Interessenerklärungen
Am 5. März 2012 hat die EFSA neue Durchführungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Erklärung von Interessen, einem der Eckpfeiler der kürzlich verabschiedeten Richtlinien zu Unabhängigkeit und wissenschaftlichen Entscheidungsfindungsprozessen, veröffentlicht. Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2012 in Kraft.
Pressemitteilung: EFSA veröffentlicht Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung ihrer Richtlinien für Unabhängigkeit
Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates, des Beirats, des Wissenschaftlichen Ausschusses, der Wissenschaftlichen Gremien und der Arbeitsgruppen der EFSA sowie sämtliche andere für die EFSA tätigen Sachverständigen geben jährlich eine Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten (kurz: „Interessenerklärung“) ab. Diese jährlich abzugebenden Erklärungen werden in der webbasierten „Datenbank der Interessenerklärungen (EN)“ der EFSA veröffentlicht.
Eine Interessenerklärung enthält Einzelheiten über gegenwärtige Aktivitäten und über Aktivitäten, die in den letzten fünf Jahren in den folgenden Bereichen abgeschlossen wurden:
- Eigentumsanteile oder andere Investitionen, einschließlich Aktien
- Mitgliedschaft in einem Verwaltungsorgan o. Ä.
- Mitgliedschaft in einem wissenschaftlichen Beirat
- Arbeitsverhältnis
- Beratungstätigkeit
- Forschungsfinanzierung
- Geistige Eigentumsrechte
- Andere Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit
- Interessen naher Familienangehöriger
- Sonstiges
Jeder Wissenschaftler, der Mitglied einer der wissenschaftlichen Einrichtungen der EFSA ist, z. B. eines Gremiums oder einer Arbeitsgruppe, muss eine jährliche Interessenerklärung vorlegen.
Alle EFSA-Sachverständigen werden zudem aufgefordert, jegliche spezifischen Interessen anzugeben, die als Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit in Bezug auf die Tagesordnungspunkte der Sitzungen, an denen sie teilnehmen, angesehen werden könnten. Bei Feststellung eines Interessenkonflikts wird dieser im Protokoll festgehalten, und die EFSA führt die Maßnahmen durch, die im Verfahren zur Handhabung von Interessenkonflikten festgelegt sind. Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, hält die EFSA alle erklärten Interessen in den Protokollen der Sitzungen des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien ebenso wie in den Protokollen der Arbeitsgruppen fest.
Strategie- und Leitliniendokumente
Der Verwaltungsrat der EFSA nahm die Richtlinien für Interessenerklärungen am 11. September 2007 an. Die EFSA hat Anfang 2012 neue Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, die am 1. Juli 2012 in Kraft treten.
