Vertrauenswürdige Wissenschaft
Unabhängigkeit ist einer der Grundwerteder EFSA. In Einklang mit ihrer Strategie hat sich die Behörde verpflichtet, die Unabhängigkeit ihrer Sachverständigen, Mitarbeiter, Methoden und Daten vor jeglicher unzulässigen äußeren Einflussnahme zu schützen und sicherzustellen, dass sie über die hierfür erforderlichen Mechanismen verfügt.
Bei der Behörde kommen eine Reihe robuster Maßnahmen und Arbeitspraktiken zur Anwendung, um die Unabhängigkeit ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu wahren und Interessenkonflikte zu vermeiden. In den im Juni 2024 gezielt überarbeiteten Unabhängigkeitsrichtlinien der EFSA sind alle diese Maßnahmen zusammengestellt und erläutert. Die Umsetzung dieser Richtlinien erfolgt nach den Bestimmungen, die im Beschluss zur Vermeidung von Interessenkonflikten festgelegt sind.
Bewährte Methoden der Risikobewertung
Die EFSA hat einen umfassenden Bestand an bewährten Methoden der Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung entwickelt, die bei der Arbeit des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien als Orientierungshilfe dienen. Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA hat darüber hinaus eine Reihe von Empfehlungen für eine transparente Risikobewertung verabschiedet, um eine größtmögliche Transparenz seiner Arbeit zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sämtliche vom Wissenschaftlichen Ausschuss und den Wissenschaftlichen Gremien angenommenen abschließenden wissenschaftlichen Gutachten sind das Ergebnis kollektiver Beratungen und Entscheidungen, bei denen jedes Mitglied gleiches Mitspracherecht hat. Kein einzelner Sachverständiger kann unangemessenen Einfluss auf die Entscheidungen des Gremiums nehmen.
Wissenschaftliche Divergenzen
Bevor die Arbeiten an einem wissenschaftlichen Gutachten aufgenommen werden, ergreift die EFSA eine Reihe von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie nicht Arbeiten ausführt, die bereits von anderen ähnlichen Stellen geleistet worden sind. Zu diesem Zweck tauscht die Behörde insbesondere Informationen über geplante Aktivitäten auf dem Gebiet der Risikobewertung mit ihrem Beirat aus, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, und nutzt dabei das Portal „OpenEFSA“ sowie eine Datenbank mit den von den Mitgliedstaaten geplanten Arbeiten im Bereich der Risikobewertung.
Die EFSA verwendet auch große Sorgfalt darauf, so früh wie möglich potenzielle wissenschaftliche Divergenzen zwischen ihren Gutachten und den Arbeiten der Mitgliedstaaten oder anderer nationaler, regionaler oder internationaler Stellen zu erkennen. Werden solche Divergenzen festgestellt, kommt ein Verfahren zur Anwendung, das die EFSA für die Klärung und/oder Lösung strittiger Fragen eingerichtet hat. In Artikel 30 der Gründungsverordnung der EFSA und in den vom Beirat herausgegebenen Leitlinien für gute praktische Verfahrensweisen sind diese Verfahren dargelegt.
Auswahl der wissenschaftlichen Sachverständigen
Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses, der Wissenschaftlichen Gremien und ihrer Arbeitsgruppen werden ebenso wie andere externe Sachverständige, die zur Arbeit der EFSA beitragen, anhand objektiver und transparenter Kriterien entsprechend ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und Kenntnisse ausgewählt. Während des Auswahlverfahrens werden die von den Bewerbern erklärten Interessen geprüft, um Interessenkonflikte zu vermeiden (siehe unten).
Vermeidung von Interessenkonflikten
Die EFSA unternimmt eine systematische Überprüfung der Angaben, die die Sachverständigen im Rahmen einer Interessenerklärung übermitteln, und bewertet, ob ein erklärtes Interesse einen Interessenkonflikt darstellt. Der Prozess der Prüfung der Interessenerklärungen wird von den EFSA-Dienststellen für Rechtsangelegenheiten koordiniert und validiert.
Im Juni 2024 billigte der Verwaltungsrat der EFSA eine aktualisierte Unabhängigkeitsstrategie, mit der die Vorgehensweise der Behörde beim Management der Interessen ihrer wissenschaftlichen Sachverständigen und aller Fachleute, mit denen sie zusammenarbeitet, weiter gestärkt wird.
Die wichtigsten Merkmale der Strategie werden in diesem Factsheet beschrieben.
Am 27. März 2025 nahm die EFSA die aktualisierten Durchführungsbestimmungen an, die in ihrem Beschluss zur Vermeidung von Interessenkonflikten enthalten sind.
Bei der Prüfung der von den Sachverständigen erklärten Interessen werden nicht nur die bedingungslosen Beschränkungen für Personen, die im Bereich der Lebensmittelindustrie beschäftigt sind oder Finanzbeteiligungen an Unternehmen dieses Wirtschaftszweigs halten, berücksichtigt, sondern auch die im Hinblick auf den Auftrag der betreffenden Gruppe erklärten Interessen. Die Prüfungskriterien für die einzelnen Aktivitäten sind im Anhang zum Beschluss der EFSA zur Vermeidung von Interessenkonflikten transparent dargelegt.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung der einzelnen Interessenerklärungen entscheidet die EFSA, ob der Betreffende in der jeweiligen Wissenschaftlichen Gruppe mitwirken kann oder nicht, und falls ja, in welcher Funktion (z. B. als Vorsitz/stellvertretender Vorsitz oder Mitglied eines Wissenschaftlichen Gremiums oder einer Arbeitsgruppe).
Die EFSA führt nicht nur diese regelmäßigen Prüfungen der Interessenerklärungen durch, sondern kontrolliert auch regelmäßig zwei Mal jährlich eine repräsentative Stichprobe der bereits geprüften Interessenerklärungen auf Vollständigkeit und Kohärenz mit ihren Vorschriften.
Falls festgestellt wird, dass ein Sachverständiger es versäumt hat, einschlägige Angaben zu machen, die zur Ermittlung eines Interessenkonflikts geführt hätten, kann die EFSA ein bei Verstößen gegen die Vorschriften vorgesehenes Verfahren einleiten, das zur Folge haben kann, dass gegen den betreffenden Sachverständigen eine oder mehrere Maßnahmen ergriffen werden. Wird eine Maßnahme ergriffen, überprüft die EFSA die wissenschaftlichen Arbeiten, an denen der Sachverständige mitgewirkt hat, um zu klären, ob und in welchem Umfang der Betreffende das Arbeitsergebnis beeinflusst hat.
Die im Zuge dieser Verfahren gewonnenen Erkenntnisse werden dem Verwaltungsrat mitgeteilt, und seit 2019 veröffentlicht die EFSA jährliche Berichte zur Unabhängigkeit.
Interessenerklärungen
Alle Sachverständigen des Wissenschaftlichen Ausschusses, der Wissenschaftlichen Gremien und ihrer Arbeitsgruppen müssen für jede EFSA-Gruppe, der sie angehören, eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen – einschließlich einer Verpflichtung zu unabhängigem Handeln – sowie eine jährliche Interessenerklärung abgeben.
Die Sachverständigen sind gehalten, vor dem Eintritt in die jeweilige Wissenschaftliche Gruppe eine jährliche Interessenerklärung abzugeben und sie mindestens einmal jährlich zu aktualisieren, sobald sich neue Interessen oder Änderungen bei einem zuvor erklärten Interesse ergeben.
Eine jährliche Interessenerklärung enthält Einzelheiten über aktuelle sowie bis zu fünf Jahre zurückliegende Aktivitäten in den folgenden Kategorien:
- wirtschaftliche Interessen, einschließlich Aktien und sonstige Finanzanlagen
- Mitgliedschaft in einem Verwaltungsgremium o. Ä.
- Arbeitsverhältnisse
- gelegentliche Beratungstätigkeit
- Mitgliedschaft in einem wissenschaftlichen Beratungsgremium
- Forschungsfinanzierung
- geistige Eigentumsrechte
- sonstige Mitgliedschaften oder Zugehörigkeiten
- sonstige einschlägige Interessen
Die Sachverständigen sind außerdem verpflichtet, zu Beginn jeder Sitzung, an der sie teilnehmen, eine mündliche Erklärung zu zusätzlichen Interessen abzugeben. Im Falle eines mündlich erklärten Interesses nehmen Mitarbeiter der EFSA eine entsprechende Prüfung vor; sollte ein Interessenkonflikt festgestellt werden, wird dem betreffenden Sachverständigen die Teilnahme an der Erörterung verwehrt. Mündliche Interessenerklärungen sowie das Prüfungsergebnis oder die Maßnahme, die ergriffen wurde, um das Auftreten eines festgestellten Interessenkonflikts zu vermeiden, werden im Sitzungsprotokoll erfasst und dokumentiert.
Mitarbeiter der EFSA
Die Mitarbeiter der EFSA handeln im öffentlichen Interesse und unterliegen nach dem für alle Bediensteten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU geltenden EU-Beamtenstatut verschiedenen Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtung zu unparteilichem Handeln und Integrität, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur umgehenden Meldung, falls sich Interessenkonflikte ergeben. Die EFSA organisiert für ihre Mitarbeiter regelmäßig Sensibilisierungsseminare mit dem Ziel, eine interne Kultur der Null-Toleranz gegenüber Parteilichkeit zu fördern.
Die EFSA verlangt sowohl von Bewerbern auf freie Stellen als Mitarbeiter als auch von Bediensteten und Beamten die Vorlage einer jährlichen Interessenerklärung, die vor der Einstellung geprüft wird, und stellt sicher, dass Mitarbeiter keinen Projekten zugewiesen werden, bei denen es zu Interessenkonflikten kommen könnte. Die jährlichen Interessenerklärungen leitender Mitarbeiter der EFSA werden proaktiv online veröffentlicht, obwohl hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Verfahren für die Auftrags- und Zuschussvergabe
Im Rahmen der Vergabeverfahren der EFSA sind alle mit der Ausführung vertraglich vereinbarter Aufgaben betrauten Personen sowie Bieter oder Antragsteller auf Gewährung eines Zuschusses verpflichtet, eine Interessenerklärung vorzulegen.
Im Einklang mit dem Beschluss zur Vermeidung von Interessenkonflikten und den in Anhang 2 des Beschlusses dargelegten Kriterien prüft die EFSA die vorgelegten Interessenerklärungen und bewertet, ob die erklärten Interessen einen Konflikt darstellen. Wenn ein Interessenkonflikt festgestellt wird und der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, ihn abzuschwächen, wird der Auftragnehmer vom Prozess ausgeschlossen.
In Bezug auf die Verfahren für die Zuschussvergabe unterliegen Einzelpersonen aus von den Mitgliedstaaten benannten Organisationen (Organisationen nach Artikel 36) in Bezug auf die durchgeführten Tätigkeiten denselben Transparenz- und Unabhängigkeitsanforderungen wie Mitglieder der Wissenschaftlichen Gruppen der EFSA.
Dokumente
- Rules on selection, appointment and operations of the Scientific Committee, Scientific Panels and of their Working Groups
- Deloitte 2017 ex post evaluation on EFSA’s policy on independence and scientific decision making processes
- Ex post evaluation of the Policy on Independence of the European Food Safety Authority