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EFSA veröffentlicht Sicherheitsbewertungen für drei Lebensmittelfarbstoffe

Im Rahmen der laufenden Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Europäischen Union zugelassen sind[1], hat das EFSA-Sachverständigengremium für Lebensmittelzusatzstoffe — das ANS-Gremium — wissenschaftliche Gutachten zu drei weiteren Lebensmittelfarbstoffen angenommen.

Für den Farbstoff Brillantschwarz BN (E 151), der in verschiedenen Lebensmitteln einschließlich alkoholfreien Getränken, Backwaren und Desserts verwendet werden kann, hat das Gremium den bestehenden Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge ( ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.-Wert)[2] von 5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, der 1984 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) festgelegt worden war, bestätigt. Das Gremium ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass lediglich bei einigen Kinder, die regelmäßig große Mengen von Lebensmitteln verzehren, welche den Farbstoff enthalten, diese Aufnahmemenge überschritten werden könnte.

Für den Farbstoff Braun HT (E 155), der ebenfalls in alkoholfreien Getränken, Back- und Süßwaren sowie in Soßen, Würzmitteln und eingelegtem Gemüse verwendet wird, hat das Gremium den bisherigen ADI-Wert auf 1,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht halbiert. Der Grund dafür ist, dass bei Tieren nach Langzeitexposition gegenüber Braun HT in niedrigeren Dosen als denjenigen, die in früheren Bewertungen zur Bestimmung des ADI-Wertes verwendet wurden, schädliche Wirkungen, wie zum Beispiel eine leicht verringerte Gewichtszunahme, festgestellt wurden.

Auf der Grundlage der zulässigen Verwendungshöchstmengen für diesen Farbstoff und von Lebensmittelverzehrsdaten aus verschiedenen Ländern, gelangt das Gremium zu dem Schluss, dass die Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. gegenüber Braun HT bei Erwachsenen und Kindern, die regelmäßig große Mengen von Lebensmitteln verzehren, welche den Farbstoff enthalten, über dem neuen ADI-Wert liegen könnte. So würde beispielsweise ein Kind, das 15 kg wiegt und jeden Tag mehr als 1,125 l (d. h. den Inhalt von etwa 3,4 Getränkedosen der Standardgröße 330 ml) alkoholfreie Getränke, die Braun HT in der höchsten berichteten Gebrauchsmenge enthalten, den ADI-Wert von 1,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht[3] überschreiten.

In Bezug auf den Farbstoff Braun FK (E 154) schließlich sah sich das Gremium aufgrund von wesentlichen Einschränkungen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden toxikologischen Daten nicht in der Lage, die Sicherheit des Farbstoffes abschließend zu bewerten.

Im November 2009 veröffentlichte das ANS-Gremium der EFSA Gutachten zu sechs Lebensmittelfarbstoffen — fünf davon sind Azofarbstoffe (Farbstoffe, die Stickstoff enthalten) — und soll in den nächsten Jahren noch die rund 30 restlichen Farbstoffe bewerten. Der Abschluss der Neubewertungen zu zwei weiteren Azofarbstoffen — Amaranth (E 123) und Litholrubin BK (E 180) — wird für Juni 2010 erwartet.

 

[1] Siehe VERORDNUNG (EU) Nr. 257/2010 DER KOMMISSION vom 25. März 2010 zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe, Amtsblatt der Europäischen Union, L 80 vom 26.3.2010.
[2] Der ADI-Wert ist die Menge eines Stoffes, die Menschen ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko ein Leben lang täglich aufnehmen können. Der ADI-Wert wird im Allgemeinen aus der höchsten Aufnahmemenge, bei welcher der betreffende Stoff in Tierversuchen keine schädlichen Wirkungen verursacht, unter Anwendung eines Sicherheitsfaktors von 100, um Unterschieden zwischen Tieren und Menschen Rechnung zu tragen, abgeleitet. Dies bedeutet also, dass selbst bei einer Überschreitung des ADI-Wertes für einen bestimmten Stoff nicht unbedingt gesundheitsschädliche Wirkungen zu erwarten sind.
[3] Dies entspricht 450 ml, d. h. ungefähr anderthalb 330-ml-Dosen alkoholfreier Getränke, die Braun HT in der höchsten berichteten Gebrauchsmenge enthalten.