Zusammenarbeit im Rahmen von Artikel 36
Eine der Prioritäten der EFSA ist die verstärkte Zusammenarbeit und Vernetzung in Europa.
Gemäß Artikel 36 der EFSA-Gründungsverordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen nahm der Verwaltungsrat der EFSA im Dezember 2006 eine Liste von Organisationen an, die in der Lage sind, die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dank der Vernetzung mit diesen kompetenten Organisationen kann die EFSA auf ein breiteres Spektrum an wissenschaftlichem Fachwissen in ganz Europa zugreifen. Dies hilft der EFSA, ihr wachsendes Arbeitspensum noch effizienter und flexibler zu bewältigen.
Die EFSA kann diese Organisationen mit den folgenden Aufgaben betrauen:
- Datenerhebung
- Vorbereitende Arbeiten für wissenschaftliche Gutachten
- Sonstige wissenschaftliche und technische Unterstützung
Die EFSA kann mittels Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen Zuschüsse an diese Organisationen vergeben, um sie bei der Durchführung der betrauten Aufgaben zu unterstützen. Die Behörde veröffentlicht indikative Informationen über Tätigkeitsbereiche, Budget und Zeitplan für geplante Aufrufe im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen der EFSA. Die in der Liste aufgeführten Organisationen werden von den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der nationalen Kontaktstellen (Focal Points) bestimmt. Da sich Organisationen weiterentwickeln und Bedürfnisse sich aufgrund wissenschaftlicher und politischer Entwicklungen ändern können, wird die Liste regelmäßig überarbeitet.
Jahresarbeitsprogramme für Finanzhilfen
| Jahresarbeitsprogramm für Finanzhilfen | Finanzhilfevereinbarungen |
|---|---|
| Anfang 2013 verfügbar | |
| Anfang 2012 verfügbar | |
Weitere Informationen
- Annual report on Article 36 activities - Follow-up to the 2009 evaluation report of EFSA’s grant and science procurement schemes (Veröffentlicht: 21. Februar 2011)
- Evaluation of EFSA’s Grants and Science Procurement Schemes (Veröffentlicht: 12. Juli 2010)
- (Veröffentlicht: 9. Juni 2009)
