EFSA stellt erstes Gutachten im Rahmen ihrer Arbeit zur Fleischbeschau fertig
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die erste Phase einer umfassenden Arbeit abgeschlossen, mit der die wissenschaftliche Grundlage für die EU-weite Modernisierung der Fleischbeschau geschaffen werden soll.
Im Mai 2010 ersuchte die Europäische Kommission die EFSA um eine Reihe von wissenschaftlichen Gutachten zu Gefahren – biologischer und chemischer Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art – für die öffentliche Gesundheit, denen durch die Fleischbeschau begegnet werden soll. Die Behörde wurde außerdem aufgefordert, eine Zusammenfassung vergleichbarer Daten über bestimmte lebensmittelbedingte Gefahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen, die es Risikomanagern ermögliche, die Verfahren der Fleischbeschau an nationale Anforderungen anzupassen. Die Sachverständigen der EFSA wurden gebeten, bei allen vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der derzeitigen Praxis der Fleischbeschau auch die jeweiligen Auswirkungen zu berücksichtigen, die die etwaigen Änderungen auf die Tiergesundheit und den Tierschutz haben könnten.
Um diesem komplexen Mandat gerecht zu werden, greift die EFSA auf ihre breite Fachkompetenz auf zahlreichen Gebieten innerhalb ihres wissenschaftlichen Aufgabenbereichs zurück und hat die Arbeit in sechs wissenschaftliche Gutachten und Berichte aufgeteilt. Das erste Gutachten nebst Bericht befasst sich mit der Untersuchung von Schweinen und wird heute veröffentlicht.
Neben der Ermittlung und Einstufung der Hauptrisiken für die öffentliche Gesundheit wurden die wissenschaftlichen Sachverständigen der EFSA-Gremien ersucht, die Stärken und Schwächen der derzeitigen Fleischbeschauverfahren zu bewerten, Methoden zu empfehlen, die den durch die derzeitige Fleischbeschau nicht berücksichtigten Gefahren Rechnung tragen, und Anpassungen von Verfahren und/oder der Beschauhäufigkeit entsprechend der Gefahrenrangliste und harmonisierter epidemiologischer Indikatoren zu empfehlen.
Im Bereich biologische Gefahren wurden die lebensmittelbedingten Gefahren Salmonella, Yersinia enterocolitica, Toxoplasma gondii und Trichinella aufgrund ihrer Prävalenz Anteil einer Population, bei der eine gewisse Erkrankung festgestellt wurde und Bedeutung für die menschliche Gesundheit als vorrangige Ziele bei der Beschau von Schweinefleisch im Schlachthof ermittelt. Man gelangte zu dem Schluss, dass die derzeitigen Fleischbeschauverfahren keine frühzeitige Erkennung der ersten drei dieser Gefahren ermöglichen und allgemein nicht zwischen Aspekten der Lebensmittelsicherheit und der Fleischqualität, der Prävention von Tierkrankheiten oder berufsbedingten Gefahren differenzieren.
Die wichtigsten Empfehlungen zu biologischen Gefahren sind:
- das Unterlassen des Abtastens und/oder Anschneidens bei der Post-mortem-Beschau von routinemäßig geschlachteten Schweinen wegen des Risikos einer bakteriellen Kreuzkontamination Vorgang, bei dem Mikroben unabsichtlich von einem Stoff oder Objekt auf ein(en) anderen/anderes übertragen werden, woraus eine schädliche Wirkung resultiert.
- die Einführung eines Rahmens für die Gewährleistung der Sicherheit von Schweineschlachtkörpern, der eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen umfasst, die auf integrierte Weise im landwirtschaftlichen Betrieb und im Schlachthof angewandt werden, da dies der einzige Weg ist, um eine wirksame Bekämpfung der wichtigsten Gefahren sicherzustellen
- das Sammeln und Auswerten von Informationen zur Lebensmittelkette (Food Chain Information – FCI) auf Ebene der Bestände und der Schlachthöfe, um eine ortsspezifischere Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung zu ermöglichen
Im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz wurde darauf hingewiesen, dass die Abschaffung des Abtastens und/oder Anschneidens dazu führen könnte, dass einige Krankheiten seltener erkannt würden, dies jedoch in Fällen, in denen mehrere Organe betroffen sind, wahrscheinlich kaum zum Tragen käme. Um der möglicherweise verminderten Erkennungsrate des vorgeschlagenen modifizierten Systems entgegenzuwirken, empfehlen die Sachverständigen, das Abtasten und/oder Anschneiden im Anschluss an die Besichtigung durchzuführen, sofern bei dieser Auffälligkeiten festgestellt werden. Die sich 2001 während des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich erwiesene Notwendigkeit der Fleischbeschau – sowohl ante als auch post mortem – im Rahmen des Gesamtüberwachungssystems der Tiergesundheit und des Tierschutzes bei Schweinen wurde ebenfalls hervorgehoben. Die Sachverständigen stellten jedoch fest, dass die Überwachungsinformationen derzeit zu wenig genutzt werden.
Im Bereich Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab in der Lebensmittelkette wurden Dioxine, dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle und das Antibiotikum Chloramphenicol anhand vorgegebener Kriterien als potenziell hoch bedenkliche chemische Stoffe in Schweinefleisch identifiziert. Man gelangte jedoch zu dem Schluss, dass von chemischen Stoffen in den in Schweinefleisch festgestellten Konzentrationen wahrscheinlich kein unmittelbares oder kurzfristiges Gesundheitsrisiko für Verbraucher ausgehe. Die Sachverständigen empfehlen:
- die Entwicklung risikobasierter Probenahmestrategien, die zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, in denen Schweine unter Anwendung von vollumfänglich umgesetzten HACCP Kurz für Hazard Analysis and Critical Control Points (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte), ein System, mit dessen Hilfe Gefahren für die Lebensmittelsicherheit ermittelt, bewertet und kontrolliert werden. Wird von Unternehmen im Lebensmittelbereich angewandt, um zu gewährleisten, dass Herstellung, Lagerung und Transport von Lebensmitteln sicher sind-basierten Standards und mit vollständigen FCI erzeugt werden, und Betrieben mit weniger strengen Qualitätskontrollverfahren unterscheiden
- die Förderung von Ad-hoc-Änderungen von Probenahmeplänen, um neu auftretende Stoffe in der Lebensmittelkette zu berücksichtigen
- die Einbeziehung von Kriterien der Ante- und Post-mortem-Beschau, um den unerlaubten Einsatz von Substanzen festzustellen und Analysen im Erzeugungsbetrieb zu fördern
Die EFSA schlug ferner harmonisierte epidemiologische Indikatoren für lebensmittelbedingte Gefahren vor – sowohl für solche, die von den bestehenden Fleischbeschauverfahren abgedeckt werden, als auch für die im Gutachten hervorgehobenen biologischen Gefahren. Die Indikatoren wären insbesondere nützlich im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Rahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Schweineschlachtkörpern, da sie die risikobasierte Einstufung von Erzeugungsbetrieben, Beständen und Schlachthöfen sowie die Festlegung von Zielen für fertige, gekühlte Schlachtkörper ermöglichen. Außerdem würden sie Risikomanagern in der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten helfen zu entscheiden, ob Anpassungen der Fleischbeschauverfahren angebracht sein könnten.
Die fünf übrigen Gutachten und Berichte werden sich mit Geflügel, Rindern im Alter von über sechs Wochen, Rindern im Alter von bis zu sechs Wochen, Hausschafen und -ziegen, Zuchtwild und Einhufern, die als Haustiere gehalten werden, befassen. Harmonisierte epidemiologische Indikatoren beziehen sich auf die Zahl der Fälle in einer bestimmten Gruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt (Prävalenz) oder die Wahrscheinlichkeit der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird gegenüber (Inzidenz) einer Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen auf einer bestimmten Stufe der Lebensmittelkette, die mit einem durch die Gefahr verursachten Gesundheitsrisiko für den Menschen korreliert.
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