Anträge zu Lebensmittelzutaten und -verpackungen

Im Rahmen der Marktzulassungsverfahren der Europäischen Union stellen das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS) sowie das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs wissenschaftliche Beratung zur Verfügung. Diese bezieht sich auf Anträge für Lebensmittelkontaktmaterialien, gesetzlich geregelte Lebensmittelzutaten sowie bestimmte Verfahren der Lebensmittelverarbeitung und Verarbeitungshilfsstoffe.

Näheres zu den Antragsverfahren, einschließlich Informationen zu Statusabfragen, Anfragenummern und Fristen, sowie den maßgeblichen Leitliniendokumenten finden sich auf den Seiten des Helpdesks zur Antragsbetreuung (Applications Helpdesk) dieser Website.