EFSA bewertet Bericht über die Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen von Mais MON810 für das Jahr 2010
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen zum Bericht über die Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Environmental Monitoring – PMEM Umweltüberwachung nach der Markteinführung (Post-Market Environmental Monitoring – PMEM) ist die Beobachtung der Auswirkungen eines neuen Produkts (z.B. einer genetisch veränderten Pflanze) nach dessen Einführung auf dem Markt. Dadurch können schädliche Wirkungen zutage treten, die im Rahmen der vor der Markteinführung durchgeführten Risikobewertung nicht vorhergesehen wurden) von genetisch verändertem Mais MON810 für die Anbausaison 2010 veröffentlicht.
In seiner Bewertung des Berichts gelangte das Gremium für genetisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) der EFSA zu dem Schluss, dass sich der Anbau von Mais MON810 in der Vegetationsperiode 2010 nicht nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt auswirkte. Das GMO-Gremium schloss ferner, dass die Befunde des PMEM-Berichts die Ergebnisse der vorhergehenden, von der EFSA für die Anbausaison 2009 durchgeführten Bewertung von Mais MON810 bestätigen.
Bei der Bewertung des Berichts für 2010 stellte das GMO-Gremium Mängel in Bezug auf die der Überwachung zugrunde liegenden Methodik fest; dies hatte jedoch keine Auswirkungen auf die allgemeinen Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit von Mais MON810. In diesem Zusammenhang sprach das Gremium erneut eine Reihe von Empfehlungen aus, die es bereits im September 2011 in seinem Gutachten zum PMEM-Bericht über Mais MON810 für die Anbausaison 2009 abgegeben hatte. Diese Empfehlungen betrafen die Verbesserung der Erhebung, Auswertung und Berichterstattung von Daten.
Das Gremium überprüfte auch die Angaben zur Fachliteratur, die im Rahmen des PMEM-Berichts für 2010 ausgewertet wurde. Es stellte fest, dass der Antragsteller eine Reihe von einschlägigen Arbeiten, die im Dezember 2010 und danach zu MON810-Mais bzw. zu dem von ihm produzierten Insektengift veröffentlicht wurden, nicht berücksichtigt hatte. Diese Untersuchungen flossen in die Bewertung der EFSA mit ein.
Die vorgeschriebene Überwachung erfolgt gemäß dem Rechtsrahmen für GV-Pflanzen; ihr gehen eine strenge Umweltverträglichkeitsprüfung Bewertung des potenziellen Schadens für die Umwelt durch einen Stoff, eine Aktivität oder ein natürliches Ereignis. Dies kann sich auf die Einführung genetisch veränderter Pflanzen, den Einsatz von Pestiziden oder die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen beziehen vor dem Inverkehrbringen sowie entsprechende Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden-Entscheidungen hinsichtlich der Zulassung von GV-Kulturen voraus.
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