Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, auf Ersuchen der Kommission über Parahydroxybenzoate (E 214-219)
R. Anton, S. Barlow, D. Boskou, L. Castle, R. Crebelli, W. Dekant, K.-H Engel,
S. Forsythe, W. Grunow, J. Ireland, J.C. Larsen, C. Leclercq, W. Mennes, M.-R. Milana, I.
Pratt, I. Rietjens, K. Svensson, P. Tobback, F. Toldrá.
No abstract available
Das Wissenschaftliche Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wurde ersucht, bis zum 1. Juli 2004 ein Gutachten über die Sicherheit der Verwendung von Paraben (E 214-219) in Lebensmitteln zu erstellen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (Scientific Committee for Food – SCF) der Europäischen Kommission beurteilte die Parabene im Jahr 1994 und legte einen vorläufigen ADI-Wert (acceptable daily intake - zulässige tägliche Aufnahmemenge) von 0-10 mg pro kg Körpergewicht fest, der für die Summe aus Methyl-, Ethyl- und Propyl-p-Hydroxybenzoesäureestern und ihrer Natriumsalze galt. Der vorläufige ADI-Wert basierte auf langfristigen Studien an Ratten mit Methyl-, Ethyl- und Propylparaben. Der ADI-Wert wurde vorläufig festgelegt, da nach Ansicht des SCF die verfügbaren toxikologischen Informationen einige Unzulänglichkeiten und Ungewissheiten aufwiesen. Der SCF ersuchte daher um eine neue orale Teratogenitätsstudie bei Ratten unter Verwendung von freier p-Hydroxybenzoesäure bzw. ihrer Methyl-, Ethyl- oder Propylester sowie um eine Studie zur Zellproliferation bei Ratten mit dem als Lösung verabreichten Propylester der p-Hydroxybenzoesäure. Im Jahr 2000 bekräftigte der SCF seinen Wunsch nach einer Überprüfung der Sicherheit von Parabenen. Auf seiner letzten Sitzung im April 2003 bemerkte der SCF, dass von der Lebensmittelindustrie noch keine unterstützenden Daten für die Parabene eingereicht worden waren, und verwies auf seine Stellungnahme von Oktober 2000, derzufolge der vorläufige ADI-Wert zurückgezogen werden sollte, falls keine weiteren Daten eingereicht würden.
Der SCF hatte zuvor um eine orale Teratogenitätsstudie bei Ratten ersucht. Das Gremium beurteilte neu verfügbare Studien zur Entwicklungstoxizität von Methylparaben bei Ratten, Mäusen, Hamstern und Kaninchen, die dem SCF zum Zeitpunkt seines Ersuchens um eine Teratogenitätsstudie nicht zur Verfügung standen. Bis zu und einschließlich der höchsten getesteten Dosierungen von 300 (Kaninchen) bzw. 550 mg/kg Körpergewicht/Tag (Nagetiere) wurde keine Entwicklungstoxizität nachgewiesen . Das Gremium kam zu dem Schluss, dass keine weiteren Daten zur Entwicklungstoxizität erforderlich seien.
Das Gremium beurteilte ebenfalls erneut die proliferativen Wirkungen von Parabenen auf Vormagenzellen bei Ratten und stellte fest, dass die proliferativen Wirkungen von Parabenen erst ab einem bestimmten Schwellenwert auftreten und dass die Belastung des Menschen, die durch die Verwendung von Parabenen als Konservierungsstoffe für Lebensmittel bedingt ist, weit unter solchen Dosen liegt.
Daher erachtete das Gremium die zuvor vom SCF geforderte Studie zur Zellproliferation bei Ratten mit dem als Lösung verabreichten Propylester der p-Hydroxybenzoesäure als nicht mehr erforderlich.
Einige Parabene haben in vitro Östrogenaktivität gezeigt. Jedoch konnte diese in vivo für Methyl-, Ethyl- und Propylparabene in klassischen uterotrophischen Assays bei peroraler oder subkutaner Verabreichung hoher Dosen an Mäuse und Ratten nicht nachgewiesen werden. Eine uterotrophische Wirkung wurde in vivo nach subkutaner Injektion von Butylparaben bzw. Isobutylparaben beobachtet, die beide nicht als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Der gemeinsame Metabolit von Parabenen, p-Hydroxybenzoesäure, wurde als nicht östrogen wirkend beurteilt .
In einer Studie wurde berichtet, dass sich infolge der vierwöchigen Verabreichung von Propylparaben über die Nahrung an männliche Jungratten die tägliche Spermaproduktion in den Hoden bei sämtlichen Dosierungsgruppen, einschließlich der geringsten Dosis von 10 mg/kg Körpergewicht/Tag, verringerte. Bei höheren Dosierungen wurden auch eine verringerte Anzahl an Spermazellen, eine beeinträchtigte Spermatogenese und verringerte Testosteronspiegel beobachtet. Daher wurden 10 mg/kg Körpergewicht/Tag als LOAEL (lowest observed adverse effect level – niedrigste Dosis mit als schädlich bewerteter Wirkung) für Propylparaben angesehen. Dagegen zeigten Methyl- und Ethylparaben bei Dosierungen bis zu 1000 mg/kg Körpergewicht/Tag bei Jungratten keine Auswirkungen auf die Sexualhormone und die männlichen Fortpflanzungsorgane. Daher wurden 1000 mg/kg Körpergewicht/Tag als NOAEL (no observed adverse effect level – höchste Dosis ohne schädliche Wirkung ) für Methyl- und Ethylparaben angesehen.
Basierend auf den NOAELs von 1000 mg/kg Körpergewicht/Tag für Methyl- und Ethyl-p-Hydroxybenzoesäureester in langfristigen Toxizitätsstudien und Studien über Sexualhormone und männliche Fortpflanzungsorgane bei Jungratten, setzte das Gremium einen Gruppen-ADI-Wert von 0-10 mg/kg Körpergewicht für die Summe dieser beiden Verbindungenund ihren Natriumsalzen fest. Das Gremium war der Auffassung, dass Propylparaben nicht in den ADI-Wert dieser Gruppe aufgenommen werden sollte, da Propylparaben im Gegensatz zu Methyl- und Ethylparaben Auswirkungen auf die Sexualhormone und die männlichen Fortpflanzungsorgane bei Jungratten hatte.
Das Gremium kann in Ermangelung eines eindeutigen NOAEL-Werts für Propylparaben keinen ADI-Wert empfehlen.
para-Hydroxybenzoic acid alkyl esters, parabens, food additive, preservative

