Lebensmittelkontaktmaterialien

Lebensmittelkontaktmaterialien

Als „Lebensmittelkontaktmaterialien“ werden alle Materialien und Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wie Verpackungen und Behältnisse, Küchengeräte, Besteck und Geschirr. Diese können aus einer Vielzahl von Materialien bestehen, wie Kunststoff, Gummi, Papier und Metall.

Zu den Lebensmittelkontaktmaterialien gehören auch Materialien, die in Verarbeitungsgeräten — beispielsweise Kaffeemaschinen — oder in Produktionsanlagen sowie Transportbehältern Verwendung finden. Ferner erfasst die EU-Gesetzgebung für Lebensmittelkontaktmaterialien Materialien, die mit Wasser in Berührung kommen, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, wie z. B. Flaschen — mit Ausnahme von Anlagen für die ortsfeste öffentliche oder private Wasserversorgung.

Die Sicherheit von Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, muss bewertet werden, da Moleküle von den Materialien in Lebensmittel übergehen können. Die Lebensmittelkontaktmaterialien sollten in Übereinstimmung den EU-Rechtsvorschriften — die u. a. auch gute Herstellungspraktiken voraussetzen — hergestellt werden, so dass ein etwaiger möglicher Übergang in Lebensmittel keine Sicherheitsbedenken aufwirft, die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht in inakzeptabler Weise verändert und den Geschmack oder den Geruch der Lebensmittel nicht beeinträchtigt.

Rechtlicher Rahmen der EU

Die EU ist derzeit dabei, ihre Gesetzgebung bezüglich der Lebensmittelkontaktmaterialien zu harmonisieren, um dadurch die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse zu beseitigen.

Die allgemeinen Anforderungen an alle Lebensmittelkontaktmaterialien sind in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 festgelegt. Für bestimmte Materialien wie Keramik, regenerierte Zellulosefolie, Kunststoffe, Recycling-Kunststoffe sowie für aktive und intelligente Materialien sind spezifische EU-Verordnungen eingeführt worden. Außerdem existieren Richtlinien zu einzelnen Substanzen oder Gruppen von Substanzen, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden.

Die Aufgabe und die Aktivitäten der EFSA

Die EFSA erstellt wissenschaftliche Gutachten und leistet Risikomanagern wissenschaftliche Beratung über die Sicherheit bei der Verwendung von Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie über die Sicherheit der betreffenden Verfahren (z. B. Recycling von Kunststoffen).

Die Risikobewertungen werden vom Gremium für „Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe“ (CEF) durchgeführt. Die allgemeine Aufgabe des Gremiums besteht darin, Substanzen zu bewerten, die dazu bestimmt sind, in Lebensmittelkontaktmaterialien zum Einsatz zu kommen. Diese Tätigkeit ist Teil des Zulassungsverfahrens, in dessen Rahmen regulierte Substanzen von der EFSA bewertet werden müssen, bevor ihre Verwendung in der EU genehmigt werden kann. Dabei basieren die Arbeiten des Gremiums auf der Prüfung wissenschaftlicher Informationen und Daten, die üblicherweise von Antragstellern oder von der Europäischen Kommission eingereicht werden. Bezüglich der Vorlage eines Antrags auf Sicherheitsbewertung von Substanzen, die zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden sollen, hat die EFSA ein Leitliniendokument veröffentlicht.

Benzophenon und 4-Methylbenzophenon

Benzophenon und 4-Methylbenzophenon sind chemische Substanzen, die u. a. in Druckertinte für Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Nach dem Nachweis von 4-Methylbenzophenon in Frühstückzerealien in der EU hatte die Kommission um schnellen wissenschaftlichen Rat zu den Risiken dieser chemischen Substanz auf die Gesundheit des Menschen ersucht.

In Beantwortung des dringlichen Ersuchens der Europäischen Kommission um wissenschaftlichen Rat hat die EFSA im März eine Stellungnahme veröffentlicht. Nachdem die EFSA aufgrund der begrenzten Zeit und der geringen Menge an zur Verfügung stehenden Daten ein vorsichtiges Szenario entworfen hatte, teilte sie mit, dass ein Gesundheitsrisiko für Kinder nicht auszuschließen sei, die regelmäßig mit 4-Methylbenzophenon in den größten gemeldeten Mengen kontaminierte Frühstückszerealien essen. Der im Mai 2009 veröffentlichten umfassenderen Risikobewertung zufolge sieht das Gremium jedoch keine Gesundheitsrisiken durch den kurzzeitigen Verzehr von Frühstückszerealien, die mit 4-Methylbenzophenon in den zuvor berichteten Mengen kontaminiert sind.

Das Gremium hat ferner eine neue tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake — TDI) für die ähnliche Substanz Benzophenon von 0,03 mg pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt, ist jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass der gleiche TDI-Wert nicht auf 4-Methylbenzophenon angewendet werden kann.

Bisphenol A

Die EFSA hat Risikobewertungen für Bisphenol A durchgeführt, eine chemische Substanz, die hauptsächlich in Kombination mit anderen chemischen Substanzen bei der Herstellung von Kunststoffen und Harzen Verwendung findet. Diese Arbeiten werden auf dieser Website unter dem Thema „Bisphenol A“ ausführlicher dargestellt.

Andere Substanzen

Im Jahr 2007 hat die EFSA die möglichen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit 2-Isopropylthioxanthon (ITX) bewertet, einer Substanz, die in Tinte auf Verpackungsmaterialien wie Kartons verwendet wird. Die EFSA fand heraus, dass das Vorhandensein von ITX in Lebensmitteln, wenn es auch unerwünscht ist, in den gemeldeten Mengen keine Gesundheitsprobleme verursacht.

Ferner hatte die EFSA im Jahr 2005 die Sicherheit der chemischen Substanz Semicarbazid (SEM) in Lebensmitteln bewertet, die in Gläsern verpackt sind, und im Jahr 2006 die Sicherheit von epoxidiertem Sojaöl (ESO), einer Substanz, die als Weichmacher in Dichtungen für Gläser verwendet wird.

Recycelte Kunststoffe

Materialien und Gegenstände, die ganz oder teilweise aus recycelten Kunststoffen bestehen und für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, sollten ausschließlich in Verfahren hergestellt werden, deren Sicherheit vor der Zulassung durch die Europäische Kommission von der EFSA bewertet wurde.

Die EFSA hat ein Leitliniendokument erstellt, in dem die administrativen und technischen Daten aufgeführt sind, die Antragsteller im Rahmen dieser Sicherheitbewertung einzureichen haben.

Nach Veröffentlichung der Leitlinien erhielt das CEF-Gremium eine beträchtliche Zahl an Anträgen auf Bewertung von Verfahren zur Herstellung von recyceltem Polyethylenterephthalat (PET) zur Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien. Daraufhin veröffentlichte das Gremium ein Gutachten, in dem der Ansatz für die Sicherheitsbewertung von PET-Recycling-Verfahren erläutert wird, einschließlich der Bewertungskriterien, die im Rahmen dieses Ansatzes zur Anwendung kommen.

Die EFSA bewertet derzeit Anträge zu bestehenden wie neuen Verfahren für sämtliche Arten von recyceltem Kunststoff, die in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden. Bei bestehenden Verfahren handelt es sich um jene, die bereits vor dem 17. April 2008, als die Verordnung über Materialien aus recyceltem Kunststoff in Kraft trat, zur Anwendung kamen. Neue Verfahren sind solche, die erst nach diesem Datum eingeführt wurden.

Die EFSA wird zu jedem Recycling-Verfahren, für das ein gültiger Antrag eingereicht wurde, ein Gutachten erstellen. Diese Gutachten werden von der Europäischen Kommission, in deren Zuständigkeitsbereich die Entscheidung über die Zulassung der Verfahren fällt, berücksichtigt werden.

Andere Stoffe als Kunststoffe

Andere Stoffe als Kunststoffe, wie etwa Papier, Tinte und Klebstoffe können ebenfalls in Kontakt mit Lebensmitteln gelangen und somit Sicherheitsrisiken darstellen. Im Februar 2010 wurde eine aus aufgrund ihrer wissenschaftlichen Exzellenz ausgewählten Sachverständigen der Mitgliedstaaten und Mitgliedern des CEF-Gremiums der EFSA bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe wird Risikobewertungsansätze überprüfen und Grundsätze für die zukünftigen Sicherheitsbewertungen aufstellen.

Aktive und intelligente Verpackungssubstanzen

Aktive Lebensmittelkontaktmaterialien absorbieren Substanzen oder setzen sie frei, um so die Qualität verpackter Lebensmittel zu verbessern und ihre Haltbarkeit zu verlängern. Intelligente Lebensmittelkontaktmaterialien überwachen den Zustand von verpackten Lebensmitteln oder das sie umgebende Milieu, z. B. indem sie Informationen über den Frischegrad der Lebensmittel liefern.

Im August 2009 hat die EFSA Leitlinien zur Sicherheitsbewertung von aktiven und intelligenten Substanzen veröffentlicht, die in der Verpackung von Lebensmitteln verwendet werden. In den Leitlinien wird für die Industrie festgelegt, welche Gesichtspunkte die EFSA bei der Bewertung der Sicherheit von aktiven oder intelligenten Substanzen berücksichtigen wird und welche Daten für die Durchführung der Bewertungen erforderlich sind. Bei der Bewertung werden darüber hinaus der möglichen Einfluss von Herstellungsverfahren und die beabsichtigten Verwendungswecke berücksichtigt werden.

Eine EU-weite Liste der Substanzen, die bei der Herstellung dieser Materialien verwendet werden können, wird erstellt, und dieser Liste werden Substanzen erst dann hinzugefügt, wenn ihre Sicherheit zuvor individuell von der EFSA bewertet worden ist.

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 10 April 2012