EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies
Zusammenfassung
Die Europäische Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ersucht, sachdienliche wissenschaftliche Empfehlungen für die Festlegung von Nährwertprofilen abzugeben.
Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sieht vor, dass die Europäische Kommission (bis zum 19. Januar 2009) spezifische Nährwertprofile festlegt, denen Lebensmittel oder bestimmte Lebensmittelgruppen entsprechen müssen, um nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben tragen zu dürfen. Lebensmittel, die mit entsprechenden Angaben beworben werden, könnten vom Verbraucher als Produkte wahrgenommen werden, die gegenüber ähnlichen oder anderen Produkten, die keine solchen Angaben tragen, einen ernährungsphysiologischen oder anderweitigen gesundheitlichen Vorteil bieten. Durch die Verwendung von Nährwertprofilen soll vermieden werden, dass nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben den Verbraucher bezüglich der nährwertbezogenen Qualität eines Lebensmittels irreführen können, wenn dieser bemüht ist, durch ausgewogene Ernährung eine gesunde Lebensweise anzustreben.
Bei der Erarbeitung seiner wissenschaftlichen Empfehlungen an die Kommission überprüfte das Gremium ein breites Spektrum von Berichten und Arbeiten zu Nährwertprofilen und berücksichtigte Stellungnahmen von Interessengruppen.
Zusätzlich zu diesem Gutachten wird die EFSA die Europäische Kommission auch weiterhin bei der Festlegung eines Systems von Nährwertprofilen unterstützen, indem sie eine geeignete Datenbank über die Zusammensetzung von Lebensmitteln entwickelt und die Kommission in der Verwendung dieser Datenbank bei der Erprobung eines vorgeschlagenen Systems berät.
Allgemeine Grundsätze –Der Begriff „Nährwertprofil“ bezieht sich auf die Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels oder einer Diät. Die Festlegung von Nährwertprofilen („Nutrient profiling“) ist die Klassifikation von Lebensmitteln für bestimmte Zwecke auf der Basis ihrer Nährstoffzusammensetzung. In diesem Gutachten dienen Nährwertprofile einzig dem Zweck, die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel zu regeln.
Das Nährwertprofil der (üblichen) Gesamternährung ist ein wichtiger bestimmender Faktor für die Gesundheit, und das Nährwertprofil einer „ausgewogenen“ Ernährung wird durch wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Aufnahme von Energie und Nährstoffen festgelegt. Weil sich jede Ernährung aus einer Vielzahl von Lebensmitteln zusammensetzt, kann eine insgesamt ausgewogene Ernährung durch einen sich ergänzenden Verzehr von Lebensmitteln mit unterschiedlichen Nährwertprofilen erreicht werden, sodass nicht jedes einzelne Lebensmittel dem Nährwertprofil einer „ausgewogenen“ Ernährung entsprechen muss. Dennoch können einzelne Lebensmittel, je nach ihrem Nährwertprofil und ihrer Aufnahmemenge, das Nährwertprofil der Gesamternährung beeinflussen. Daher ist der wichtigste wissenschaftliche Gesichtspunkt bei der Klassifizierung, ob Lebensmittel nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen, das Potenzial des Lebensmittels, die Gesamternährungsbilanz ungünstig zu beeinflussen.
Dieser Gesichtspunkt betrifft insbesondere Nährstoffe, für die eine unausgewogene Zufuhr in Bevölkerungen der EU belegt ist, welche die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas oder ernährungsbezogener Erkrankungen wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderer Störungen fördern können. Hierzu zählen Nährstoffe, die übermäßig konsumiert werden könnten, sowie solche, die in unzureichender Menge aufgenommen werden könnten.
Die Verordnung fordert, dass bei der Festlegung von Nährwertprofilen die Rolle und Bedeutung von Lebensmittelgruppen für die Ernährung sowie ihr Beitrag an Nährstoffen zur Gesamternährung der Bevölkerung (oder bestimmter Bevölkerungsgruppen) berücksichtigt werden sollte.Lebensmittelgruppen, die eine wichtige Rolle für die Ernährung spielen, sind beispielweise pflanzliche Öle, Streichfette, Milchprodukte, Getreide und Getreideprodukte, Obst und Gemüse sowie deren Erzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse sowie alkoholfreie Getränke. Die unterschiedliche Bedeutung solcher Lebensmittelgruppen für die Ernährung hängt mit Unterschieden in ihrer Nährstoffzusammensetzung sowie ihrer (üblichen) Aufnahmemenge zusammen und wird in den lebensmittelbasierten Ernährungsleitlinien der Mitgliedstaaten anerkannt. Diese Leitlinien unterscheiden auch zwischen verschiedenen Produkten innerhalb dieser Lebensmittelgruppen aufgrund des potenziellen – günstigen oder ungünstigen – Einflusses der Produkte auf die Gesamternährungsbilanz für bestimmte Nährstoffe. Die Bedeutung dieser Lebensmittelgruppen für die Ernährung kann in verschiedenen Mitgliedstaaten aufgrund der Verschiedenartigkeit der Ernährungsgewohnheiten und -traditionen unterschiedlich sein, und die Verordnung fordert, dass diese Verschiedenartigkeit bei der Festlegung von Nährwertprofilen berücksichtigt werden sollte.
Die Erfahrungen mit Systemen von Nährwertprofilen haben gezeigt, dass solche Systeme flexibel anpassbar sein müssen, um Fragestellungen berücksichtigen zu können, die sich bei ihrer Verwendung zur Klassifizierung von Lebensmitteln von Zeit zu Zeit ergeben können.
Nährwertprofile für Lebensmittel generell und/oder für Lebensmittelkategorien – Bei einem auf Lebensmittelkategorien basierenden System könnten bestimmte Lebensmittelgruppen wie etwa Milchprodukte (z.B. Milch, Joghurt, Käse) oder Getreideprodukte (z.B. Brot, Frühstücksflocken, Backwaren, Reis, Nudeln) spezifische Nährwertprofile haben, die vom Potenzial von Lebensmittel in diesen Gruppen, die Gesamternährungsbilanz ungünstig zu beeinflussen, abhängen. Ein derartiges System könnte ein einfaches Nährwertprofil für jede Lebensmittelgruppe haben und leicht angepasst werden. Der Hauptnachteil wäre die Komplexität bei der Definition und der Verwaltung einer großen Anzahl von Lebensmittelgruppen. Ein System für Lebensmittel generell könnte ein einziges Nährwertprofil für alle Lebensmittel haben. Bei diesem Ansatz wäre es zwar nicht notwendig, Lebensmittelgruppen zu definieren und zu verwalten, doch die Notwendigkeit, große Unterschiede in der Nährstoffzusammensetzung verschiedener Lebensmittelgruppen zu berücksichtigen, könnte zu einem komplexeren System von Nährwertprofilen führen, das weniger leicht anpassbar wäre als ein auf Kategorien basierendes System.
Das Gremium ist der Ansicht, dass ein Nährwertprofil für Lebensmittel generell mit Ausnahmen vom allgemeinen Profil, falls erforderlich, für eine begrenzte Anzahl von Lebensmittelgruppen, die eine wichtige Rolle für die Ernährung spielen (eine in der Aufgabenbeschreibung skizzierte Option), die Hauptnachteile dieser beiden Arten von Systemen vermeiden würde. Solche Ausnahmeregelungen würden sicherstellen, dass einige Lebensmittel aus diesen Lebensmittelgruppen für die Kennzeichnung mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben in Frage kämen.Die Ausnahmen für einige Lebensmittelgruppen von der Erfordernis, dem generellen Nährwertprofil für Lebensmittel zu entsprechen, könnten sich auf die Verwendung unterschiedlicher Nährstoffe, Schwellen- oder Punktwerte stützen.
Auswahl der Nährstoffe - Das Gremium empfiehlt, dass sich die Auswahl der Nährstoffe, die in Nährwertprofile aufgenommen werden, nach ihrer gesundheitlichen Bedeutung für die Bevölkerung der EU richten sollte. Zu diesen Nährstoffen zählen gesättigte Fettsäuren, Natrium, Ballaststoffe und ungesättigte Fettsäuren, deren Aufnahme in vielen Mitgliedstaaten im Allgemeinen nicht den Empfehlungen für die Nährstoffaufnahme entspricht. Ungesättigte Fettsäuren könnten entbehrlich sein, wenn gesättigte Fettsäuren angegeben werden. Die Angabe von Ballaststoffen könnte auf bestimmte Lebensmittelgruppen beschränkt werden, die wichtige Ballaststoffquellen sind und bei denen die Angabe von Ballaststoffen zur Unterscheidung zwischen Lebensmitteln am relevantesten wäre, z. B. Getreideprodukte. Trans-Fettsäuren könnten bei einigen Lebensmittelgruppen in die Nährwertprofile aufgenommen werden, sind jedoch von abnehmender gesundheitlicher Bedeutung, weil die Aufnahmemengen in der EU erheblich abgenommen haben. Der Gesamtzuckergehalt könnte für bestimmte Lebensmittelgruppen, wie z. B. Getränke, und Lebensmittel, wie etwa Süßwaren, die unter Umständen sehr häufig konsumiert werden, berücksichtigt werden. Je nachdem, welches System angenommen wird, könnten auch die Energiedichte oder der Gesamtfettgehalt sowie weitere Nährstoffe berücksichtigt werden. Allerdings müsste die Gesamtzahl der angegebenen Nährstoffe begrenzt werden, um allzu komplexe Nährwertprofile zu vermeiden.
Referenzmenge – Nährwertprofile beziehen sich auf eine Referenzmenge des jeweiligen Lebensmittels, die in Portionen, nach Gewicht/Volumen (z. B. pro 100 g oder 100 ml) oder auf der Basis der Energie (z. B. pro 100 kcal oder 100 kJ) angegeben wird. Das Gremium empfiehlt, dass die Wahl einer geeigneten Referenzmenge nach pragmatischen Gesichtspunkten in Bezug auf die Erfordernisse des Systems von Nährwertprofilen erfolgen sollte.
Schwellen-/Punktwerte – Ein System von Nährwertprofilen könnte auf Schwellenwert- oder Punktwert-Systemen basieren. Ein Schwellenwert ist ein Nährstoffkonzentrationswert, den das Lebensmittel einhalten muss, um eine nährwertbezogene Angabe tragen zu dürfen. Bei nährwertbezogenen Angaben erlaubt die Verordnung eine Abweichung für einen Nährstoff, während bei gesundheitsbezogenen Angaben alle Schwellenwerte eingehalten werden müssen. Punktwerte für Lebensmittel könnten sich auf deren Gehalt an den Nährstoffen, die im System der Nährwertprofile enthalten sind, beziehen. Das Gremium empfiehlt, dass die Wahl eines Schwellenwert- oder Punktwert-Systems nach pragmatischen Gesichtspunkten in Bezug auf die Erfordernisse des Systems erfolgen sollte, während Schwellen- oder Punktwerte so ausgewählt werden sollten, dass eine angemessene Klassifizierung der Lebensmittel sichergestellt ist.
Durchführbarkeit/Erprobung – Die Prüfung der Eignung eines Systems von Nährwertprofilen, um Lebensmittel angemessen danach zu klassifizieren, ob sie dafür in Frage kommen, nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angaben zu tragen, erfordert eine Datenbank über den Energie- und Nährstoffgehalt eines breiten Spektrums von Lebensmitteln (im gekauften Zustand) auf dem EU-Markt. Die Datenbank wird abgefragt, um Lebensmittel zu bestimmen, die (i) gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen (d.h. vollständig dem Nährwertprofil entsprechen), (ii) nährwertbezogene Angaben tragen dürfen (d.h. bis auf einen Nährstoff dem Nährwertprofil entsprechen) oder (iii) keine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe tragen dürfen.
Der wichtigste wissenschaftliche Gesichtspunkt bei der Beurteilung, ob Lebensmittel angemessen klassifiziert werden, ist das Potenzial der Lebensmittel, die Gesamternährungsbilanz für Nährstoffe von gesundheitlicher Bedeutung ungünstig zu beeinflussen. In der Praxis ist es einfacher, ein Lebensmittel in Bezug auf andere Lebensmittel derselben Gruppe zu klassifizieren, d.h. zu beurteilen, ob ein Lebensmittel die Gesamternährungsbilanz wahrscheinlicher oder weniger wahrscheinlich als andere Lebensmittel derselben Gruppe beeinträchtigt.
Die Rolle und Bedeutung der Lebensmittelgruppe für die Ernährung sowie die Verschiedenartigkeit der Ernährungsgewohnheiten und -traditionen in den verschiedenen Mitgliedstaaten muss ebenfalls berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass einige Produkte in Lebensmittelgruppen, die eine bedeutende Rolle in der Ernährung spielen, nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen.
Die Klassifizierung von Lebensmitteln danach, ob sie dafür in Frage kommen, nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angaben zu tragen, sollte mit den in den Mitgliedstaaten geltenden lebensmittelbezogenen Ernährungsleitlinien in Einklang stehen, obgleich eingeräumt wird, dass diese Leitlinien nicht in allen Ländern einheitlich sind.
Weitere Fragen, die neben wissenschaftlichen Gesichtspunkten von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden müssen, sind die Notwendigkeit, Produktinnovationen zu ermöglichen, sowie die Durchführbarkeit und einfache Anwendbarkeit des Systems von Nährwertprofilen.
Einschränkungen – Das Gremium weiß um die wissenschaftlichen Einschränkungen der Anwendung von Nährwertprofilen, um zu klassifizieren, welche Lebensmittel nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen, und dass eine Beurteilung durch Sachverständige notwendig ist.Der Versuch, Empfehlungen zur Nährstoffaufnahme, die für die Ernährung insgesamt gelten, auf einzelne Lebensmittel anzuwenden, bereitet naturgemäß Schwierigkeiten. Darüber hinaus werden bei der Betrachtung des Potenzials einzelner Lebensmittel (im gekauften Zustand), die Gesamternährungsbilanz ungünstig zu beeinflussen, weder die Veränderungen im Nährstoffgehalt, die beim Kochen oder Zubereiten eintreten, wie z.B. die Zugabe von Fett, Zucker oder Salz, noch die gewohnheitsmäßige Aufnahme des Lebensmittels oder das Konsummuster berücksichtigt. Außerdem wird die Festlegung von Nährwertprofilen auf EU-Ebene im Vergleich zur nationalen Ebene durch das Fehlen einheitlicher EU-weiter Daten über die Lebensmittelzusammensetzung und den Lebensmittelkonsum sowie die Unterschiede in den Empfehlungen zur Nährstoffaufnahme und lebensmittelbezogenen Ernährungsleitlinien zwischen den Mitgliedstaaten noch erschwert. Die Grundlage für die erforderlichen Beurteilungen durch Sachverständige, um diesen Einschränkungen gerecht zu werden, sollte transparent sein, um unterschiedliche Ergebnisse zu vermeiden.