Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für gentechnisch veränderte Organismen zur Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen (PMEM) von genetisch veränderten Pflanzen[1]
Hans Christer Andersson, Detlef Bartsch, Hans-Joerg Buhk, Howard Davies, Marc DeLoose,
Michael Gasson, Niels Hendriksen, John Heritage, Sirpa Kärenlampi, Ilona Kryspin-Sørensen,
Harry Kuiper, Marco Nuti, Fergal O’Gara, Pere Puigdomenech, George Sakellaris, Joachim
Schiemann, Willem Seinen, Angela Sessitsch, Jeremy Sweet, Jan Dirk van Elsas and Jean-Michel
Wal.
Acknowledgment
The GMO Panel wishes to thank the PMEM working group members Detlef Bartsch (Chair of the
working group), Niels Hendriksen, Marco Nuti, Fergal O’Gara, Joachim Schiemann, Angela
Sessitsch, Jeremy Sweet, Jan Dirk van Elsas, and the ad-hoc experts Franz Bigler, Pedro
Castanera, Achim Gathmann, Marco Gielkens, Sue Hartley, Jörg Romeis, Kerstin Schmidt, and
Ralf Wilhelm for their contributions to the opinion.
No abstract available
Zusammenfassung
Gemäß den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2001/18/EG und der EU-Verordnung 1829/2003 ist für alle Anträge auf absichtliche Freisetzung von genetisch veränderten Pflanzen in die Umwelt ein Plan für die Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen (Post Market Environmental Monitoring – PMEM) vorgeschrieben. Die PMEM soll mögliche unerwartete schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt feststellen, die direkt oder indirekt durch genetisch veränderte Pflanzen verursacht werden könnten. Die PMEM umfasst eine fallspezifische Überwachung sowie die allgemeine Überwachung von genetisch veränderten Pflanzen. Die fallspezifische Überwachung ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch erforderlich sein, um die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitprüfung zu überprüfen, während ein allgemeiner Überwachungsplan im Zulassungsantrag enthalten sein muss. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist dafür zuständig, die wissenschaftliche Qualität des mit jedem Antrag eingereichten PMEM-Plans zu bewerten. In diesem Gutachten legt das GMO-Gremium präzisere Leitlinien zur Erstellung von PMEM-Plänen für Antragsteller vor. Das GMO-Gremium gelangt zu dem Schluss, dass sich die allgemeine Überwachung nicht nur auf Annahmen stützen darf, sondern wenn möglich bestehende Überwachungssysteme zusätzlich zu gezielteren Überwachungssystemen (z.B. Befragungen von landwirtschaftlichen Betrieben) nutzen sollte. Die Datenqualität, die Datenverwaltung und die statistische Analyse sind von großer Bedeutung bei der Gestaltung allgemeiner Überwachungspläne, und es sollte ein Vergleich mit Ausgangsdaten durchgeführt werden. Außerdem erläutert das GMO-Gremium der EFSA die wissenschaftliche Grundlage für diese Leitlinien und gibt eine Reihe von Empfehlungen für die Verwaltung und Durchführung der PMEM durch Antragsteller und Risikomanager.
Directive 2001/18/EC, Guidance notes 2002/811/EC, Regulation (EC) 1829/2003, GMOs, GM plants, monitoring, post market environmental monitoring (PMEM), case-specific monitoring, general surveillance, risk assessment, risk management, reporting.

