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EFSA bewertet Risiko der Einschleppung von Bienenschädlingen in die EU

Der kleine Bienenstockkäfer (Beutenkäfer) und die Tropilaelaps-Milbe sind derzeit nicht in der EU heimisch. Sollten sie sich jedoch in Europa ansiedeln, könnte dies Auswirkungen auf die Bienengesundheit, die Imkerei-Wirtschaft und die Honigerzeugung haben. Die Sachverständigen der EFSA haben auf Ersuchen der Europäischen Kommission die Risiken der Einschleppung dieser Schädlinge in Europa ermittelt.

Schädlingsbefall ist einer von mehreren Faktoren, die für den in vielen europäischen Ländern beobachteten Bienenrückgang verantwortlich gemacht werden. Andere mögliche Ursachen sind die Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden, Unter- und Fehlernährung von Bienen, Viren, genetisch veränderte Pflanzen sowie Umweltveränderungen.

Dem wissenschaftlichen Gutachten des Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der EFSA zufolge sind die Pfade, die im Hinblick auf die mögliche Einschleppung besagter Schädlinge das größte Risiko darstellen, der Import von Bienen und von Bienenerzeugnissen für die Imkerei sowie die unbeabsichtigte Einfuhr von Bienen. Erstere werden bereits von den bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Einfuhr von lebenden Bienenköniginnen und Bienenerzeugnissen für die Imkerei berücksichtigt. Die unbeabsichtigte Einfuhr von Bienen in Sendungen, die nicht dem Import von Bienen dienen, ist der einzige Einschleppungspfad, für den keine Sicherheitsmaßnahmen ermittelt werden konnten.

  • Einschleppung von Schädlingen durch den Import von Bienen. Dieses Risiko bezieht sich vor allem auf den kleinen Bienenstockkäfer, da dieser Schädling die Bienen selbst befällt, während die Tropilaelaps-Milbe die Honigbienenbrut parasitiert. Zu den Sicherheitsmaßnahmen, die ermittelt wurden, zählt u.a. die Erteilung von Zertifikaten zur Kennzeichnung schädlingsfreier Sendungen. Der Import von Bienenschwärmen und -völkern ist gesetzlich verboten, was das Risiko weiter verringert.
  • Import von Bienenerzeugnissen für die Imkerei. Das Risiko der Einschleppung durch die Einfuhr von Bienenerzeugnissen ist speziell für den kleinen Bienenstockkäfer groß, da dieser Schädling vom Geruch der Bienen sowie von Erzeugnissen angezogen wird, die mit Bienen in Kontakt waren (beispielsweise Pollen). Die Erteilung von Zertifikaten für schädlingsfreie Sendungen kann auch zur Eindämmung dieses Risikos beitragen.
  • Unbeabsichtigte Einfuhr von Bienen in Sendungen, die nicht dem Import von Bienen dienen. Dies stellt ein hohes Risiko für die Einschleppung beider Schädlinge dar, da solch ein Fall schwer zu erkennen ist. Hierfür konnte das Gremium keine Sicherheitsmaßnahme ermitteln.

Die vom AHAW-Gremium vorgenommene Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. zielte nicht darauf ab, das Risiko der Einschleppung zu quantifizieren, sondern vielmehr darauf, alle möglichen Wege zu untersuchen, auf denen Schädlinge in die EU gelangen können.

Die EFSA befasste sich auch mit anderen Möglichkeiten der Einschleppung, wie der Einfuhr von Früchten, Gemüse, gebrauchter Imkerei-Ausrüstung und Erde sowie den natürlichen Bewegungen der Bienen und besagter Schädlinge. Die Sachverständigen kamen jedoch zu dem Schluss, dass diese Wege weniger wahrscheinlich sind.

Das Gremium stellte in seinen Empfehlungen unter anderem fest, dass ein Bedarf an schnellen Nachweismethoden besteht. Aufklärung und Schulung von Personen, die sich mit Imkerei befassen, mit Bienen handeln oder sie transportieren, würden deren Problembewusstsein und Sachkenntnis fördern und könnten so letztlich dazu beitragen, dass die genannten Schädlinge nicht in die EU gelangen.

Die Sachverständigen der EFSA befassen sich mit der Bienengesundheit aus verschiedenen Blickwinkeln und berücksichtigen dabei u.a. Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes, mögliche Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden und GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt. sowie Anforderungen für die Datenerhebung. Ziel dieser weitreichenden, integrierten Risikobewertung ist die umfassende wissenschaftliche Beratung der Risikomanager.

Im Mai veranstaltet die EFSA ein wissenschaftliches Kolloquium, das sich mit ganzheitlichen Risikobewertungsansätzen im Hinblick auf multiple Stressoren bei Bienen befassen wird. Die Behörde wird außerdem umfangreiche Leitlinien zur Risikobewertung der Wirkung von Pestiziden auf Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen vorlegen, die im weiteren Verlauf des Jahres veröffentlicht werden sollen.

Notes to editors
  • Der in Afrika, Nordamerika und Australien endemische kleine Bienenstockkäfer (Beutenkäfer) kann Honigbienenvölker, Bienenwaben sowie gelagerten Honig und Pollen vernichten und Bienen aus ihren Stöcken vertreiben. Dieser Schädling ist nicht von Bienen abhängig und kann auf Früchten und Gemüse überleben.

    Die Tropilaelaps-Milbe hat sich von Asien her ausgebreitet. Sie schädigt die Bienenbrut Zusammenfassende Bezeichnung für die Nachkommen von Bienen eines einzelnen Brutzyklus. und verringert die Lebensspanne erwachsener Honigbienen. Sie kann nicht fliegen und ist zum Überleben auf die Bienenbrut angewiesen.

  • „Brut“ bezieht sich auf die Eier, Larven und Puppen, die sich zu erwachsenen Bienen entwickeln.

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