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PLS: Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für Bienen

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Haftungsausschluss

  • Die vorliegende Zusammenfassung in einfacher Sprache ist eine leicht verständlich abgefasste Mitteilung über die überarbeiteten Leitlinien der EFSA zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf Bienen (Apis mellifera, Bombus sp. und Solitärbienen). Die vollständigen Leitlinien der EFSA finden Sie hier.
  • Zweck der Zusammenfassung ist es, die Transparenz zu erhöhen und interessierte Parteien über die Arbeit der EFSA zu diesem Thema zu informieren, indem eine vereinfachte Sprache verwendet wird, um die wichtigsten Ergebnisse zusammenzufassen.

Überblick über die wissenschaftlichen Leitlinien

  • Der Schutz von Bienen hat eine hohe Priorität für die Europäische Kommission, die Pflanzenschutzmittel (in dieser Zusammenfassung als Pestizide bezeichnet) nur dann zulässt, wenn sie keine „unvertretbaren Auswirkungen“ auf die Umwelt haben.
  • Im Jahr 2013 veröffentlichte die EFSA-Leitlinien zur Risikobewertung solcher Mittel im Hinblick auf Bienen (Apis mellifera, Bombus spp. und Solitärbienen).
  • Im Jahr 2019 ersuchten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die EFSA, die Leitlinien unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, die seit 2013 gewonnen wurden, zu überarbeiten.
  • Die überarbeiteten Leitlinien beschreiben die aktualisierten spezifischen Schutzziele (Specific Protection Goals, SPG), auf die sich die Risikomanager geeinigt haben, mit denen die „nicht vertretbaren Risiken“ für die Risikobewertung quantifiziert werden. Die aktualisierte Risikobewertungsmethode ist auf die spezifischen Schutzziele abgestimmt.
  • Die überarbeiteten Leitlinien sind für die Interessenvertreter von besonderer Bedeutung, insbesondere für diejenigen, die für die Bewertung und das Management der Risiken von Pestiziden für Bienen zuständig sind.

Worum wurde die EFSA ersucht/welchen Themen wird nicht Rechnung getragen?

  • Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA, die früheren Leitlinien zu aktualisieren und Folgendes zu berücksichtigen:
    • frühere Rückmeldungen von Interessenvertretern
    • Methoden zur Bewertung der Risiken für Bienen – insbesondere im Zusammenhang mit neuen Daten –, neuer spezifischer Schutzziele und der Ergebnisse der Konsultationen mit Interessenvertretern und Mitgliedstaaten
    • neueste wissenschaftliche Erkenntnisse über die Risikobewertung von Pestiziden für Bienen, einschließlich Daten zur Hintergrund- (natürlichen) Bienensterblichkeit
    • die Liste der für Bienen attraktiven Nutzpflanzen
    • die Anforderungen für Prüfungen auf höherer Ebene, z. B. Feldversuche
  • Die Leitlinien beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und gehen daher nicht auf das Risiko einer kombinierten Exposition gegenüber verschiedenen Pestiziden ein, die in der Landwirtschaft während einer Saison eingesetzt werden könnten.
  • Obwohl die Bienen möglicherweise verschiedenen Matrizen ausgesetzt sind (z. B. außerhalb extrafloraler Nektar, Honigtau, Boden, Luft), konnten diese Risiken aufgrund fehlender Daten nicht untersucht werden.

Wie ist die EFSA bei ihrer Arbeit vorgegangen?

  • Die EFSA richtete eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Leitlinien von 2013 ein.
  • Auf der Grundlage des gewählten Ansatzes wendete die Arbeitsgruppe verschiedene Methoden an, einschließlich einer systematischen Überprüfung der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur und der Erhebung von Expertenwissen (Expert Knowledge Elicitation [EKE], eine strukturierte Methode zur Einholung von Informationen von Experten).
  • Parallel zu den oben genannten Entwicklungen wurden die Interessenvertreter konsultiert und die Risikomanager erörterten die spezifischen Schutzziele.
  • Auf der Grundlage der erhobenen Informationen, der Ergebnisse der Konsultation der Interessenvertreter und der Gespräche der Risikomanager legte die Arbeitsgruppe die besten Methoden für die Risikobewertung fest und finalisierte die Leitlinien.

Welche Daten wurden herangezogen und bis wann sind sie gültig?

  • Wissenschaftliche Literatur
  • Regulatorische Akten
  • Frühere Gutachten (2012 und 2013) und ein einschlägiger externer Bericht
  • Expertenwissen (Diskussionen mit den Arbeitsgruppen, Anhörung von Experten und EKE)
  • Diese Leitlinien sind nicht befristet, können aber überprüft werden, wenn neue Erkenntnisse zutage kommen.

Welche Ergebnisse wurden erzielt und welche Auswirkungen hatte dies?

  • Die Leitlinien enthalten gut ausgearbeitete Risikobewertungsschemata für die Hauptexpositionswege von Bienen gegenüber Pestiziden durch Kontakt und Ernährung.
  • Diese neuen Risikobewertungsschemata basieren auf einer breiteren wissenschaftlichen Wissensgrundlage als die früheren Schemata und ermöglichen realistischere Risikovorhersagen.
  • Es gibt mehr Optionen für eine detailliertere Beschreibung der Exposition und mehr Leitlinien für höherstufige Risikobewertungen.
  • Es werden vier spezifische Risikofälle definiert:
    • akut – Kontaktrisiko
    • akut – Ernährungsrisiko
    • chronisch – Ernährungsrisiko
    • Larven – Ernährungsrisiko
  • Die Leitlinien enthalten eine Methode zur Bewertung des Risikos von Metaboliten (Abbauprodukten von Pestiziden) und technischen Gemischen sowie eine Erörterungen darüber, wie sich Risiken verringern lassen.
  • In Bezug auf das Risiko für Honigbienen wird in den Leitlinien empfohlen, zwei weiteren Aspekten Rechnung zu tragen: zunehmende toxische Wirkungen aufgrund einer Langzeitexposition gegenüber niedrigen Pestiziddosen und subletale Auswirkungen.
  • Es werden auch Empfehlungen zur Ermittlung der Fälle gegeben, in denen eine Risikobewertung nicht erforderlich ist.
  • Obwohl die Definition der spezifischen Schutzziele nicht Teil des Aufgabenbereichs der EFSA ist, sprach man sich unterstützend für jene Risikomanager (Europäische Kommission und Mitgliedstaaten) aus, die einem spezifischen Schutzziel für Honigbienen von 10 % als die maximal akzeptable Verringerung der Größe der Bienenvölker nach der Exposition gegenüber Pestiziden zustimmten.
  • Für Nicht-Apis-Bienen konnte kein solcher Wert vereinbart werden; man einigte sich darauf, dass strenge Studien benötigt werden, um zum das Risiko des bewerteten Pestizideinsatzes bei diesen Bienen zu verstehen.

Welche Einschränkungen/Unsicherheiten gab es?

  • In den folgenden Bereichen wurden nur wenige oder keine Daten gefunden:
    • mögliche Kontamination nicht behandelter Flächen durch feste Pestizidformulierungen
    • das Verhalten von Pestizidrückständen in verschiedenen Matrizen, z. B. Pflanzengewebe
    • die potenzielle Expositionshöhe von Bienen über bestimmte Umweltmatrizen wie extrafloralen Nektar, Honigtau, Boden und Luft
    • Biologie und Ökologie für die Nicht-Apis-Gattung der Bienen.

Was sind die wichtigsten Empfehlungen für Gesundheitsbehörden, politische Entscheidungsträger, die Industrie, die Forschungsgemeinschaft oder andere Interessenvertreter?

Die Leitlinien enthalten eine umfangreiche Liste von Empfehlungen zur Verbesserung der Kenntnisse über die aktuelle Überprüfung hinaus:

  • Ausarbeitung spezifischer Schutzziele für Nicht-Apis-Bienen
  • Entwicklung zusätzlicher Tests für Nicht-Apis Bienen
  • Quantifizierung des Zusammenhangs zwischen spezifischen Schutzzielen und den beobachteten Wirkungen in verschiedenen Tests
  • Entwicklung validierter Bienenpopulations-/Umweltmodelle
  • Durchführung von Forschungsarbeiten, um die Übertragung von Wirkungen von einer Bienenart auf andere zu ermöglichen
  • Bessere Beschreibung der Anbaumuster von Nutzpflanzen in verschiedenen Regionen/Klimabedingungen in der EU
  • Detaillierte Definition der Landwirtschaft und der Landschaftszusammensetzung (der relative Anteil der Lebensraumtypen in der Landschaft) der verschiedenen Regionen und Anbausysteme in der EU

Gibt es zusätzliche Informationsquellen für den Leser?

  • Die Anfälligkeit von Bienen für schädliche Auswirkungen von Pestiziden könnte durch andere Stressfaktoren in der Umwelt und/oder durch andere Pestizide erhöht werden. Ein EFSA-Projekt, ApisRAM, kann potenziell andere Studien ergänzen und eine realistischere Risikobewertung ermöglichen (https://www.efsa.europa.eu/en/topics/insect-pollinator-health#must-b-project).
  • Aktuelle Informationen über ihre laufenden Arbeiten zu den Leitlinien für Bestäuber im Hinblick auf Biozide finden Sie auf der Website der ECHA.
  • Entscheidung der Europäischen Kommission über spezifische Schutzziele