Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) auf Ersuchen der Kommission über nährwertbezogene Angaben im Zusammenhang mit Omega-3-Fettsäuren, einfach ungesättigten Fetten, mehrfach ungesättigten Fetten und ungesättigten Fetten
Wulf Becker, Francesco Branca, Daniel Brasseur, Jean-Louis Bresson, Albert Flynn, Alan A.
Jackson, Pagona Lagiou, Martinus Løvik, Geltrude Mingrone, Bevan Moseley, Andreu Palou,
Hildegard Przyrembel, Seppo Salminen, Stephan Strobel, Henk van den Berg, and Hendrik
van Loveren.
No abstract available
Zusammenfassung
Die Europäische Kommission hat die EFSA ersucht, ein Gutachten über die wissenschaftliche Begründung von nährwertbezogenen Angaben im Zusammenhang mit Omega-3-Fettsäuren, einfach ungesättigten Fetten, mehrfach ungesättigten Fetten und ungesättigten Fetten zu erstellen. In diesem Zusammenhang wurde die EFSA gebeten, die wissenschaftliche Validität der folgenden vorgeschlagenen Angaben zu überprüfen und sich zu der Frage zu äußern, ob diese dem Anhang der im Juli 2003 von der Kommission vorgeschlagenen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel hinzugefügt werden sollen.
- Omega-3-Fettsäurequelle: Das Lebensmittel muss pro 100 g oder 100 ml oder 100 kcal mehr als 15 % der für einen erwachsenen Mann auf 2 g/Tag festgelegten empfohlenen Nährstoffaufnahme (Recommended Nutritional Intake – RNI) an Omega-3-Fettsäuren enthalten.
- Reich an Omega-3-Fettsäuren: Das Lebensmittel muss pro 100 g oder 100 ml oder 100 kcal mehr als 30 % der für einen erwachsenen Mann empfohlenen Nährstoffaufnahme an Omega-3-Fettsäuren enthalten.
- Reich an einfach ungesättigten Fetten: Eine Angabe, dass ein Lebensmittel reich an einfach ungesättigten Fetten ist, sowie Angaben, die für den Verbraucher aller Wahrscheinlichkeit nach dieselbe Bedeutung haben, dürfen nur erfolgen, wenn mindestens 45 % der in dem Erzeugnis vorhandenen Fettsäuren von einfach ungesättigten Fetten stammen und unter der Bedingung, dass höchstens 10 % des Energiebedarfs aus gesättigten Fetten gedeckt werden.
- Reich an mehrfach ungesättigten Fetten: Eine Angabe, dass ein Lebensmittel reich an mehrfach ungesättigten Fetten ist, sowie Angaben, die für den Verbraucher aller Wahrscheinlichkeit nach dieselbe Bedeutung haben, dürfen nur erfolgen, wenn mindestens 45 % der in dem Erzeugnis vorhandenen Fettsäuren von mehrfach ungesättigten Fetten stammen und höchstens 10 % des Energiebedarfs aus gesättigten Fetten bestehen.
- Reich an ungesättigten Fetten: Eine Angabe, dass ein Lebensmittel reich an ungesättigten Fetten ist, sowie Angaben, die für den Verbraucher aller Wahrscheinlichkeit nach dieselbe Bedeutung haben, dürfen nur erfolgen, wenn der Anteil an ungesättigten Fetten 70 % des gesamten Fettgehalts des Erzeugnisses beträgt.
Das Wissenschaftliche Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien hat die vorgeschlagenen Angaben geprüft und daraus die nachfolgend aufgeführten Schlussfolgerungen gezogen.
Angaben über Omega-3-Fettsäuren
Es gibt zwei Kategorien von Omega-3-Fettsäuren (mehrfach ungesättigte n-3-Fettsäuren (n-3-PUFA)), und zwar a-Linolensäure (ALA) sowie langkettige mehrfach ungesättigte n-3-Fettsäuren (n-3-LCPUFA, hauptsächlich EPA (Eicosapentaenoic Acid) und DHA (Docosahexaenoic Acid)), die sich funktional und von den Anforderungen her unterscheiden. Die vorgeschlagenen Angaben unterscheiden nicht zwischen ALA und n-3-LCPUFA, die in der Ernährung jeweils unterschiedliche Rollen spielen. Bei ALA handelt es sich um eine für die Ernährung essenzielle Fettsäure, die für die Synthese wichtiger Fettsäuren und Eicosanoide erforderlich ist. Die verfügbaren Daten legen den Schluss nahe, dass n-3-LCPUFA (EPA und DHA) das Risiko einer kardiovaskulären Erkrankung verringern können, wobei möglicherweise die Vermeidung von Herzrhythmusstörungen ausschlaggebend ist.
Der in der Angabe vorgeschlagene RNI-Wert (2 g/Tag) liegt in demselben Bereich wie die Aufnahmemengen von ALA, die von einigen nationalen und internationalen Behörden als Ernährungsempfehlungen für Erwachsene angegeben wurden (1-3 g/Tag). Allerdings ist der Wert weitaus höher als die Mengen, die von manchen Behörden für n-3-LCPUFA (EPA und DHA) bei Erwachsenen zur Erzielung einer Schutzwirkung für das Herz empfohlen werden (200-500 mg/Tag). In vielen EU-Ländern liegen die von der Bevölkerung aufgenommenen Mengen sowohl bei ALA als auch bei n-3-LCPUFA in der Regel unter diesen Empfehlungen.
Angabe: Omega-3-Fettsäurequelle - 100 g oder 100 ml oder 100 kcal decken mehr als 15 % der empfohlenen Nährstoffaufnahme (2 g/Tag) an Omega-3-Fettsäuren ab
In dieser Form könnte diese Angabe für eine Reihe von Lebensmitteln gemacht werden, und zwar auf der Grundlage der Energie und des Verhältnisses zwischen Gewicht und Volumen. Sie trifft beispielsweise auf die meisten pflanzlichen Öle, manche Nussarten, einige Gemüsesorten (hauptsächlich als ALA) und die meisten Fischarten (hauptsächlich als n-3-LCPUFA) zu.
Bei einigen Lebensmitteln ist die Angabe auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen Gewicht und Volumen erfüllt, aber nicht auf der Grundlage der Energie (z. B. bei Distelöl, Sojabohnen, Erdnüssen und Butter), während sie bei anderen Lebensmitteln (z. B. bei Rettichen und Kabeljau) auf der Grundlage der Energie erfüllt ist, aber nicht auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen Gewicht und Volumen. Manche Lebensmittel erfüllen die Bedingungen für die Angabe, obwohl in einer normalen Portion nur wenig n-3-PUFA enthalten ist (z. B. Rettiche, Distelöl und Butter). Diese Unregelmäßigkeiten entstehen dadurch, dass die Bezugsmenge des Lebensmittels (100 g, 100 ml, 100 kcal) von der üblichen Aufnahmemenge des Lebensmittels unabhängig ist.
Angabe: Reich an Omega-3-Fettsäuren - 100 g oder 100 ml oder 100 kcal decken mehr als 30 % der empfohlenen Nährstoffaufnahme (2 g/Tag) an Omega-3-Fettsäuren ab
In dieser Form könnte diese Angabe für eine Reihe von Lebensmitteln gemacht werden, und zwar auf der Grundlage der Energie und des Verhältnisses zwischen Gewicht und Volumen. Sie trifft beispielsweise auf die meisten pflanzlichen Öle und manche Nussarten (hauptsächlich als ALA) und auf fette Fischarten (hauptsächlich als n-3-LCPUFA) zu.
Bei einigen Lebensmitteln ist die Angabe auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen Gewicht und Volumen erfüllt, aber nicht auf der Grundlage der Energie (z. B. bei Pecannüssen und einigen rein pflanzlichen Margarinearten). Bei anderen Lebensmitteln ist die Angabe auf der Grundlage der Energie erfüllt, aber nicht auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen Gewicht und Volumen, obwohl eine normale Portion nur geringe Mengen von n-3-PUFA enthält (z. B. Grünkohl). Diese Unregelmäßigkeiten entstehen dadurch, dass die Bezugsmenge des Lebensmittels (100 kcal) von der üblichen Aufnahmemenge des Lebensmittels unabhängig ist.
Angaben über einfach ungesättigte Fette
Einfach ungesättigte Fettsäuren (MUFA) sind für die Ernährung des Menschen nicht essenziell, da sie aus anderen (gesättigten) Fettsäuren und Kohlehydraten aufgebaut werden können. Wenn in der Ernährung gesättigte Fettsäuren (SFA) durch eine identische Menge MUFA ersetzt werden, dann verringert sich der LDL-Cholesterinwert (LDL = Low Density Lipoprotein); zwischen erhöhten LDL-Cholesterinwerten im Blutplasma und koronaren Herzerkrankungen besteht ein ursächlicher Zusammenhang. Da die Aufnahme gesättigter Fettsäuren bei der Bevölkerung zahlreicher Länder in der EU die allgemein empfohlenen Werte (ca. 10 % des Energiebedarfs) für das dauerhafte Erreichen eines niedrigen LDL-Cholesterinwerts im Blutplasma übersteigt, spielt die Aufnahme einfach ungesättigter Fettsäuren eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Aufnahme gesättigter Fettsäuren. In manchen Ländern innerhalb der EU liegt die Aufnahme einfach ungesättigter Fettsäuren am unteren Rand der Empfehlung (im Bereich von 10-18 % des Energiebedarfs, was bei einer Ernährung, die 35 % des Energiebedarfs aus Fett bezieht, ca. 30-50 % der Fettsäuren entspricht).
Angabe: Reich an einfach ungesättigten Fetten – mindestens 45 % der Fettsäuren stammen aus einfach ungesättigtem Fett und gesättigte Fette dürfen nicht mehr als 10 % des Energiebedarfs liefern
In dieser Form kann die Angabe für eine Reihe von Lebensmitteln gemacht werden. Dazu gehören gute Quellen für einfach ungesättigte Fette, wie Rapsöl, manche flüssigen Margarinearten und manche Nussarten (z. B. Haselnüsse, Erdnüsse, Pistazien und Mandeln). Allerdings trifft die Angabe auch auf manche Lebensmittel zu, die in einer normalen Portion nur geringe Mengen einfach ungesättigter Fette enthalten, wie manche Fischarten (z. B. Merlan), mageres Fleisch (z. B. Kalbfleisch, Rindfleisch und Schweinfleisch), Weißbrot und manche Keksarten. Diese Unregelmäßigkeiten entstehen dadurch, dass der Schwellenwert für einfach ungesättigte Fettsäuren als prozentualer Anteil an den gesamten Fettsäuren ausgedrückt wird, so dass kein direkter Zusammenhang mit der üblichen Aufnahmemenge des Lebensmittels besteht. Darüber hinaus trifft die Angabe auf einige Lebensmittel eventuell nicht zu, die erhebliche Mengen einfach ungesättigter Fette enthalten, wie etwa auf Lebensmittel, die einen hohen natürlichen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren haben, wie Olivenöl und fette Fischarten (z. B. Hering und Lachs) sowie einige Margarinearten. Diese Unregelmäßigkeit entsteht dadurch, dass der Gehalt an gesättigten Fettsäuren bei diesen Lebensmitteln den Grenzwert von 10 % des Energiebedarfs eventuell überschreitet.
Angaben über mehrfach ungesättigte Fette
Zusätzlich zu n-3-PUFA (ALA und n-3-LCPUFA, EPA und DHA) umfassen die mehrfach ungesättigten Fettsäuren auch n-6-PUFA (hauptsächlich Linolsäure). Linolsäure ist von essenzieller Bedeutung für die Ernährung und wird für den Aufbau langkettiger Fettsäuren benötigt; Eicosanoide sowie die Linolsäure und ihre Metaboliten spielen eine wichtige Rolle in Bezug auf die Funktion der Zellmembranen und die Regulierung des Stoffwechsels.
Zusätzlich zur nachgewiesenen Schutzwirkung von n-3-LCPUFA für das Herz und der Notwendigkeit von ALA und Linolsäure für die Ernährung verringert das Ersetzen gesättigter Fettsäuren in der Ernährung durch eine identische Menge Cis-PUFA den LDL-Cholesterinwert. Die Aufnahme mehrfach ungesättigter Fettsäuren spielt eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Aufnahme gesättigter Fettsäuren. In den Ländern der EU liegt die Gesamtaufnahme mehrfach ungesättigter Fettsäuren in der Regel im empfohlenen Bereich (ca. 5-10 % des Energiebedarfs), was bei einer Ernährung, die 35 % des Energiebedarfs aus Fett bezieht, ca. 15-30 % der Fettsäuren entspricht.
Angabe: Reich an mehrfach ungesättigten Fetten – mindestens 45 % der Fettsäuren stammen aus mehrfach ungesättigtem Fett und gesättigte Fette dürfen nicht mehr als 10 % des Energiebedarfs liefern
In dieser Form kann die Angabe für einige pflanzliche Öle (z. B. Distelöl), manche Nussarten (z. B. Walnüsse) und Ölsaaten (z. B. Sonnenblumenkerne, Leinsamen) gemacht werden, bei denen es sich um gute Quellen für mehrfach ungesättigte Fettsäuren handelt. Allerdings trifft die Angabe eventuell auf mehrere Arten von pflanzlichen Ölen nicht zu, die erhebliche Mengen mehrfach ungesättigter Fettsäuren enthalten, wie auf Maiskeimöl, Traubenkernöl, Rapsöl, Sojaöl und Sonnenblumenöl. Die Ursache ist, dass der Gehalt an gesättigten Fettsäuren bei diesen Lebensmitteln den Grenzwert von 10 % des Energiebedarfs eventuell überschreitet. Außerdem trifft die Angabe auch auf manche Lebensmittel zu, die in einer normalen Portion nur geringe Mengen mehrfach ungesättigter Fettsäuren enthalten, wie manche Brotsorten, Getreideerzeugnisse, Bohnen und Weißfische (z. B. Kabeljau und Steinbutt). Diese Unregelmäßigkeit entsteht dadurch, dass der Schwellenwert für mehrfach ungesättigte Fettsäuren als prozentualer Anteil an den gesamten Fettsäuren ausgedrückt wird, so dass kein direkter Zusammenhang mit der üblichen Aufnahmemenge des Lebensmittels besteht.
Angaben über ungesättigte Fette
Zu den ungesättigten (Cis-) Fettsäuren (UFA) gehören MUFA, n-6-PUFA (hauptsächlich Linolsäure) und n-3-PUFA (ALA und n-3-LCPUFA, EPA und DHA). Dies ist die Gesamtmenge an Fettsäuren nach Abzug der gesättigten Fettsäuren (SFA) und der Trans-Fettsäuren (TFA). Eine besondere Rolle für die Ernährung spielen n-6-PUFA sowie n-3-PUFA (ALA und n-3-LCPUFA). Zusätzlich zur nachgewiesenen Schutzwirkung von n-3-LCPUFA für das Herz und der Notwendigkeit von ALA und Linolsäure für die Ernährung verringert das Ersetzen gesättigter Fettsäuren in der Ernährung durch eine identische Menge Cis-UFA (sowohl MUFA als auch PUFA) den LDL-Cholesterinwert. Die Aufnahme ungesättigter Fettsäuren spielt eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Aufnahme gesättigter Fettsäuren.
Angabe: Reich an ungesättigten Fetten - der Anteil an ungesättigten Fetten beträgt 70 % des gesamten Fettgehalts
In dieser Form könnte diese Angabe für viele Lebensmittel gemacht werden, bei denen es sich um gute Quellen für ungesättigte Fettsäuren handelt. Sie trifft beispielsweise auf die meisten pflanzlichen Öle, manche fetten Brotaufstriche, Nüsse und Ölsaaten (hauptsächlich bei n-6- und n-3-PUFA) und auf fette Fischarten (hauptsächlich bei n-3-LCPUFA) zu. Diese Angabe trifft auch auf einige Lebensmittel zu, die einen relativ hohen Gehalt an SFA und/oder TFA aufweisen, z. B. Lebensmittel wie Öle und fette Brotaufstriche, bei denen die gesamte Energie oder zumindest der größte Teil aus Fett entsteht und auf die die Angabe zutrifft, obwohl bis zu 30 % der Energie aus gesättigten Fettsäuren und/oder Trans-Fettsäuren stammen. Die Angabe trifft auch auf einige Lebensmittel zu, die in einer normalen Portion nur geringe Mengen ungesättigter Fette enthalten, wie Bohnen, Linsen, Beeren, Getreideerzeugnisse und Weißfische. Diese Unregelmäßigkeit entsteht dadurch, dass der Schwellenwert für ungesättigte Fettsäuren als prozentualer Anteil am gesamten Fettgehalt ausgedrückt wird, so dass kein direkter Zusammenhang mit dem Fettgehalt im Lebensmittel oder der üblichen Aufnahmemenge des Lebensmittels besteht

