Rückstandshöchstgehalte
Rückstandshöchstgehalte (MRL, Maximum Residue Level) sind die gesetzlich festgelegten Höchstmengen an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln auf der Grundlage guter landwirtschaftlicher Praxis; sie sollen die niedrigste Verbraucherexposition gewährleisten.
In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden die Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden festgesetzt, die in Erzeugnissen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs für den menschlichen oder tierischen Verzehr erlaubt sind. Rückstandshöchstgehalte werden nicht einfach nur als toxikologische Schwellenwerte festgelegt, sondern aus einer umfassenden Bewertung
- der Eigenschaften des Wirkstoffs;
- des Rückstandsverhaltens auf behandelten Pflanzen abgeleitet.
Eine unerlässliche Voraussetzung für die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten ist eine Risikobewertung, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.
Die Verordnung, die seit September 2008 uneingeschränkt anwendbar ist, hebt die früheren lückenhaften Regelungen auf und ersetzt alle nationalen Rückstandshöchstgehalte durch harmonisierte Rückstandshöchstgehalte auf EU-Ebene für alle Lebensmittel. Früher hat jeder Mitgliedstaat seine eigenen Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe angewandt, die noch nicht unter die EU-Rechtsvorschriften fielen. Die mangelnde Harmonisierung von Lebensmittelstandards hat im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt zu Behinderungen des Handels und zu Rechtsunsicherheiten geführt.
Das Referat PRAPeR der EFSA ist für die Risikobewertung von Rückstandshöchstgehalten im Einklang mit den Rechtsvorschriften zuständig. Das Referat hat die Europäische Kommission im Rahmen der Festsetzung von vorläufigen europäischen Rückstandshöchstgehalten 2007 beraten – der erste Schritt zur Harmonisierung der nationalen Rückstandshöchstgehalte – und begründete Stellungnahmen zu Rückstandshöchstgehalten im Rahmen zahlreicher Anträge sowie auf besonderen Wunsch der Kommission im Hinblick auf die Sicherheit von Rückstandshöchstgehalten für Wirkstoffe abgegeben.
- Vorläufige europäische Rückstandshöchstgehalte 2007
- Begründete Stellungnahmen zu Rückstandshöchstgehalten
Jahresbericht über Pestizidrückstände
Zur Durchsetzung der Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten müssen die Mitgliedstaaten Pestizidrückstände offiziell kontrollieren. Das Ergebnis dieser Kontrollen ist der Kommission, anderen Mitgliedstaaten und der EFSA zu melden.
Die EFSA veröffentlicht einen Jahresbericht über Pestizidrückstände in der EU auf der Grundlage von Informationen aus der Überwachung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln, die von den 27 EU-Mitgliedstaaten und den beiden EFTA-Staaten Island und Norwegen übermittelt werden. Das Programm der EU zur Überwachung von Rückstandshöchstgehalten ist eines der umfassendsten Programme zur Überprüfung von Lebensmitteln weltweit, das mehr als 60 000 Lebensmittelproben umfasst, die auf bis zu 800 verschiedene Pestizide hin überprüft werden. Die Mitgliedstaaten berichten über mehr als 15 Millionen Bestimmungen von Pestizidrückständen pro Jahr. In dem Bericht wird aber auch die Exposition europäischer Verbraucher gegenüber von über die Nahrung aufgenommenen Pestizidrückständen bewertet.
- Jahresbericht über Pestizidrückstände 2007
- Jahresbericht über Pestizidrückstände 2008
- Für den Zeitraum 1996 bis 2006 wurden die jährlichen EU-weiten Berichte über die Überwachung von Pestizidrückständen von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
