Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums NDA bezüglich der Sicherheit von Noni-Saft (Saft aus der Frucht von Morinda citrifolia)
Jean-Louis Bresson, Albert Flynn, Marina Heinonen, Karin Hulshof, Pagona Lagiou,
Martinus Løvik, Rosangela Marchelli, Ambroise Martin, Bevan Moseley, Andreu Palou,
Hildegard Przyrembel, Seppo Salminen, John Sean Strain, Stephan Strobel, Henk van den
Berg, Hendrik van Loveren, and Hans Verhagen.
Acknowledgment
The Scientific Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies wishes to thank Wulf
Becker, Karl-Heinz Engel, Werner Grunow, Geltrude Mingrone, and Annette Pöting for their
contributions to the draft opinion.
No abstract available
Zusammenfassung
Auf der Grundlage des „Opinion on Tahitian Noni® juice” (Gutachtens über tahitischen Noni®-Saft) des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) der EU vom 4. Dezember 2002 genehmigte die Kommission am 5. Juni 2003 die Verwendung von “Noni-Saft” (Saft aus der Frucht von Morinda citrifolia L.) als neuartige Lebensmittelzutat in pasteurisierten Fruchtsaftgetränken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97. Am 20. Juni 2005 informierte die zuständige österreichische Behörde die Kommission über einen Fallbericht, der Anlass zur Sorge bezüglich der Sicherheit von Noni-Saft geben könnte. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) gab im Auftrag der zuständigen österreichischen Behörde ein Gutachten zu diesem Fallbericht und zwei weiteren unlängst veröffentlichten Fällen ab. Da diese neuen Informationen möglicherweise Auswirkungen auf das Gutachten über die Sicherheit von Noni-Saft haben könnten und ein gemeinschaftliches Interesse an dieser Angelegenheit besteht, beschloss die die Europäische Kommission, die Meinung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einzuholen.
Auf Ersuchen der EFSA legte der Hersteller zusätzliche Informationen über die Untersuchung von Noni-Saft auf das Vorhandensein von Anthrachinonen, aktualisierte Verzehrsdaten, Informationen zu Berichten über unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit dem Verzehr, Daten über die Genotoxizität und Zytotoxizität sowie einen Bericht über eine Studie an Menschen vor.
Das Gremium stimmt mit den Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses hinsichtlich der Studien zur akuten, subakuten und subchronischen Toxizität sowie zur Genotoxizität und Allergenität überein. Aus toxikologischer Sicht sei Noni-Saft hinreichend geprüft worden, und die vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss ausgewerteten Studien sowie die vorgelegten zusätzlichen toxikologischen Untersuchungen geben keinen Anlass zur Sorge. Das Gremium hält das Gutachten des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) für angemessen.
Auf der Grundlage der verfügbaren toxikologischen Informationen und vor dem Hintergrund der vorgelegten Daten über den Konsum von Noni-Saft, in denen von keinen hepatotoxischen Wirkungen berichtet wird, hält das Gremium es für unwahrscheinlich, dass der Verzehr von Noni-Saft in den beobachteten Verzehrsmengen unerwünschte Wirkungen auf die menschliche Leber auslöst. Dies gelte auch für potenziell vorhandene Anthrachinone im Handelsprodukt Noni-Saft.
Das Gremium gelangte zu dem Schluss, dass es keine überzeugenden Belege für den kausalen Zusammenhang zwischen der in den Fallstudien berichteten akuten Hepatitis und dem Verzehr von Noni-Saft gibt.
Noni juice, case reports, hepatotoxicity, liver, transaminases.

