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Interessengruppen

Die EFSA definiert Interessengruppen als Dritte, die ein Interesse an der Arbeit der Behörde bzw. dem Lebens- und Futtermittelsektor im Allgemeinen haben, und unterteilt sie in sieben Hauptgruppen.

Seit der Gründung der Behörde im Jahr 2002 haben die Interessengruppen einen Beitrag zur Arbeit der EFSA geleistet. Je nach Interessen und Fachwissen haben sie zahlreiche Möglichkeiten für die Beteiligung an der Arbeit der EFSA.

Um den Dialog mit Interessengruppen entlang der Lebensmittelkette weiter zu stärken, hat die EFSA im Jahr 2016 einen speziellen Rahmen eingeführt, der Organisationen, die enger mit der EFSA zusammenarbeiten möchten, die Möglichkeit der Registrierung bietet. Die Registrierung ist nicht verpflichtend. Registrierte Organisationen haben jedoch Zugang zu einer Kombination aus ständig und ad-hoc verfügbaren Einbeziehungsplattformen sowie zu den Mechanismen, die nicht registrierten Interessengruppen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Grundsätze der Einbeziehung

Die Einbeziehung der Interessengruppen spiegelt das Engagement der EFSA für Offenheit, Transparenz und Dialog wider. Einbeziehung bei der EFSA ist:  vertrauenswürdig, rückverfolgbar, zielgerichtet.

  • Vertrauenswürdig: Das Ziel der Einbeziehung besteht darin, die Objektivität und Unabhängigkeit der EFSA zu wahren. Die EFSA beabsichtigt, vertrauenswürdige Beziehungen zu fördern, indem sie Interessengruppen auf der Grundlage der Relevanz ihrer Interessen und ihres Fachwissens einbezieht. Die Behörde strebt eine ausgewogene Interessenvertretung an, um zu verhindern, dass bestimmte Gemeinschaften durch die verschiedenen interaktiven Mechanismen zu stark Einfluss nehmen. Wann immer eine zielgerichtete Einbeziehung bestimmter Interessengruppen mit bestimmtem Fachwissen erforderlich ist, erfolgt dies vollständig transparent.
  • Zielgerichtet: Die EFSA betrachtet die Einbeziehung als einen gezielten Prozess, der den Interessengruppen die Möglichkeit gibt, ihre Erfahrungen aus ihrem Interessen- und Wissensbereich einzubringen. Durch den zielgerichteten Ansatz wird sichergestellt, dass sich die Interessengruppen auf die Aktivitäten konzentrieren können, bei denen sie durch die Zusammenarbeit mit der EFSA einen Mehrwert schaffen und daraus einen Nutzen ziehen können. Eine zielgerichtete Einbeziehung kommt sowohl den Interessengruppen als auch der EFSA zugute, da sie die Flexibilität gewährleistet, die in einem dynamischen, durch wechselnde Prioritäten gekennzeichneten Arbeitsumfeld unabdingbar ist, z. B. im Hinblick auf neu auftretende Problembereiche und/oder neue Anforderungen an die EFSA durch Risikomanager.
  • Rückverfolgbar: Die Einbeziehung ist tief im wissenschaftlichen Prozess der EFSA sowie in der Planung ihrer Aktivitäten verankert. Nach dem Grundsatz der Rückverfolgbarkeit muss die EFSA nach besten Kräften die Beiträge der Interessengruppen ermitteln und dokumentieren, wie diese geleistet wurden bzw. wie sie in den wissenschaftlichen Ergebnissen der Behörde berücksichtigt oder in diese einbezogen wurden. Die EFSA verbessert kontinuierlich ihre Instrumente und Verfahren, um sicherzustellen, dass die Interessengruppen nachvollziehen können, wie ihre Beiträge bei der Beratung politischer Entscheidungsträger durch die EFSA genutzt wurden.

Die Bereiche der Einbeziehung der Interessengruppen

Die Einbeziehung der Interessengruppen erstreckt sich bei der EFSA auf die folgenden Bereiche:

  • Vorausschau und Vorsorge: Aktivitäten zur systematischen Vorausschau (Horizon Scanning) und Prognose, damit die Arbeit der EFSA für politische Entscheidungsträger und EU-Bürger relevant bleibt und die Behörde auf künftige Herausforderungen vorbereitet ist.
  • Risikobewertungsprozess: themenbezogene Einbeziehung in Bezug auf die Mandate und Anträge der EFSA zur Verbesserung der Qualität und Transparenz ihrer wissenschaftlichen Gutachten.
  • Dialog mit Interessengruppen: offener Dialog zwischen der EFSA und den Interessengruppen, um ein gemeinsames Verständnis von Rollen, Zuständigkeiten und Prioritäten zu erlangen.

Was macht die EFSA mit den Beiträgen der Interessengruppen?

Die Beiträge der Interessengruppen sind von entscheidender Bedeutung für:

  • die Ermittlung von Problembereichen, die die Vorsorge der EFSA erfordern und als Grundlage für neue Mandate dienen;
  • die Unterstützung der wissenschaftlichen Risikobewertungen der EFSA durch einschlägige Evidenz und Informationen;
  • die kontinuierliche Verbesserung der Mechanismen, mit denen die EFSA ihre Interessengruppen einbezieht, um einen offenen und transparenten Dialog mit interessierten Kreisen zu gewährleisten.

Die EFSA ist entschlossen, die Rückverfolgbarkeit der Beiträge der Interessengruppen (z. B. die Ergebnisse öffentlicher Konsultationen) und die Zugänglichkeit von Informationen (z. B. über Open.EFSA) im Einklang mit den Grundwerten der Offenheit und der Transparenz zu verbessern.

Plattformen für die Einbeziehung

Dieser Katalog bietet einen Überblick über die Mechanismen, Instrumente, Ressourcen und Dienste der EFSA für die Einbeziehung und den Kontext, in dem sie zum Einsatz kommen.

Einbeziehung in die Risikobewertung

Die wissenschaftliche Risikobewertung der EFSA steht der öffentlichen Kontrolle und den Beiträgen der Interessengruppen unter uneingeschränkter Einhaltung der Grundsätze der openness and transparency offen.

Aufrufe an Interessengruppen

Die EFSA kann Aufrufe zur Interessenbekundung veröffentlichen, um thematische Gemeinschaften von Interessengruppen aufzubauen, die Interesse an einem bestimmten Thema haben.

Registrierung als Interessengruppe

Organisationen, die ein Interesse an der Arbeit der EFSA haben, können sich bei der EFSA als Interessengruppe registrieren.

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