Aromastoffe

Aromastoffe

Aromastoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen einen besonderen Geschmack und/oder Geruch zu verleihen. Sie werden seit langem in einer Vielzahl von Lebensmitteln sicher verwendet, von Süßwaren und Limonaden über Frühstücksflocken und Kuchen bis hin zu Joghurt. Aromastoffe kommen in vergleichsweise niedrigen Mengen zum Einsatz, so dass der Verbraucher ihnen nur in relativ geringem Maße ausgesetzt ist. Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) unterscheiden verschiedene Arten von Aromastoffen: natürliche, künstliche und naturidentische Aromastoffe (letztere sind chemisch mit natürlichen Stoffen identisch, werden jedoch durch chemische Verfahren hergestellt) sowie Aromastoffe pflanzlichen bzw. tierischen Ursprungs und Raucharomen.

Laufende Arbeiten der EFSA und veröffentlichte wissenschaftliche Empfehlungen

Die Rolle der EFSA

Die EFSA erfüllt im Zusammenhang mit Aromastoffen zwei Hauptaufgaben:

  • die Bewertung von Aromastoffen, die sich derzeit auf dem Markt befinden
  • die Bewertung von Anträgen auf Zulassung neuer Aromen

Entsprechend den EU-Rechtsvorschiften hat die EFSA alle derzeit auf dem Markt befindlichen Stoffe in chemische Gruppen unterteilt und bewertet jede Gruppe einzeln, indem sie die Unbedenklichkeit individueller Verbindungen für die menschliche Gesundheit überprüft. Auf Grundlage der Arbeit der EFSA hat die Europäische Kommission im Oktober 2012 eine Positivliste der Aromastoffe erstellt, deren Verwendung in der EU zulässig ist.
Die EFSA hat Leitlinien entwickelt, in denen die Daten aufgeführt sind, die die Industrie für die Unbedenklichkeitsprüfung neuer Aromen vorzulegen hat. Der Fertigstellung des Leitfadens ging eine öffentliche Konsultation sowie ein Workshop mit Interessengruppen voraus. Die Leitlinien bestehen aus zwei Teilen:

  • Teil A beschreibt die erforderlichen Daten für die Risikobewertung von Aromastoffen (chemisch definierte Stoffe mit Geschmack gebenden Eigenschaften)
  • Teil B beschreibt die erforderlichen Daten für die Risikobewertung anderer Aromen (Aroma-Extrakte, Aroma-Vorstufen, thermisch gewonnene Reaktionsaromen sowie sonstige Aromen) die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 zu bewertet sind.

Antragsteller müssen Informationen zur Identität der Ausgangsstoffe und zum Herstellungsverfahren sowie eine Abschätzung der ernährungsbedingten Exposition und toxikologische Daten vorlegen.

EU-Rechtsrahmen

Aktivitäten der EFSA

Seit Juli 2008 wird die Risikobewertung von Aromastoffen vom EFSA-Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) durchgeführt. Diese Aufgabe wurde zuvor vom ehemaligen AFC-Gremium (Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) wahrgenommen. 

Die Arbeiten der EFSA zu Raucharomen, für die gesonderte gesetzliche Regelungen gelten, werden auf einer separaten Themenseite behandelt. 

Bewertung von Aromagruppen 

Die EFSA verabschiedet regelmäßig Gutachten zu sämtlichen chemischen Gruppen, sogenannte Aromastoffgruppenbewertungen. Um die Unbedenklichkeit zu prüfen, untersuchen Wissenschaftler der EFSA die Aufnahmemengen, die Absorption, die Verstoffwechselung und die Toxizität der einzelnen Stoffe. Stellt die EFSA Datenlücken fest, etwa hinsichtlich der Toxizität oder der Exposition, teilt sie dem Antragsteller und der Europäischen Kommission mit, dass weitere Daten benötigt werden. Im Zuge ihrer Arbeiten hat die EFSA für rund 400 Stoffe zusätzliche Daten von Herstellern angefordert. Sobald die erforderlichen Daten vorgelegt werden, unterzieht die EFSA die betreffenden Stoffe einer erneuten Bewertung. Eine vollständige Evaluierung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Stoffe in die Positivliste der EU.

Die Europäische Kommission führt ein Verzeichnis von Aromastoffen, deren Vorhandensein auf dem EU-Markt ihr von den Mitgliedstaaten mitgeteilt wurde. Im Rahmen des Bewertungsprogramms kann die Kommission Stoffe aus diesem Verzeichnis streichen, insbesondere in Fällen, in denen die EFSA Sicherheitsbedenken feststellt. 

Einige der von der EFSA bewerteten Aromastoffe waren bereits von anderen Risikobewertungsstellen evaluiert worden, etwa vom Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA). Die EFSA berücksichtigt daher bei ihrer Bewertung von Aromastoffen stets alle einschlägigen vorliegenden Schlussfolgerungen. Bei den Bewertungen der EFSA steht die potenzielle Genotoxizität von Aromastoffen stärker im Vordergrund, als dies bei den von anderen Risikobewertungsstellen (z.B. dem JECFA) vorgenommenen Bewertungen der Fall ist.

Sonstige Aromastoffe

Neben dem Programm zur Bewertung von Aromastoffgruppen bewertet die EFSA auf Ersuchen der Europäischen Kommission und anderer Risikomanager auch die Unbedenklichkeit einzelner Aromastoffe. So hat sie beispielsweise Gutachten zu Campher und Cumarin veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 17 Mai 2013