
Lebensmittelkontaktmaterialien
Unter Lebensmittelkontaktmaterialien versteht man alle Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wie Verpackungen und Behälter, Küchenutensilien, Besteck und Geschirr. Diese können aus einer Vielzahl von Materialien bestehen, wie Kunststoff, Gummi, Papier und Metall.
Dazu zählen auch Materialien, die in Verarbeitungsgeräten – beispielsweise Kaffeemaschinen – oder in Produktionsanlagen sowie Transportbehältern Verwendung finden. Die europäischen Gesetzesvorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien erfassen ferner Materialien, die mit Wasser in Berührung kommen, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist (z.B. Flaschen), was Anlagen für die ortsfeste öffentliche oder private Wasserversorgung jedoch nicht mit einschließt.
Die Sicherheit von Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, muss bewertet werden, da chemische Stoffe von den Materialien in Lebensmittel übergehen können. Die Lebensmittelkontaktmaterialien müssen in Übereinstimmung mit den EU-Rechtsvorschriften, einschließlich jenen zur guten Herstellungspraxis, hergestellt werden, so dass ein etwaiger möglicher Übergang in Lebensmittel keine Sicherheitsbedenken aufwirft, die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht in inakzeptabler Weise verändert sowie den Geschmack und/oder Geruch der Lebensmittel nicht beeinträchtigt.
Im Januar 2016 empfahl die EFSA die Weiterentwicklung der Sicherheitsbewertung von in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendeten Stoffen, ausgehend von einem Überblick über die wissenschaftlichen Fortschritte und Erfahrungen mit der Anwendung der bestehenden EU-Richtlinien in den vergangenen zehn Jahren. Ein wissenschaftliches Gutachten befasste sich mit aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen, die Auswirkungen haben auf die Abschätzung der Verbraucherexposition gegenüber Stoffen, die aus Lebensmittelkontaktmaterialien migrieren, den mehrstufigen Ansatz zu deren Sicherheitsbewertung, die toxikologischen Datenanforderungen sowie die Berücksichtigung der Migration von unabsichtlich eingebrachten Stoffen (Non-Intentionally Added Substances – NIAS).
Die Europäische Kommission wird mit Behörden in den Mitgliedstaaten die Folgen dieser Entwicklungen für das Risikomanagement diskutieren. Daran anschließend wird die Kommission die EFSA hinsichtlich der erforderlichen Schutzniveaus für Verbraucher beraten. Ausgehend von der Beratung der Kommission wird die EFSA neue Leitlinien für die Datenanforderungen in Bezug auf Anträge auf Sicherheitsbewertung von Stoffen in Lebensmittelkontaktmaterialien erarbeiten.
Die generelle Aufgabe der Bewertung von Stoffen, die zur Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien bestimmt sind, sowie die Durchführung zusätzlicher Risikobewertungen im Zusammenhang mit Lebensmittelkontaktmaterialien fällt in den Aufgabenbereich des Gremiums für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF).
Die Tätigkeit des Gremiums besteht im Wesentlichen in der Sichtung und Auswertung wissenschaftlicher Informationen und Daten, die von den Antragstellern vorgelegt werden. Die EFSA hat Leitlinien für die Einreichung von Anträgen auf Sicherheitsbewertung von Stoffen, die zur Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien bestimmt sind, veröffentlicht. Außerdem hat die Behörde spezifische Leitlinien für die Einreichung von Anträgen im Zusammenhang mit aktiven und intelligenten Verpackungen sowie für Verfahren zum Recycling von Kunststoffen, die in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden, entwickelt.
Das CEF-Gremium beantwortet auch Ad-hoc-Ersuchen der Europäischen Kommission um Überprüfung bestimmter Lebensmittelkontaktmaterialien in Anbetracht neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder veränderter Verwendungsbedingungen.
Wichtigste laufende Arbeiten
Die EFSA verabschiedet und veröffentlicht wissenschaftliche Gutachten und leistet Risikomanagern wissenschaftliche Beratung zur Sicherheit von Stoffen, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden bzw. dazu bestimmt sind sowie zur Sicherheit der diesbezüglichen Verfahren (z.B. Recycling von Kunststoffen).
Die allgemeinen Anforderungen für sämtliche Lebensmittelkontaktmaterialien sind in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 festgelegt. Die Regeln guter Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden in Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 beschrieben. Für bestimmte Materialien – wie Keramik, regenerierte Zellulose-Folie, (wiederverwertete) Kunststoffe sowie aktive und intelligente Materialien – gibt es spezifische EU-Verordnungen. Außerdem existieren Richtlinien zu einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden.
Die Bestandteile von Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen nicht in inakzeptablen Mengen in Lebensmittel übergehen (Migration). Dies hängt davon ab, inwiefern gewährleistet ist, dass während des Kontakts kein Übergang von gefährlichen Konzentrationen chemischer Stoffe aus dem Material auf Lebensmittel stattfindet.
- EU legislation on food contact materials – Europäische Kommission
Im Rahmen eines europäischen Netzwerks betreibt die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission ein EU-Referenzlabor für Lebensmittelkontaktmaterialien. Dieses unterstützt mit seiner wissenschaftlichen Arbeit die Politik der EU im Bereich Lebensmittelsicherheit, indem es Forschungsergebnisse und Analysedaten zu Lebensmittelkontaktmaterialien zur Verfügung stellt.
