Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für gentechnisch veränderte Organismen auf Ersuchen der Kommission im Zusammenhang mit der von Griechenland geltend gemachten Schutzklausel gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG und Artikel 18 der Richtlinie 2002/53/EG[1]

doi:10.2903/j.efsa.2006.411
  EFSA Panel on Genetically Modified Organisms Panel Members Hans Christer Andersson, Salvatore Arpaia, Detlef Bartsch, Josep Casacuberta, Howard Davies, Ralf Einspanier, Lieve Herman, Marc De Loose, Niels Hendriksen, Sirpa Kärenlampi, Jozsef Kiss, Ilona Kryspin-Sørensen, Harry Kuiper, Ingolf Nes, Nickolas Panopoulos, Joe Perry, Annette Pöting, Joachim Schiemann, Willem Seinen, Jeremy Sweet, and Jean-Michel Wal. Acknowledgment The GMO Panel wishes to thank Gerd Neemann and Achim Gathmann for their contribution to the opinion.
Type: Opinion of the Scientific Committee/Scientific Panel Question number: EFSA-Q-2006-048 Adopted: 07 November 2006 Published: 17 November 2006 Last updated: 17 November 2006. This version replaces the previous one/s.
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Summary

Zusammenfassung

Am 29. März 2006 berief sich Griechenland auf Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG und Artikel 18 der Richtlinie 2002/53/EG (Schutzklausel) um vorübergehend den Anbau des zugelassenen gentechnisch veränderten Mais MON810 auf seinem Staatsgebiet zu verbieten. Die Europäische Kommission erhielt von Griechenland ein schriftliches Gesuch, bestehend aus einem wissenschaftlichem Bericht, in dem detailliert die Gründe für die Unterstützung der von Griechenland getroffenen Maßnahmen aufgelistet sind, sowie 71 Publikationen und Erklärungen.

In Folge dessen ersuchte die Europäische Kommission in einem Schreiben vom 4. Mai 2006 um ein wissenschaftliches Gutachten bezüglich der Frage, ob der von den griechischen Behörden vorgelegte Bericht und die Publikationen zeigen, dass der Anbau von Maisvarietäten mit der genetischen Veränderung MON810, durch die das Protein CRY1Ab exprimiert wird, eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt.

Nach Untersuchung der in dem griechischen Gesuch vorgelegten Erkenntnisse gelangte das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen der EFSA (GMO-Gremium) zu dem Schluss, dass in Bezug auf das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt kein neuer wissenschaftlicher Nachweis vorgelegt wurde, der die Risikobewertung von genetisch verändertem Mais MON810 gemäß Richtlinie 90/220/EWG (aufgehoben durch die Richtlinie 2001/18/EG vom 17. Oktober 2002) entkräften würde. Das GMO-Gremium gelangte zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass MON810-Mais aufgrund des Anbaus von Maisvarietäten mit der genetischen Veränderung MON810 in Griechenland unerwünschte Wirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt hat.