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Über uns

Wer wir sind

Wir wurden 2002 als Agentur der Europäischen Union gegründet, um als unparteiische Quelle wissenschaftlicher Beratung für Risikomanager zu dienen und über Risiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette zu informieren. Wir arbeiten mit Beteiligten zusammen, um die Kohärenz der wissenschaftlichen Beratung in der EU zu fördern. Wir stellen die wissenschaftliche Grundlage für Gesetzesvorschriften zum Schutz der europäischen Verbraucher vor lebensmittelbedingten Risiken – vom Erzeuger zum Verbraucher – bereit.

Wie wir arbeiten

Den Kern unserer Tätigkeiten bilden die Sammlung, Bewertung und Integration wissenschaftlicher Erkenntnisse, um Fragen zu Risiken zu beantworten. Das Ergebnis unserer Arbeit ist die wissenschaftliche Beratung für Risikomanager, die von unabhängigen Sachverständigen und EFSA-Mitarbeitern gemeinsam erstellt wird. Bei unserem gesamten Tun und Handeln lassen wir uns von unseren Werten der Exzellenz, Unabhängigkeit, Offenheit, Rechenschaftspflicht und Kooperation leiten. Die Transparenz unserer Abläufe verbunden mit unseren Aktivitäten zur Einbindung der Öffentlichkeit ermöglicht interessierten Kreisen, unsere Arbeit zu prüfen und sich mit uns in einem offenen Dialog auf Augenhöhe auszutauschen. Wir kommunizieren über Risiken in der Lebensmittelkette unabhängig und in einer Weise, die den Anforderungen unserer Zielgruppen gerecht wird. Gemeinsam mit unseren Partnern in den Mitgliedstaaten bauen wir an einem europäischen Ökosystem für Wissen über Lebensmittelsicherheit, damit sichere Lebensmittel die Grundlage für eine gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelsysteme bilden können.

Mit wem wir zusammenarbeiten

Unsere wichtigsten Wissenspartner sind einzelne Sachverständige und zuständige Organisationen. Um diese Beziehungen zu pflegen, arbeiten wir über den Beirat, die nationalen Kontaktstellen und unsere wissenschaftlichen Netzwerke intensiv mit für Risikobewertungsaspekte zuständigen Einrichtungen der Mitgliedstaaten zusammen. Zudem arbeiten wir mit anderen EU-Agenturen, internationalen Organisationen und Risikobewertern in Drittländern zusammen, um die Reichweite und die gemeinsame Wirksamkeit der Lebensmittelsicherheit zu verstärken. Die letztendlichen Nutznießer unserer Arbeit sind die Unionsbürger: Wir beziehen sie und unsere Interessengruppen über eine Vielzahl von Plattformen und Foren ein.

Ein Großteil der Arbeit der EFSA erfolgt auf Ersuchen um wissenschaftliche Beratung durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten.

Daneben führen wir wissenschaftliche Arbeiten auch auf eigene Initiative durch. Dies wird als „Self-Tasking“ bezeichnet.

  • Die EFSA gestaltet ihr – jährliches und mehrjähriges – Arbeitsprogramm entsprechend den Prioritäten, die mit der Europäischen Kommission und anderen Partnern vereinbart wurden, sowie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen.
  • Eine enge Abstimmung soll sicherstellen, dass unser Programm die Arbeit unserer Partner – insbesondere in den nationalen Lebensmittelsicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten – ergänzt sowie Überschneidungen und Doppelarbeit vermieden werden.
  • Die wissenschaftliche Beratung der EFSA wird überwiegend von ihren Wissenschaftlichen Gremien und dem Wissenschaftlichen Ausschusses geleistet, deren Mitglieder im Rahmen offener Auswahlverfahren ernannt werden.
  • Mitarbeiter der EFSA können ebenfalls wissenschaftliche Veröffentlichungen im Namen der Behörde erstellen, wie etwa Peer-Reviews zu Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln oder Antworten auf dringende Beratungsersuchen. EFSA-Mitarbeiter überwachen und analysieren zudem Informationen und Daten über biologische Gefahren, chemische Schadstoffe, den Lebensmittelverzehr und neu auftretende Risiken.

Grundsätze und Verfahren

Die EFSA folgt einer Reihe von Grundsätzen und Verfahren, welche die Exzellenz ihrer Arbeit gewährleisten sollen. Diese umfassen :

  • Ein Bekenntnis zu Offenheit und Transparenz.
  • Die Weiterentwicklung eines umfassenden Bestandes an bewährten Risikobewertungsmethoden, die den Sachverständigen des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien als Orientierungshilfe dienen. 
  • Ein Qualitätssicherungssystem, mit Hilfe dessen die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit der EFSA kontinuierlich überwacht und fortlaufend verbessert wird. Dies beinhaltet auch ein System zur Eigenkontrolle, das gewährleistet, dass alle wissenschaftlichen Ergebnisse der EFSA-Gremien und von Mitarbeitern auf kohärente Weise erarbeitet werden.
  • Gründliches Audit durch einen internen Revisor unter der Aufsicht eines Prüfungsausschusses, der die Behördenleitung hinsichtlich möglicher Verbesserungen der Arbeitspraktiken berät.
  • Externe Evaluierung: Gemäß der EFSA-Gründungsverordnung ist die Behörde verpflichtet, unabhängige externe Bewertungen ihrer Arbeit und Arbeitsweise in Auftrag zu geben. Ausgehend von diesen Bewertungen unterbreitet der Verwaltungsrat Empfehlungen im Hinblick auf zukünftige Managementpläne und Strategien der EFSA.

Darüber hinaus ist die Behörde an Rechtsvorschriften der Europäischen Union gebunden, die beispielsweise den öffentlichen Zugang zu Dokumenten regeln.