Öffentliche Konsultation: Leitlinienentwurf zu Betäubungsverfahren

Die EFSA bittet um Rückmeldungen zu ihrem Leitlinienentwurf, der bei Anträgen auf neue oder geänderte Betäubungsverfahren im Rahmen der Schlachtung helfen soll.
Mit den Leitlinien sollen die bei der Antragsterstellung geforderten Angaben und deren Gliederung vereinfacht werden. Das Dokument enthält auch einen Abschnitt zu Daten, die benötigt werden, um zu zeigen, dass ein neues Betäubungsverfahren den bestehenden im Hinblick auf Tierschutzaspekte gleichwertig ist.
Interessierte Kreise können ihre Kommentare bis zum 24. April 2018 einreichen.
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