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Gelborange S: EFSA legt ADI fest

Die EFSA hat für den Lebensmittelfarbstoff Gelborange S eine zulässige tägliche Aufnahmemenge Die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet (Acceptable Daily Intake – ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Die Sachverständigen kamen zu dem Schluss, dass die geschätzte Verbraucherexposition für alle Altersgruppen deutlich unter diesem neuen ADI-Wert liegt.

Im Jahr 2009 hatte die EFSA die Sicherheit von Gelborange S neubewertet und, ausgehend von den seinerzeit vorliegenden wissenschaftlichen Daten, einen vorläufigen ADI-Wert von 1 mg/kg Körpergewicht festgelegt, mit der Empfehlung, weitere Tests vorzunehmen. Angesichts neuer der EFSA vorliegender Daten wurde der ADI nun angehoben.

Gelborange S (E 110) ist ein Lebensmittelfarbstoff, der derzeit gemäß Verordnung 1333/2008 der Kommission zugelassen ist.