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EFSA bewertet die Schwarzfleckenkrankheit bei Zitrusfrüchten

Das Wissenschaftliche Gremium für Pflanzengesundheit (PHL-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen. zu Guignardia citricarpa Kiely, einem Pilz, der bei Zitrusfrüchten die Schwarzfleckenkrankheit (CBS — citrus black spot disease) auslöst, herausgegeben. Das Gremium gelangt zu dem Schluss, dass die klimatischen Bedingungen in den europäischen Regionen, in denen Zitrusfrüchte angebaut werden, kein Hindernis für die Verbreitung des G. citricarpa darstellen. Die Europäische Kommission hatte die EFSA um wissenschaftliche Beratung zu CBS ersucht, nachdem sie von Südafrika gebeten worden war, die gegenwärtigen Verordnungen der EU auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit in Bezug auf die Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Südafrika in die Europäische Union zu überarbeiten.

Das Gutachten stützt sich auf Belege, die von den südafrikanischen Behörden bereitgestellt wurden, sowie auf zusätzliche erhobene Daten. G. citricarpa kommt derzeit in Europa nicht vor, und es wurden verschiedene pflanzengesundheitliche Maßnahmen eingeführt, um die Zitruspflanzen vor CBS zu schützen. Das Gremium hat ferner untersucht, ob das Einschleppen von CBS nach Europa durch infizierte Früchte wahrscheinlich ist und ob die derzeitigen Kontrollmaßnahmen angemessen sind.

Die südafrikanischen Behörden sind der Ansicht, dass sich CBS in den Gebieten in Europa, in denen Zitrusfrüchte angebaut werden, aufgrund des Klimas nicht durchsetzen könne und dass deshalb die pflanzengesundheitlichen Maßnahmen der EU in Bezug auf die Einfuhr von frischen Zitrusfrüchten aus Südafrika überarbeitet werden sollten. G. citricarpa befällt verschiedenste Arten von Zitrusfrüchten und verursacht schwarze Flecken auf der Oberfläche, so dass die Früchte für den Verkauf nicht mehr geeignet sind.

Das PLH-Gremium weist darauf hin, dass die südafrikanischen Behörden für die Bewertung der klimatischen Bedingungen eine spezielle Software verwendeten, die jedoch für die Bewertung von Organismen wie dem G. citricarpa nur bedingt geeignet ist. Beispielsweise erfasst diese Software keine klimatischen Faktoren von kurzer lediglich Dauer — wie etwa Blattnässe —, die im Lebenszyklus dieses Pilzes eine wichtige Rolle spielen.

Das Gremium stimmt mit der Ansicht der südafrikanischen Behörden, dass die Verbreitung von CBS in Europa durch die Einfuhr von Früchten unwahrscheinlich ist, nicht überein. Das Gremium gelangt zu dem Schluss, dass der Schadorganismus in europäische Gebiete, in denen Zitrusfrüchte angebaut werden, eindringen könnte, was umso wahrscheinlicher ist, wenn die Symptome der Krankheit auf den Früchten nicht gut sichtbar sind und es deshalb schwierig ist, befallene Früchte an den EU-Grenzen abzufangen. Einmal eingeschleppt könne sich G. citricarpa in Europa leicht verbreiten, da es hier viele anfällige Wirtspflanzen gibt.

Das Gremium hat ferner die bestehenden Kontrollmaßnahmen untersucht und ist zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahmen im Allgemeinen nicht wirksam genug sind, um eine Einschleppung der Krankheit aus Südafrika vollständig zu verhindern. Jedoch könne das CBS-Risiko durch eine Kombination von Vorernte- und Nacherntebehandlung der Zitrusfrüchte im Herkunftsland verringert werden. Dem Gremium zufolge könnte eine Alternative darin bestehen, für Gebiete in Europa, in denen Zitrusfrüchte angebaut werden, und für Gebiete, in denen keine angebaut werden, jeweils unterschiedliche Maßnahmen zur Kontrolle der Endverwendung und des Vertriebs der Früchte einzuführen.

 

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