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Die EFSA stellt neueste Ergebnisse ihrer Arbeiten zu ARMG vor

Die EFSA hat ihr GMO- und ihr BIOHAZ-Gremium im Anschluss an die Annahme deren gemeinsamen wissenschaftlichen Gutachtens zu Antibiotikaresistenz Fähigkeit von Mikroorganismen, in Anwesenheit von speziell zu ihrer Abtötung entwickelten Substanzen zu wachsen; z.B. haben einige Erreger von Infektionskrankheiten beim Menschen mittlerweile eine Resistenz gegen Antibiotika entwickelt, was zu Bedenken in Bezug auf deren breiten Einsatz geführt hat-Markergenen (ARMG)[1] damit beauftragt, das Problem der ARMG in gentechnisch veränderten Pflanzen weiter zu untersuchen.

Zwei Mitglieder des BIOHAZ-Gremiums vertreten hinsichtlich der Möglichkeit negativer Auswirkungen von Antibiotikaresistenz-Markergenen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Minderheitenmeinungen. Die EFSA hat die Gremien ersucht, zu prüfen, ob die Minderheitenmeinungen weitere Klärungen des aktuellen gemeinsamen wissenschaftlichen Gutachtens erfordern, und falls weitere wissenschaftliche Arbeiten erforderlich sind, welcher Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art diese sein könnten.

Die Gremien werden diese Fragen bis Ende Mai erörtern, danach wird die EFSA die neuesten Ergebnisse dieser Arbeiten vorstellen.

Die Europäische Kommission hatte die EFSA im Jahr 2008 ersucht, ein konsolidiertes wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen über die Verwendung von Antibiotika-Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen, die für die Zulassung vorgesehen sind oder bereits zugelassen wurden, zu erstellen. Die EFSA war auch ersucht worden, die möglichen Konsequenzen dieses konsolidierten Gutachtens für die bisherigen EFSA-Beurteilungen einzelner GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt, die Antibiotikaresistenz-Markergene enthalten, darzulegen.

[1] Markergene, welche die Resistenz gegenüber bestimmten Antibiotika kodieren, können im Rahmen der gentechnischen Veränderung dazu benutzt werden, gentechnisch veränderte Zellen zu identifizieren und von den nicht transformierten Zellen zu unterscheiden.