten über die Langzeitexposition gegenüber BPA enthielt. Derartige Daten sind jedoch notwendig, um einen Zusammenhang zwischen BPA und der Entwicklung der fraglichen chronischen Erkrankungen aufzuzeigen. Daher lieferte die Studie keine Belege für einen Kausalzusammenhang zwischen BPA und diesen Erkrankungen.

Im Oktober 2009 wurde die EFSA von der Kommission ersucht, die Bedeutung einer neuen Studie (Stump, 2009) zu möglichen Auswirkungen von BPA auf die Neuroentwicklung zu bewerten und gegebenenfalls den bestehenden TDI-Wert entsprechend anzupassen. Die betreffende Studie war vom Verband der amerikanischen Chemieindustrie (American Chemistry Council) in Auftrag gegeben worden, um von der kanadischen Regierung vorgebrachten Sicherheitsbedenken nachzugehen. Die kanadische Regierung hatte seinerzeit gesetzliche Regelungen zum Verbot der Verwendung von Polycarbonat in Säuglingsflaschen erlassen.

Im März 2010 erhielt die EFSA ein weiteres Ersuchen der Kommission zu BPA, in dem die Behörde gebeten wurde, sich mit neu vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zu befassen, die sich auf die Schlussfolgerungen der in der Vergangenheit verabschiedeten Gutachten zu BPA auswirken könnten, und sich in dieser Frage eng mit den Risikobewertungsstellen der EU-Mitgliedstaaten auszutauschen. Daraufhin veranstaltete die EFSA ein Treffen zum Thema BPA, an dem auch nationale Sachverständige aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Kommission teilnahmen. Bei diesem Treffen stellten Mitglieder des CEF-Gremiums der EFSA den Neuentwurf des Gutachtens zu BPA vor und betonten, wie auch die nationalen Sachverständigen, dass sämtliche wissenschaftlichen Informationen kritisch analysiert werden müssten, um ihre Bedeutung für die Sicherheitsbewertung von BPA in Bezug auf die menschliche Gesundheit zu ermitteln. Die nationalen Sachverständigen wurden dazu aufgerufen, der EFSA etwaige neue Erkenntnisse zu unterbreiten, damit diese bei der Fertigstellung des Gutachtens berücksichtigt werden könnten.

Die EFSA aktualisierte ihre Empfehlungen zu BPA im September 2010. Nach einer eingehenden und umfassenden Überprüfung der neuesten wissenschaftlichen Fachliteratur sowie von Studien zur Toxizität von BPA bei niedrigen Dosen gelangte das CEF-Gremium zu dem Schluss, dass keine neuen Erkenntnisse vorlagen, die Anlass dazu geben würden, den TDI-Wert für BPA von 0,05 mg/kg Körpergewicht zu ändern. Dieser Wert war von der EFSA in ihrem Gutachten von 2006 festgesetzt und in einem weiteren Gutachten 2008 bestätigt worden. Außerdem stellte das Gremium fest, dass die seinerzeit verfügbaren Daten keine überzeugenden Belege für eine Verhaltensstörungen auslösende Neurotoxizität von BPA lieferten. 

Ein Mitglied des Gremiums brachte seinerzeit eine Minderheitsmeinung zum Ausdruck, wonach einige neuere Studien auf Unsicherheiten hinsichtlich gesundheitsschädigender Wirkungen unterhalb der Dosen, die zur Bestimmung des aktuellen TDI-Wertes verwendet wurden, hindeuteten. Die Sachverständige pflichtete zwar der allgemeinen Ansicht der übrigen Mitglieder des Gremiums bei, dass diese Studien nicht herangezogen werden könnten, um einen niedrigeren TDI-Wert festzulegen, empfahl jedoch, den aktuellen TDI-Wert in einen vorläufigen TDI-Wert umzuwandeln. Die Mitglieder des CEF-Gremiums räumten ein, dass einige neuere Studien über schädliche Wirkungen bei Tieren berichteten, die in ihrer Entwicklungsphase BPA-Dosen ausgesetzt waren, die deutlich unter den Dosen lagen, die zur Bestimmung des aktuellen TDI-Wertes verwendet wurden. Diese Studien befassen sich mit biochemischen Veränderungen im Zentralnervensystem, Auswirkungen auf das Immunsystem sowie einer erhöhten Anfälligkeit für Brustkrebs. Da besagte Studien jedoch zahlreiche Schwächen hinsichtlich Design bzw. Berichterstattung aufweisen und nicht den für eine Berücksichtigung bei der Risikobewertung erforderlichen Qualitätskriterien entsprechen, konnte ihre Bedeutung für die menschliche Gesundheit nicht beurteilt werden.

Im November 2011 veröffentlichte das CEF-Gremium eine Stellungnahme, die sich mit den im September 2011 von der französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (Anses) veröffentlichten Berichten zu BPA befasste. Hierin gelangte das CEF-Gremium insgesamt zu der Auffassung, dass die im Anses-Bericht über die gesundheitlichen Auswirkungen von BPA enthaltenen Informationen keinen Anlass gaben, die vom Gremium in seinen früheren Gutachten zur Sicherheit von BPA geäußerten Ansichten zu ändern. Nach einem Informationsaustausch mit Anses erläuterte das Gremium, dass sich die Arbeit von Anses auf eine Gefahrenidentifizierung beschränkte, während die EFSA eine vollständige Risikobewertung zu BPA durchgeführt hatte (eine erste im Jahr 2006, deren Ergebnisse 2008 und 2010 bestätigt wurden).

Nach einer vorläufigen Auswertung neuerer wissenschaftlicher Veröffentlichungen – im Rahmen der kontinuierlichen Sichtung wissenschaftlicher Literatur zu BPA durch die EFSA – bestätigte das CEF-Gremium allerdings, dass, wie schon in seinem Gutachten von 2010 festgestellt, weiterhin Unsicherheiten darüber bestehen, inwiefern einige Auswirkungen im Zusammenhang mit BPA, die bei niedrigen Dosen an Nagetieren beobachtet wurden, für die menschliche Gesundheit von Relevanz sind. Das Gremium kündigte ferner an, dass es nach weiterer Auswertung jüngster Studien – und sobald neue Daten aus den in den USA laufenden Untersuchungen mit Niedrigdosen vorliegen – sein Gutachten überprüfen werde. An den US-Studien sind sowohl das National Center for Toxicological Research (NCTR) der FDA als auch das National Toxicology Program des National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS) beteiligt.

Letzte Aktualisierung: 26 März 2013