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EFSA erstattet neues wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der möglichen Allergenität von GVO

Das EFSA-Gremium für genetisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) hat ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen zu den Strategien verabschiedet, die bei der Bewertung des Allergenitätsrisikos genetisch veränderter Pflanzen (GV-Pflanzen) und Mikroorganismen sowie daraus hergestellter Lebensmittel und Futtermittel eingesetzt werden. Dieses Gutachten ist Teil der laufenden Bemühungen der EFSA, mit denen gewährleistet werden soll, dass ihre Risikobewertungen stets den neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklungen widerspiegeln und ein möglichst breites Spektrum potenzieller Belange berücksichtigen. Die in diesem Gutachten ausgesprochenen wissenschaftlichen Empfehlungen sollen die Allergenitätsbewertung der EFSA zu GV-Pflanzen und -Mikroorganismen sowie daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln aktualisieren und ergänzen.

Im Rahmen einer 10 Wochen dauernden öffentlichen Konsultation waren insgesamt 181 Stellungnahmen von 17 Interessenträgern — darunter nationale Bewertungsstellen, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbände und Universitäten sowie Einzelpersonen — eingegangen, die in die endgültige Fassung des Gutachtens eingeflossen sind. Die Stellungnahmen betrafen mehrheitlich die Frage, wie der allgemeine Ansatz zur Bewertung der GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt-Allergenität in die Praxis umzusetzen ist und wie Ergebnisse interpretiert werden sollen, die anhand der in dem Gutachten dargelegten Methoden gewonnen wurden. Verschiedene Stellungnahmen haben darüber hinaus eher technische Gesichtspunkte zum Gegenstand, auf die in einer Reihe fachlicher Anhänge zum Gutachten eingegangen wird.

GV-Lebensmittel und -Futtermittel können neue oder bekannte Proteine in Mengen enthalten, die Lebensmittelallergien bei Menschen und Tieren auslösen können. Aus diesem Grund schreibt das EU-Recht vor, dass bei GVO sowie daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln vor dem Inverkehrbringen eine Bewertung ihrer Allergenität Fähigkeit, eine nicht normale Immunreaktion hervorzurufen, die bei einem Menschen zu einer allergischen Reaktion führt durchzuführen ist.

Ziel dieser Initiative des GMO-Gremiums der EFSA war es, die Methoden zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen, die derzeit bei der Bewertung des allergenen Potenzials von GV-Pflanzen und -Mikroorganismen eingesetzt werden. In seinem Gutachten gelangt das Gremium zu dem Ergebnis, dass eine fallweise Bewertung auf der Grundlage eines evidenzbasierten Ansatzes die geeignetste Vorgehensweise zur Bewertung der Allergenität von GV-Lebensmitteln und -Futtermitteln darstellt, da kein Einzelfalltest für die Bewertung der Allergenität von GV-Lebensmitteln und -Futtermitteln besteht.

Im Rahmen einer 10 Wochen dauernden öffentlichen Konsultation waren insgesamt 181 Stellungnahmen von 17 Interessenträgern — darunter nationale Bewertungsstellen, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbände und Universitäten sowie Einzelpersonen — eingegangen, die in die endgültige Fassung des Gutachtens eingeflossen sind. Die Stellungnahmen betrafen mehrheitlich die Frage, wie der allgemeine Ansatz zur Bewertung der GVO-Allergenität in die Praxis umzusetzen ist und wie Ergebnisse interpretiert werden sollen, die anhand der in dem Gutachten dargelegten Methoden gewonnen wurden. Verschiedene Stellungnahmen haben darüber hinaus eher technische Gesichtspunkte zum Gegenstand, auf die in einer Reihe fachlicher Anhänge zum Gutachten eingegangen wird.

GV-Lebensmittel und -Futtermittel können neue oder bekannte Proteine in Mengen enthalten, die Lebensmittelallergien bei Menschen und Tieren auslösen können. Aus diesem Grund schreibt das EU-Recht vor, dass bei GVO sowie daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln vor dem Inverkehrbringen eine Bewertung ihrer Allergenität durchzuführen ist.

Ziel dieser Initiative des GMO-Gremiums der EFSA war es, die Methoden zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen, die derzeit bei der Bewertung des allergenen Potenzials von GV-Pflanzen und -Mikroorganismen eingesetzt werden. In seinem Gutachten gelangt das Gremium zu dem Ergebnis, dass eine fallweise Bewertung auf der Grundlage eines evidenzbasierten Ansatzes die geeignetste Vorgehensweise zur Bewertung der Allergenität von GV-Lebensmitteln und -Futtermitteln darstellt, da kein Einzelfalltest für die Bewertung der Allergenität von GV-Lebensmitteln und -Futtermitteln besteht.

In seinem Gutachten beschreibt das Gremium die Analyse der Proteinsequenz, um mögliche Ähnlichkeiten mit bekannten Allergenen zu ermitteln; es wird beschrieben, wie geprüft werden kann, inwiefern sich die Proteine mit spezifischen Antikörpern verbinden (und damit eine allergische Reaktion auslösen könnten) und wie der Proteinabbau während der Verdauung bewertet werden kann. Neben der Bewertung neuer Proteine empfiehlt das Gremium, bei bekanntermaßen allergenen Kulturpflanzen die gesamte GV-Pflanze auf ihre Allergenität zu untersuchen.

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