Sachverständigendatenbank

Die EFSA hat gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten beschlossen, zur Unterstützung der Arbeit ihres Wissenschaftlichen Ausschusses, ihrer Wissenschaftlichen Gremien, der EFSA-Netzwerke und der entsprechenden Arbeitsgruppen eine Datenbank für externe wissenschaftliche Sachverständige einzurichten.

Wissenschaftler mit dem entsprechenden Fachwissen werden dazu aufgerufen, sich für die Aufnahme in die Datenbank zu bewerben. Die EFSA begrüßt Bewerbungen von Wissenschaftlern mit dem entsprechenden Fachwissen in den Aufgabenbereichen der Behörde wie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Ernährung, Toxikologie, Chemie, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit.

Alle Bewerber, die eine vollständige Bewerbung einreichen und die Gültigkeits- und Auswahlkriterien erfüllen, werden in die Datenbank eingetragen. Jeder Bewerber wird von der EFSA informiert, ob er in die Datenbank eingetragen wurde, und falls dies nicht der Fall ist, welche Kriterien nicht erfüllt wurden.

Es wurde ein Bericht erstellt, der die zur Durchführung des Projekts „Sachverständigendatenbank“ erfolgten Aktivitäten des Jahres 2010 zusammenfasst. Darin enthalten ist auch eine Bewertung der Ende 2010 im Vergleich zu 2009 in der Datenbank zur Verfügung stehenden Informationen.

 

Warum benötigt die EFSA eine Sachverständigendatenbank?

Ziel der EFSA ist es, eine zeitnahe wissenschaftliche Beratung nach höchsten Standards sicherzustellen und so die Strategien und Entscheidungen von Europas Risikomanagern (der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten) zu unterstützen. Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, indem ein effizienter Pool mit führenden Wissenschaftlern aus ganz Europa eingerichtet wird. Vor diesem Hintergrund hat die EFSA gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten eine Datenbank für externe wissenschaftliche Sachverständige eingerichtet, um die Kapazitäten der EFSA für die Durchführung von Risikobewertungen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zu erhöhen und für mehr Transparenz in dem Verfahren zu sorgen, mit dem Sachverständige ausgewählt und dazu aufgerufen werden, sich an den wissenschaftlichen Aktivitäten der EFSA zu beteiligen. Mit Hilfe der Datenbank soll außerdem die wirksame und flexible Reaktion auf ihr zunehmendes Arbeitspensum, insbesondere in Fällen, die spezielle, nicht vorgesehene und dringende Tätigkeiten erforderlich machen, ermöglicht werden.

Werde ich Mitglied des Wissenschaftlichen Ausschusses oder von Wissenschaftlichen Gremien der EFSA?

Nein. Die Auswahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien der EFSA erfolgt alle drei Jahre und unterliegt einem anderen Auswahlverfahren.

Jedoch werden Sie u. U. dazu eingeladen, Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien unmittelbar zu unterstützen, sobald Sie in die Sachverständigendatenbank eingetragen sind.

Wird meine Bewerbung angenommen?

Die Aufnahme von Sachverständigen in die Sachverständigendatenbank der EFSA erfolgt auf der Grundlage der Einreichung und der Bestätigung einer Reihe von Pflichtangaben wie Angaben zu Person und deren beruflichen Verortung sowie Informationen bezüglich der Fachkompetenz der Bewerber. Während der Auswertungsphase überprüft die EFSA, ob die Bewerber die Auswahlkriterien erfüllen, die für eine Aufnahme in die Datenbank erforderlich sind:

  • ein Universitätsabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation auf einem oder mehreren Fachgebieten im Aufgabenbereich der EFSA;
  • einschlägige Berufserfahrung, d. h. in der Risikobewertung bzw. der Erfassung von Daten über biologische und chemische Gefahren;
  • in Fachzeitschriften veröffentlichte wissenschaftliche Artikel, Fachberichte bzw. andere Veröffentlichungen zu der angegebenen Fachkompetenz;
  • die Fähigkeit, in mindestens einer der offiziellen Sprachen der Europäischen Union zu kommunizieren und zu arbeiten; und
  • eine ausgefüllte jährliche Erklärung über das Bestehen etwaiger Interessenkonflikte („Interessenerklärung“).

Alle Bewerber werden über die Ergebnisse der Eignungsüberprüfung informiert.

Nach welchen Kriterien werden Sachverständige von der EFSA ausgewählt?

Jedes Mal, wenn die EFSA die Unterstützung eines externen Sachverständigen für eine bestimmte wissenschaftliche Aufgabe benötigt, wird ausgehend von der Sachverständigendatenbank eine Liste der in Frage kommenden Sachverständigen erstellt. Zu den potenziellen Kandidaten, die dem gesuchten Profil am ehesten entsprechen, wird Kontakt aufgenommen, um ihre Verfügbarkeit und ihr Interesse an der Teilnahme an der angegebenen Aufgabe zu ermitteln. Diejenigen unter ihnen, die sich zur Verfügung stellen, werden dann gebeten, ihre jährliche „Interessenerklärung“ (Annual Declaration of Interest — ADoI) zu aktualisieren, es sei denn, eine aktuelle Version, d. h. nicht älter als ein Jahr, liegt bereits vor. Diese jährliche Interessenerklärung wird von den Mitarbeitern der EFSA überprüft, und es werden lediglich diejenigen Kandidaten bei einer weiteren Beurteilung berücksichtigt, bei denen kein Interessenkonflikt vorliegt. Schließlich werden von der EFSA zusätzliche Bewertungs- und endgültige Auswahlkriterien festgelegt, anhand derer der bzw. die am besten geeignete(n) Bewerber ermittelt wird bzw. werden.

Welcher Art sind die durchzuführenden Arbeiten?

In der Datenbank eingetragene Sachverständige können gebeten werden, eine der beiden folgenden Aufgaben wahrzunehmen:

  • Aufgaben der EFSA, wobei die Aufgabe in der wissenschaftlichen Beratung des Wissenschaftlichen Ausschusses, der Wissenschaftlichen Gremien, der Netzwerke der EFSA und der betreffenden Arbeitsgruppen bestehen kann; und
  • Aufgaben in Zusammenhang mit wissenschaftlichen Projekten auf Betreiben der Mitgliedstaaten, der EWR-Länder, der EFTA-Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission.

Wird meine Arbeit vergütet?

Gemäß den geltenden Vorschriften der EFSA werden die aus der Datenbank ausgewählten Sachverständigen je nach Art der Sitzung und je nach ihrem jeweiligen Status ersucht, eine bestimmte wissenschaftliche Tätigkeit zu übernehmen. Bei einer Teilnahme an der Arbeit für die EFSA werden ihnen Reisekosten und Spesen erstattet und es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Wie viel Zeit muss ich für diese Tätigkeiten aufwenden?

Externe wissenschaftliche Sachverständige mit dem geforderten Fachwissen können (a) ad hoc eingeladen werden, an einer einzigen Sitzung teilzunehmen oder für die Dauer der Arbeit an einem bestimmten Mandat oder Projekt mitzuwirken, oder (b) dazu eingeladen werden, langfristig tätig zu werden, wenn das geforderte Fachwissen für mehr als ein Mandat oder Projekt benötigt wird.

Wer wird die Datenbank nutzen und werden meine Daten geschützt?
Die wichtigsten Endnutzer der Datenbank der EFSA sind der Wissenschaftliche Ausschuss, die Wissenschaftlichen Gremien, die Netzwerke, die entsprechenden Arbeitsgruppen und die wissenschaftlichen Mitarbeiter der EFSA. Die Sachverständigendatenbank wird des Weiteren von den Mitgliedstaaten, den EWR-Ländern, den EFTA-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (über die Mitglieder des Beirats und die Vertreter der nationalen Kontaktstellen) genutzt. Dadurch wird es diesen externen Nutzern möglich gemacht, für wissenschaftliche Projekte außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der EFSA mit Sachverständigen Kontakt aufzunehmen. Die in der Datenbank aufgeführten Sachverständigen haben allerdings die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie diesen externen Nutzern Einblick in ihr Profil gewähren möchten oder nicht. Wenn ein Sachverständiger nicht wünscht, dass die externen Nutzer seine Daten einsehen, kann er ausschließlich der EFSA den Zugang zu seinen Daten erlauben. Alle personenbezogenen Informationen über Sachverständige, die sich um Aufnahme in die Datenbank beworben haben oder bereits in ihr eingetragen sind, werden von der EFSA entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet.