Lebensmittelfarbstoffe
Lebensmittelfarbstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe, die Lebensmitteln hauptsächlich aus den folgenden Gründen zugefügt werden:
- zum Ausgleich von Farbverlusten nachdem sie Licht, Luft, Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen ausgesetzt waren;
- zur Intensivierung natürlich vorkommender Farben;
- zur Einfärbung von ansonsten farblosen oder andersfarbigen Lebensmitteln.
Lebensmittelfarbstoffe sind in zahlreichen Lebensmitteln enthalten, u. a. in Snacks, Margarine, Käse, Marmeladen und Gelees, Nachspeisen und Getränken. Jeder Lebensmittelfarbstoff, der zur Verwendung in der Europäischen Union (EU) zugelassen ist, unterliegt einer strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung.
Laufende Arbeiten der EFSA und veröffentlichte wissenschaftliche Empfehlungen
Die Rolle der EFSA
Im Bereich der Lebensmittelfarbstoffe fallen der EFSA hauptsächlich folgende Aufgaben zu:
- Sicherheitsbewertungen von neuen Lebensmittelfarbstoffen, bevor deren Zulassung für die Verwendung in der EU erfolgen kann;
- die Neubewertung aller Lebensmittelfarbstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zugelassen wurden;
- Beantwortung von Ad-hoc-Ersuchen der Europäischen Kommission, bestimmte Lebensmittelfarbstoffe in Anbetracht neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder wechselnder Verwendungsbedingungen erneut zu überprüfen.
Im Rahmen ihrer Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelfarbstoffen und anderen Zusatzstoffen legt die EFSA, wenn möglich (d. h. wenn genügend Informationen zur Verfügung stehen), eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) für jeden Stoff fest. Bei der zulässigen täglichen Aufnahmemenge handelt es sich um die Menge eines Stoffes, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Risiko für die Gesundheit besteht. Der ADI-Wert kann sich auf einen bestimmten Zusatzstoff beziehen oder eine Gruppe von Zusatzstoffen mit ähnlichen Eigenschaften. Bei der Neubewertung von in der Vergangenheit zugelassenen Farbstoffen kann die EFSA, nach Durchsicht aller verfügbaren wisenschaftlichen Erkenntnisse, einen bestehenden ADI-Wert entweder bestätigen oder abändern.
EU-Rechtsrahmen
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen alle Lebensmittelzusatzstoffe eine Sicherheitsbewertung durch die EFSA durchlaufen, bevor von den EU-Risikomanagern über ihre Zulassung entschieden werden kann. Der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zufolge sollten alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zugelassen wurden, von der EFSA einer neuen Risikobewertung unterzogen werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission stellt ein Programm auf zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe. Anhang II der Verordnung benennt detailliert und in absteigender Rangordnung der Prioritäten drei Gruppen von Lebensmittelfarbstoffen (die Gruppen 1, 2 und 3) sowie die Fristen für deren Neubewertung. Diesem Programm zufolge sind Lebensmittelfarbstoffe vorrangig zu bewerten, da diese zu den ersten Zusatzstoffen gehörten, die vor vielen Jahren durch den früheren Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) bewertet wurden. Für einige Farbstoffe liegen neue zu berücksichtigende Studien vor.
- Food additives: New regulations on food additives, food enzymes and flavourings
- Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission vom 25. März 2010 zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe
- Food labelling - EU legislation
Mitunter kann die Europäische Kommmission die EFSA auch um Empfehlungen zu Lebensmittelallergien ersuchen, etwa bei der Entscheidung über die mögliche Aufnahme von Lebensmittelfarben in die Liste der Lebensmittelallergene in Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür.
Aktivitäten der EFSA
Die Bewertungen der Sicherheit von Lebensmittelfarbstoffen werden vom Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Nährstoffquellen für Lebensmittel (ANS) der EFSA durchgeführt. Die Sicherheitsbewertungen des Gremiums zu Lebensmittelfarbstoffen und anderen Lebensmittelzusatzstoffen beinhalten die Durchsicht aller verfügbaren, einschlägigen wissenschaftlichen Studien sowie Daten zur Toxizität und menschlichen Exposition. Hieraus zieht das Gremium Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit der zu bewertenden Stoffe.
Die Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Lebensmittelfarbstoffe Nebenwirkungen wie Lebensmittelallergien auslösen, wird vom EFSA-Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) geprüft.
Wichtigste laufende Arbeiten
Mandat für die Neubewertung verschiedener Lebensmittelfarbstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zur Verwendung in der EU zugelassen wurden – Gruppen 1, 2 and 3
- Das ANS-Gremium und seine Arbeitsgruppen
- Meilensteine:
- 15. April 2010 – Lebensmittelfarbstoff-Gruppe 1
- 31. Dezember 2010 – Lebensmittelfarbstoff-Gruppe 2
- Warten auf Bewertung neuer Daten: 31. Juli 2012 (E 131 – Patentblau V), 31. Dezember 2012 (E 132 – Indigokarmin)
- 31. Dezember 2015 – Lebensmittelfarbstoff-Gruppe 3

