Lebensmittelenzyme
Enzyme sind Eiweißmoleküle, die in allen Lebewesen vorkommen. Sie beschleunigen gezielt chemische Reaktionen, wobei sie die Reaktionsgeschwindigkeit in vielen Fällen um das Millionenfache erhöhen. Beispielsweise unterstützen sie die Verdauung, den Stoffwechsel und die Ausscheidung von Abfallprodukten bei Menschen und Tieren und spielen eine entscheidende Rolle bei der Muskelkontraktion.
Enzyme wurden jahrhundertelang unwissentlich bei der Herstellung von Lebensmitteln, z.B. der Teigzubereitung, eingesetzt. Sie können durch Extraktion aus Pflanzen oder Tieren bzw. durch ein Gärungsverfahren mit Mikroorganismen gewonnen werden. Sie werden in der Regel gereinigt, können jedoch unterschiedliche Spuren anderer natürlich vorkommender Bestandteile dieser drei Herkunftsquellen enthalten. Sie werden Lebensmitteln in der Regel zugesetzt, um bei deren Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung und Behandlung einen technologischen Zweck zu erfüllen. Beispiele hierfür sind Enzyme, die verwendet werden, um die festen Bestandteile von Obst abzubauen, damit Hersteller mehr Saft auspressen können, oder solche, die bei der Alkoholherstellung Stärke in Zucker umwandeln.
Herkömmlicherweise werden Enzyme als ungiftig und unbedenklich für die Verbrauchersicherheit betrachtet, da sie natürlicherweise in Zutaten vorkommen, die bei der Lebensmittelherstellung Verwendung finden. Industriell durch Extraktion aus pflanzlichen und tierischen Geweben oder durch Gärungsverfahren mit Mikroorganismen gewonnene Lebensmittelenzyme werden allerdings auf ihre Sicherheit hin bewertet.
Die Risikobewertung von Lebensmittelenzymen wird vom Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF-Gremium) der EFSA durchgeführt. Im Jahr 2009 veröffentlichte das CEF-Gremium einen Leitfaden für Antragsteller zu den notwendigen Daten für die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelenzymen. Dieser erläutert das Format eines formellen Antrags für die Sicherheitsbewertung eines Lebensmittelenzyms, die erforderlichen administrativen und technischen Informationen sowie die Bandbreite der toxikologischen Untersuchungen, die im Allgemeinen notwendig sind. Die erforderlichen vom Antragsteller einzureichenden Daten umfassen Informationen über die Identität des Quellenmaterials und das Herstellungsverfahren, eine Abschätzung der ernährungsbedingten Exposition sowie toxikologische Daten (außer in den oben aufgeführten Fällen). Im Jahr 2011 veröffentlichte die EFSA ergänzende Anmerkungen, die weitere Erläuterungen sowie praktische Beispiele bezüglich der Datenanforderungen enthalten.
- Helpdesk zur Antragsbetreuung (Applications Helpdesk)
- Guidance on the Submission of a Dossier on Food Enzymes for Safety Evaluation
Im Hinblick auf das EFSA-Verzeichnis der Mikroorganismen, bei denen die Methode der Qualifizierten Sicherheitsannahme (QPS) angewendet werden kann, würde die Behörde gerne so früh wie möglich Informationen über alle Mikroorganismen erhalten, die sich entweder bereits auf der Liste befinden oder für eine mögliche Aufnahme in die Liste in Betracht kommen und die wahrscheinlich im Rahmen eines Antrags für Lebensmittelenzyme zu bewerten sein werden. Diesbezügliche Informationen, einschließlich des für die Enzym-Produktion verwendeten mikrobiellen Stamms und der vorgesehenen Verwendung, sollten an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: FIP@efsa.europa.eu.
Wichtigste laufende Aktivitäten
Mandates for food enzyme applications
- das CEF-Gremium und seine Arbeitsgruppen

Die EFSA verabschiedet wissenschaftliche Gutachten und leistet Risikomanagern wissenschaftliche Beratung zur Sicherheit von Enzymen, die in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden. Die Behörde verfügt bereits über maßgebliche Erfahrung bei der Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von Enzymen in Futtermitteln. Diese Tätigkeit fällt allerdings unter einen anderen gesetzlichen Rahmen und verlangt die Berücksichtigung anderer wissenschaftlicher Informationen. Seit Inkrafttreten der neuen europäischen Rechtsvorschriften im Jahr 2009 kommt der Behörde auch eine wichtige Rolle bei der unabhängigen wissenschaftlichen Beratung zur Unterstützung des Zulassungsverfahrens für Lebensmittelenzyme zu.
Die EFSA übernimmt zwei Hauptaufgaben in Bezug auf Lebensmittelenzyme:
- die Bewertung sämtlicher Enzyme, die sich derzeit auf dem Markt befinden oder für die innerhalb einer von der EU-Gesetzgebung festgelegten Frist Anträge auf das Inverkehrbringen in der Europäischen Union (EU) eingereicht werden;
- die Bewertung von Anträgen auf Zulassung neuer Enzyme, nachdem ein Verzeichnis der in der EU zulässigen Enzyme erstellt wurde.
Bisher wurden Lebensmittelenzyme, die nicht als Zusatzstoffe in Lebensmitteln verwendet werden, nicht auf EU-Ebene geregelt bzw. wurden als Verarbeitungshilfsstoffe gemäß den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten geregelt. Nur Frankreich und Dänemark haben für als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzte Enzyme Sicherheitsbewertungen verlangt, bevor diese bei der Lebensmittelerzeugung verwendet werden konnten.
Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Regelungen in Bezug auf die Bewertung und Zulassung von Lebensmittelenzymen wurde 2008 ein neuer EU Rechtsrahmen für Lebensmittelenzyme verabschiedet. Ziel dieser Rechtsvorschriften ist es letztlich, ein EU-Verzeichnis von Enzymen zu erstellen. Bis ein solches Verzeichnis erstellt wurde, gelten in den EU-Mitgliedstaaten weiterhin die einzelstaatlichen Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Lebensmittelenzymen sowie von unter Einsatz von Lebensmittelenzymen hergestellten Lebensmitteln.
