Pestizide

What are pesticides and how do they get into our food?

What are pesticides and how do they get into our food?
 

Der Begriff „Pestizide“ wird oft synonym mit Pflanzenschutzmitteln verwendet, die vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um Feldfrüchte gesund zu erhalten und ihrer Zerstörung durch Krankheiten und Schädlingsbefall vorzubeugen. Dies ist die einzige Gruppe von Pestiziden, mit der sich die EFSA befasst und für die es bereits am längsten Rechtsvorschriften gibt.

Pflanzenwachstumsregulatoren (zur Beeinflussung bestimmter Wachstumsprozesse in Pflanzen) und Herbizide (zur Bekämpfung unerwünschter Pflanzen) gelten gemäß den EU-Rechtsvorschriften ebenfalls als Pflanzenschutzmittel. Biozide hingegen, die nicht zur direkten Anwendung an Pflanzen bestimmt sind, sondern zur Bekämpfung verschiedener Schädlinge und Überträger von Krankheiten wie etwa Insekten, Ratten und Mäuse, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EFSA.

Die in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe sind die Chemikalien oder Mikroorganismen, einschließlich Viren, die als wesentliche Bestandteile das Produkt in die Lage versetzen, seine Funktion zu erfüllen. Zum Beispiel können sie als Herbizide unerwünschte Pflanzen bekämpfen oder, im Falle von Pestiziden, die Pflanze vor Insekten oder Pilzen schützen, die Pflanzen zerstören oder die Ernteerträge mindern. Ein Großteil der Risikobewertungsarbeit der EFSA im Bereich der Pestizide konzentriert sich gerade auf diese Wirkstoffe.

EU-Rahmen

Die Vermarktung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Rückständen in Lebensmitteln werden in zahlreichen EU-Rechtsvorschriften geregelt. Pestizide werden hauptsächlich durch die Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln reguliert. Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit einer Zulassung auf den Markt gebracht oder verwendet werden. Die Zulassung erfolgt in der EU in einem zweistufigen Verfahren: Die Gemeinschaft bewertet die in den Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe und die Mitgliedstaaten bewerten und genehmigen auf nationaler Ebene die Pflanzenschutzmittel.

Alle Fragen im Zusammenhang mit Rückstandshöchstgehalten (Maximum Residue Levels – MRL) für Pestizide in Lebens- und Futtermitteln werden in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Außerdem regelt diese Verordnung die Überwachung und Kontrolle von Pestizidrückständen in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch den Einsatz von Pestiziden im Pflanzenschutz entstehen können.

Am 12. Juli 2006 unterbreitete die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Falls dieser Vorschlag angenommen wird, würde er die Richtlinie 91/414/EWG ersetzen. Der Vorschlag durchlief 2008-2009 den Gesetzgebungsprozess und soll im Wesentlichen die nationalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel verbessern und die Rolle der EFSA bei der Bewertung auf EU-Ebene verankern. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Bewertung neuer Wirkstoffe und die zukünftige Neubewertung aller zugelassenen Wirkstoffe in den kommenden Jahren von den neuen Rechtsvorschriften betroffen sein werden.

Die Arbeit der EFSA im Bereich der Pestizide

Die EFSA hat die Aufgabe, Risikomanagern unabhängige wissenschaftliche Beratung zu Pestiziden auf der Grundlage von Risikobewertungen zu leisten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten treffen Managemententscheidungen über Regelungsfragen wie etwa die Zulassung von Stoffen und die Festsetzung von MRL – die EFSA trifft keine derartigen Entscheidungen. Bei der Risikobewertung von Pestiziden wird überprüft, ob diese Produkte bei richtiger Anwendung nachweislich keine direkte oder indirekte gesundheitsschädliche Wirkung auf Menschen oder Tiere haben, wie z. B. über Trinkwasser, Nahrung oder Futtermittel, und die Qualität des Grundwassers nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus soll die Umweltrisikobewertung die möglichen Auswirkungen der sachgemäßen Anwendung von Pestiziden auf Nichtzielorganismen abschätzen.

Peer Review von Wirkstoffen

Die Europäische Kommission leitete 1993 ein Überprüfungs-(Peer-Review-)Programm ein, um die Sicherheit aller in Pflanzenschutzmitteln in der EU verwendeten Wirkstoffe zu bewerten. Sobald ein Wirkstoff für die Verwendung in der EU genehmigt ist, wird er in die Positivliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen, und die Mitgliedstaaten können die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, zulassen.

Seit Mitte 2003 ist die EFSA auf EU-Ebene für das Peer Review von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln zuständig. Diese Aufgabe wird vom Referat Pestizide der EFSA gemäß den in den Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren und den neuesten wissenschaftlichen Maßstäben und Methoden durchgeführt. Das Referat ist für das Peer Review der existierenden Stoffe, die in der EU verwendet werden, sowie für die Bewertung neuer Wirkstoffe verantwortlich. Die EFSA führt ihre Tätigkeit in diesem Bereich in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten durch.

Im Dezember 2008 schloss die EFSA das Peer Review der existierenden Wirkstoffe in den Pestiziden, die 1993 in der EU auf dem Markt waren, ab und ermöglichte es der Kommission, eine Entscheidung über die Liste der Wirkstoffe zu treffen, die in Pflanzenschutzmitteln in der EU verwendet werden dürfen. Die EFSA bewertete von 2003-2008 die Sicherheit von über 120 Wirkstoffen. Eine weitere Gruppe von Wirkstoffen, für die bereits eine Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten durchgeführt wurde, wird von der EFSA bis 2010 dem Peer Review unterzogen.

Im September 2008 setzte die EFSA einen neuen Lenkungsausschuss für Pestizide ein, der sich aus Vertretern der EFSA, der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Dieser Lenkungsausschuss soll die Risikobewertung von Pestiziden insgesamt leiten und planen sowie Möglichkeiten zur weiteren Optimierung des Prozesses angesichts einer ständig steigenden Arbeitsbelastung und der Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens überprüfen.

Rückstandshöchstgehalte

Rückstandshöchstgehalte (MRL) sind die gesetzlich festgelegten Höchstmengen an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln auf der Grundlage guter landwirtschaftlicher Praxis und der niedrigsten Verbraucherexposition, die zum Schutz gefährdeter Verbraucher erforderlich ist. In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden die MRL von Pestiziden festgesetzt, die in Erzeugnissen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs für den menschlichen oder tierischen Verzehr erlaubt sind. Die Verordnung hebt die früheren fragmentarischen Rechtsvorschriften auf und ersetzt alle nationalen MRL durch harmonisierte EU-weit geltende MRL für alle Lebensmittel. Davor setzte jeder Mitgliedstaat eigene MRL für etwa 250 Wirkstoffe fest, die von den MRL-Rechtsvorschriften der EU nicht erfasst wurden.

Die Verordnung ist ab September 2008 voll anwendbar. Die EFSA ist in jedem Verfahren zur Festsetzung eines MRL die einzige Risikobewertungsstelle und das Referat Pestizide der EFSA befasst sich mit der Risikobewertung von MRL gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Das Referat hat bereits wichtige Arbeiten im Zusammenhang mit der Festsetzung von MRL geleistet, wie etwa die Bewertung der Sicherheit vorgeschlagener vorläufiger europäischer MRL im Jahr 2007 und die Annahme fundierter Gutachten zu MRL für eine Reihe von besorgniserregenden Wirkstoffen auf Ersuchen der Europäischen Kommission.

Jahresbericht über Pestizidrückstände

Die EFSA veröffentlicht einen Jahresbericht über Pestizidrückstände in der EU auf der Grundlage Informationen durch Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der amtlichen Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln, die in den 27 EU-Mitgliedstaaten und zwei EFTA-Staaten (Island und Norwegen). Der Bericht enthält die Abschätzung der Exposition gegenüber Pestizidrückständen, der europäische Verbraucher im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme ausgesetzt sind.

Kumulative Risikobewertung

Die Arbeit der EFSA in Bezug auf kumulative Risikobewertung leistet einen Beitrag zur Festlegung der Rückstandshöchstmengen (Maximum Residue Levels oder MRLs) und zur Entwicklung der Methoden, mit denen die kumulativen Auswirkungen der Exposition von Verbrauchern gegenüber Pestiziden bewertet werden. Die Arbeit konzentriert sich auf diejenigen Gruppen von Pestiziden, deren chemische Strukturen und toxische Wirkungen Ähnlichkeiten aufweisen. Es soll festgestellt werden, ob die Auswirkungen dieser Pestizide auf die Gesundheit der Menschen eher gemeinsam bewertet werden sollten statt einzeln.

Als Teil der Arbeit der EFSA in diesem Bereich wurde 2006 ein Wissenschaftliches Kolloquium zur kumulativen Risikobewertung abgehalten, das Leitlinien für die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen bereitstellte. 2008 veröffentlichte das PPR-Gremium ein Gutachten über sämtliche Arten der kombinierten Toxizität von Pestiziden, einschließlich der Wechselwirkungen verschiedener Chemikalien. Es kam zu dem Schluss, dass nur die kumulative Auswirkung gleichzeitiger Exposition gegenüber Substanzen, deren Wirkungsweisen Gemeinsamkeiten aufweisen, Anlass zur Besorgnis gab und weiter geprüft werden müsse.

Im September 2009 handelte das Gremium im Sinne dieser Empfehlungen und wählte aus der Gruppe der Triazolfungizide einige Pestizide aus, um die vorgeschlagenen Methoden zu prüfen. Es kam zu dem Schluss, dass der Abschluss einer internationalen Vereinbarung über die Frage, welche Gruppen von Pestiziden mit der Herangehensweise der kumulativen Risikobewertung gemeinsam geprüft werden könnten, nötig sein würde. Darüber hinaus folgerte das Gremium, dass die Anwendung der neuen Methode zur kumulativen Risikobewertung zusätzlichen Arbeitsaufwand mit sich bringt und dass außerdem weitere Leitlinien bezüglich der angemessenen Methoden zur Bewertung der Exposition benötigt werden.

Aktivitäten des Gremiums für Pflanzenschutzmittel

Das EFSA- Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) leistet wissenschaftliche Beratung in Fragen, die im Rahmen des Peer Review von Wirkstoffen nicht geklärt werden können, oder wenn Bedarf an weiterführenden wissenschaftlichen Empfehlungen zu allgemeineren Fragen auf den Gebieten der Toxikologie, Ökotoxikologie oder zum Schicksal und Verhalten von Pestiziden besteht. Darüber hinaus ersucht die Europäische Kommission das PPR-Gremium um wissenschaftliche Gutachten zu Pestizidrückständen in Bereichen, die außerhalb des Aufgabengebietes des Pestizide-Referates liegen.

Das PPR-Gremium hat die Aufgabe, bestehende Leitlinien zu überarbeiten oder zu aktualisieren und neue Leitliniendokumente für die Risikobewertung von Pestiziden auszuarbeiten. Als Erstes wurden die Leitlinien zur Risikobewertung von Pestiziden für Vögel und Säugetiere gemäß Richtlinie 91/414/EWG des Rates aktualisiert.

Am 17. Dezember 2009 veröffentlichte die EFSA Leitlinien für Antragsteller und Mitgliedstaaten zu den besten verfügbaren Möglichkeiten zur Bewertung des Risikos für Vögel und Säugetiere, die Pestiziden ausgesetzt sind. Das Leitliniendokument optimiert den Prozess der Risikobewertung von Pestiziden und verringert möglicherweise die Zahl der notwendigen Feldversuche und zusätzlichen Tierversuche. Die überarbeiteten Leitlinien stützen sich auf das 2008 erstellte Gutachten des Gremiums für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände zu wissenschaftlichen Methoden für derartige Bewertungen. Darüber hinaus basieren die Leitlinien der EFSA auf einem Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern von Mitgliedstaaten und der EFSA unter Vorsitz der Europäischen Kommission, die über die im Gutachten des PPR-Gremiums beschriebenen Optionen entschied und Empfehlungen zur endgültigen Überarbeitung der EFSA-Leitlinien hinzufügte. Dieses Leitliniendokument enthält eine Anleitung zur bestmöglichen Durchführung von Risikobewertungen mit den Daten, die von Unternehmen gemäß den Rechtsvorschriften eingereicht werden müssen, wenn sie Zulassungen für das Inverkehrbringen von Pestiziden beantragen. Die neuen Leitlinien ersetzen die ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2002 veröffentlichten Richtlinien und unterstützen die Mitgliedstaaten bei der Bewertung der direkten Auswirkungen von Pestiziden auf Vögel und Säugetiere gemäß den EU-Rechtsvorschriften.

Das PPR-Gremium begann außerdem im Jahr 2008 mit einer Reihe öffentlicher Konsultationen über Vorschläge für neue und bestehende Leitliniendokumente zu Fragen wie dermale Resorption, aquatische und terrestrische Ökotoxikologie oder Emissionen aus geschützten Anbausystemen.

Die Leitliniendokumente bieten beantragenden Organisationen und Mitgliedstaaten Orientierungshilfe dazu, wie eine Risikobewertung für einen bestimmten Bereich im Rahmen des Peer Review von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln durchzuführen ist. Diese Dokumente sind rechtlich nicht bindend und berühren weder die von den Mitgliedstaaten im Zuge der Umsetzung von Vorrechten gemäß den Anhängen II, III und VI der Richtlinie 91/414/EWG getroffenen Maßnahmen noch die Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen. Die Leitfäden schließen auch die Möglichkeit nicht aus, dass der Europäische Gerichtshof der einen oder anderen Bestimmung direkte Wirkung in den Mitgliedstaaten zuspricht. 

Weitere Informationen

 

Letzte Aktualisierung: 8 November 2011