Aromastoff gibt Anlass zu Sicherheitsbedenken
Der Aromastoff Inhaltsstoff, der Lebensmitteln zugesetzt wird, um deren Geschmack oder Geruch zu verändern 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen ist genotoxisch (d.h. er kann die DNS, das genetische Material der Zellen, schädigen) und gibt somit Anlass zu Sicherheitsbedenken im Hinblick auf die menschliche Gesundheit. Genotoxische Stoffe dürfen nicht absichtlich in die Lebensmittelkette eingebracht werden. Die diesbezügliche wissenschaftliche Beratung der EFSA wird den EU-Risikomanagern als Grundlage dienen, wenn sie in den kommenden Tagen über die mögliche Streichung von 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen aus dem EU-Verzeichnis zulässiger Aromastoffe entscheiden.
3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen wird als Aromastoff verwendet, um Lebensmitteln ein nussiges bis pikantes Röstaroma zu verleihen, und kann auch natürlicherweise in gebrühten oder gekochten Fleisch- und Wurstwaren vorkommen. Der Stoff wird von wenigen Herstellern produziert und in einer begrenzten Zahl von Lebensmitteln eingesetzt, insbesondere in einigen herzhaften Produkten, Süß- und Feinbackwaren. Insgesamt ist die Verwendung gering (der gemeldete Jahresverbrauch in der EU liegt bei 2,3 kg). Zwar wurde noch keine Expositionsabschätzung Einer der Hauptschritte der Risikobewertung, bei dem es um eine eingehende Bewertung der Frage geht, wer oder was einer Gefahr ausgesetzt ist, und in welchen (zu quantifizierenden) Mengen von der EFSA vorgenommen, doch ist davon auszugehen, dass das potenzielle Risiko für Verbraucher, die dieser Substanz möglicherweise über Lebensmittel ausgesetzt waren oder sind, sehr niedrig einzustufen ist.
Seit Beginn ihrer Bewertung von Lebensmittelaromen im Jahr 2003 hat die EFSA zusätzliche Industriedaten zu Hunderten von Aromastoffen angefordert, die für die Verwendung in der EU zugelassen sind. Das heute veröffentlichte Gutachten des Gremiums für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) ist das Ergebnis einer vorherigen Anfrage der EFSA um zusätzliche Daten.
Das Verzeichnis der Europäischen Union für Aromastoffe, die in der EU zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sind, trat im Oktober 2012 in Kraft. Seit 2003 ist die EFSA wesentlich an der Erarbeitung dieses Verzeichnisses beteiligt und hat in diesem Zusammenhang die Sicherheit von Tausenden von Aromastoffen bewertet. Bislang wurden mehr als 2.000 Aromastoffe in das EU-Verzeichnis aufgenommen. Dieses bedeutende wissenschaftliche Arbeitsprogramm, das nach wie vor im Gange ist, hat wesentlich dazu beigetragen, dass in Lebensmitteln verwendete Aromastoffe keine Sicherheitsbedenken für Verbraucher darstellen, und wird dies auch in Zukunft tun.
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