EFSA bringt Arbeit zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben weiter voran. Konsultation zu dem Entwurf eines Leitfadens für Anträge auf Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben beginnt

Pressemitteilung
16 Mai 2007

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beginnt heute mit der Konsultation zu einem Entwurf ihres Leitfadens für Antragsteller, die Anträgen zur Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben (sog. Health Claims) einreichen wollen. Das NDA-Gremium[1] der EFSA wird die wissenschaftliche Grundlage, auf die sich die Angaben stützen, bewerten. Das Gremium führt außerdem die Arbeiten zu anderen Themen im Ernährungsbereich fort, einschließlich Nährwertprofile. Mit deren Hilfe soll festgelegt werden, welche Nährwertkriterien Lebensmittel erfüllen müssen, um nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben tragen zu dürfen. Für September ist ein wissenschaftliches Kolloquium zum Thema Nährwertprofile geplant.

Gegenwärtig ist die wissenschaftliche Grundlage für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln nicht immer eindeutig geklärt. Das Ziel der EFSA ist es, Unternehmen, die die Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben beantragen möchten, klare Leitlinien zu geben, was ihr Antrag enthalten muss und insbesondere welche wissenschaftlichen Daten und Nachweise zur Absicherung der Angaben erforderlich sind. Der Entwurf des Leitfadens ist ab heute bis zum 17. Juni 2007 zur Konsultation veröffentlicht. Für den 11. Juni ist in Parma eine Sitzung der Interessengruppen der EFSA (d.s. die Industrie, Verbraucherverbände und andere Nichtregierungsorganisationen) geplant, um mit dem Vorsitzenden des Gremiums, Professor Albert Flynn, Gremiumsmitgliedern und EFSA-Wissenschaftlern Meinungen zu diskutieren und auszutauschen. Auch die EU-Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, Stellungnahmen zum Entwurf des Leitfadens abzugeben.

Die Bewertung einer gesundheitsbezogenen Angabe durch die EFSA ist der erste Schritt des Zulassungsverfahrens. Nur Angaben, die wissenschaftlich fundiert sind, werden letztendlich zur Anwendung zugelassen. Die endgültige Genehmigung einer gesundheitsbezogenen Angabe fällt allerdings in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten, basiert aber auf der wissenschaftlichen Bewertung, wie im Gutachten des EFSA-Gremiums dargelegt. Diese Vorgehensweise soll gewährleisten, dass sich der Verbraucher auf eine gesundheitsbezogene Angabe auf einem Etikett verlassen kann. Das wird ihm helfen, die richtige Wahl für eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu treffen. Damit wird zum ersten Mal in allen EU-Mitgliedstaaten ein harmonisiertes Verfahren für die Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben eingeführt[2].


Hinweise für die Redaktion:

Was ist eine „gesundheitsbezogene Angabe“?
Gesundheitsbezogene Angaben sind alle Angaben, die auf Verpackungen, bei der Vermarktung oder in der Werbung von Lebensmitteln gemacht werden und denen zufolge der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels oder eines seiner Bestandteile von gesundheitlichem Vorteil sein können. Das kann z. B. die Angabe sein, dass ein Lebensmittel den Cholesterinspiegel senken oder die Darmfunktion verbessern kann. Weitere Beispiele sind Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos oder über Nährstoffe und andere Substanzen, die die normalen Funktionen des Körpers verbessern oder verändern können, wie z. B. die Angabe, dass Omega-3-Fettsäuren das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verringern können oder die Angabe, dass Kalzium zur Erhaltung starker Knochen beiträgt.

Was sind Nährwertprofile?
Gemäß der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur Lebensmittel mit angemessenen Nährwertprofilen nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben tragen. Nährwertprofile sind Kriterien zu Nährstoffinhalten, die dazu verwendet werden können, festzulegen, ob Lebensmittel mit solchen Angaben versehen werden dürfen. Es ist die Aufgabe der EFSA wissenschaftliche Empfehlungen zu geben, die dann von der Europäischen Kommission dazu verwendet werden, Nährwertprofile festzulegen. Nährwertprofile für Lebensmittel sollen gewährleisten, dass der Verbraucher nicht irregeführt wird durch Lebensmittel, die solche Angaben tragen, und zwar in Bezug auf dessen  Nährstoffqualität.

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