EFSA überprüft BSE/TSE-Infektiosität von Geweben bei Kleinwiederkäuern
Die EFSA hat heute ein wissenschaftliches Gutachten über die Infektiosität von Geweben bei Kleinwiederkäuern wie Ziegen und Schafen in Bezug auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE)[1] veröffentlicht[2] . Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der derzeitigen TSE-Situation bei Tieren in der EU hat das EFSA-Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ-Gremium) die Verteilung der TSE-Infektiosität von Geweben bei Kleinwiederkäuern überprüft und zum ersten Mal die Auswirkungen der derzeitigen SRM-Maßnahmen auf die Verringerung der von Kleinwiederkäuern ausgehenden TSE-Risiken quantifiziert. Die Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial (SRM)[3] wie Gehirn und Rückenmark von Tieren, die in die Lebensmittelkette gelangen, schützt die Verbraucher vor TSE-Risiken. Das Gutachten der EFSA unterstützt Risikomanager dabei, die im zweiten Fahrplan zur BSE-Bekämpfung skizzierten Maßnahmen umzusetzen[4].
In seinem Gutachten überprüft das EFSA-Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ-Gremium) die neuesten wissenschaftlichen Daten über die Infektiosität verschiedener Gewebe von Kleinwiederkäuern in Bezug auf klassische Scrapie, atypische Scrapie und BSE. Das Gremium berücksichtigt dabei Aspekte wie Alter und Erbgut der Tiere. Mit Ausnahme der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass TSE bei Tieren, wie zum Beispiel Scrapie, auf Menschen übertragbar sind.
Das Gremium stellte fest, dass bislang weltweit lediglich ein einziger Fall eines natürlichen Auftretens von BSE bei Kleinwiederkäuern festgestellt wurde. Darüber hinaus quantifiziert das Gutachten mit einer Reihe von Simulationen zum ersten Mal die Auswirkungen verschiedener SRM-Optionen auf die Verringerung des Risikos, das vom möglichen Auftreten von BSE bei Kleinwiederkäuern ausgeht. Sollte ein BSE-infizierter Kleinwiederkäuer je in die Lebensmittelkette gelangen[6], so würde dem Gremium zufolge die derzeitige SRM-Strategie eine Verringerung der Infektiositätsbelastung, d. h. der Menge an TSE-Erregern in einem infizierten Tier, um das 10-fache ermöglichen. Die Sachverständigen weisen außerdem darauf hin, dass die Verwendung nur des zugerichteten Schlachtkörpers (ohne Kopf und Rückenmark) eine stärkere Verringerung des BSE-Expositionsrisikos als die derzeitigen SRM-Maßnahmen ermöglichen würde.
In Bezug auf klassische Scrapie gelangt das Gremium zu dem Schluss, dass – wie bei BSE – die derzeitigen SRM-Maßnahmen eine Verringerung der Infektiositätsbelastung um das 10-fache bewirken würden. Das Gremium weist darauf hin, dass eine Änderung der SRM-Liste, bei der nur BSE-Erwägungen zum Tragen kommen, auch Auswirkungen auf die Exposition des Menschen gegenüber den Erregern von klassischer und atypischer Scrapie haben wird. Das Gremium führt weiter aus, dass die Infektiosität von Ziegenkitzen unter 3 Monaten selbst dann vernachlässigbar ist, wenn sie aus infizierten Herden stammen.
Was die atypische Scrapie bei Schafen und Ziegen anbelangt, so erklärt das Gremium, dass eine gewisse – wenn auch geringe – Infektiosität in anderen Geweben[7] vorliegt, die nicht in der SRM-Liste aufgeführt sind, weshalb man nicht davon ausgehen kann, dass die derzeitigen SRM-Maßnahmen verhindern, dass der Erreger von atypischer Scrapie in die Lebensmittelkette gelangt.
Das Gremium empfiehlt, die Datenerhebung und Risikobewertung in diesem Bereich weiter zu verbessern. So empfiehlt das Gremium insbesondere, dieses Gutachten immer dann zu aktualisieren, wenn Daten aus laufenden Untersuchungen, wie etwa zur Entwicklung von BSE bei Ziegen, verfügbar werden. Dem Gremium zufolge könnte die Entwicklung spezieller Bewertungsmodelle eine genauere Abschätzung ermöglichen, inwieweit sich die Maßnahmen zur SRM-Entfernung auf die Verringerung des TSE-Risikos auswirken.
- Scientific Opinion on BSE/TSE infectivity in small ruminant tissues
- Opinion on TSE Infectivity distribution in ruminant tissues issued by the Scientific Steering Committee (SSC) of the European Commission of 2002
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