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Die Arbeiten der EFSA zu den in Pestiziden verwendeten Wirkstoffen

Die EFSA hat einen wichtigen Meilenstein ihrer Arbeiten zur Sicherheitsüberpüfung der bestehenden und in Pestiziden verwendeten Wirkstoffe im Jahr 2008 abgeschlossen — so wie im Rahmen der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vorgesehen. Die Arbeiten der EFSA haben es der Kommission ermöglicht, den Prozess der Überprüfung sämtlicher sich vor 1993 auf dem Markt befindenden Wirkstoffe abzuschließen und über die Liste der Wirkstoffe zu entscheiden, die innerhalb der gesamten Europäischen Union in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen[1].

Die Europäische Kommission hatte 1993 mit einem Programm zur Überprüfung aller in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe in der EU begonnen. Seit ihrer Gründung spielt die EFSA im Rahmen dieses Überprüfungsprozesses eine bedeutende Rolle — seit 2003 hat sie die Sicherheit von mehr als 120 Wirkstoffen bewertet. Wie im Zusammenhang mit der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vorgesehen, wird die EFSA die Aufgabe, das Peer-Review-Verfahren zur Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. von in Pestiziden verwendeten Wirkstoffen zu koordinieren, auch weiterhin erfüllen. Diese Arbeit wird in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Sachverständigen der Mitgliedstaaten durchgeführt — mit dem Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt in Europa zu schützen[2].

Das Referat „Peer-Review der Risikobewertung von Pestiziden“ (PRAPeR) der EFSA und die Mitgliedstaaten haben bedeutende Anstrengungen unternommen, um den engen Fristsetzungen des Überprüfungsprogramms zu entsprechen, was dazu geführt hat, dass im Jahr 2008 im Vergleich zum Vorjahr die dreifache Anzahl an Schlussfolgerungen zu Wirkstoffen veröffentlicht wurde.

Die EFSA ist als die für die Risikobewertungen zuständige Einrichtung in der EU zugleich zuständig für Bewertungen betreffend Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels — MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm.) von Pestiziden. „MRL“ sind die gesetzlich festgelegten Höchstmengen an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln. Das PRAPeR-Referat hat im Zeitraum 2006-2008 bereits 280 Wirkstoffe überprüft, um die Kommission bei der Festlegung von etwa 74 000 MRL zu unterstützen. Der Abschluss des Überprüfungsprozesses leitet nunmehr ein umfassendes Programm zu einer Überprüfung der auf EU-Ebene festgelegten MRL für 350 Wirkstoffe in den kommenden Jahren ein.

Im September 2008 hat die EFSA einen neuen Pestizid-Lenkungsausschuss eingesetzt, dem Vertreter der EFSA, der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten angehören. Der Ausschuss wurde mit der besonderen Zuständigkeit ausgestattet, die Gesamtheit der Programme betreffend die Risikobewertung von Pestiziden und die Bewertung von MRL zu lenken und zu planen sowie insbesondere Überlegungen dazu anzustellen, wie die Verfahren angesichts der immer stärker zunehmenden Arbeitsbelastung und des sich wandelnden ordnungspolitischen Umfelds weiter zu optimieren sind.

[1] In der Europäischen Union sind das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Richtlinie 91/414/EWG des Rates geregelt, welche die Regeln beinhaltet, die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf Pflanzenschutzmittel zu befolgen sind. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht in den Verkehr gebracht oder angewendet werden, und die Mitgliedstaaten dürfen nur diejenigen — Wirkstoffe enthaltenden — Erzeugnisse zulassen, die zuvor auf EU-Ebene genehmigt worden sind. Diese Richtlinie wird durch eine Reihe neuer Verordnungen ersetzt werden, deren Inkrafttreten für das Jahr 2010 erwartet wird.
[2] Seit der Gründung der EFSA wird die Risikobewertung unabhängig vom Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden. durchgeführt. Die Risikobewertung von Pestiziden erfolgt in zwei Phasen. Ein „Wirkstoff“ wird zunächst von einem hierzu benannten „berichterstattenden“ Mitgliedstaat bewertet; diese Risikobewertung wird danach vom Referat „Peer Review der Risikobewertung von Pestiziden“ (PRAPeR) der EFSA in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern in den EU-Mitgliedstaaten einer Überprüfung unterzogen („Peer-Review“-Verfahren).

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