Anträge auf Behandlung tierischer Nebenprodukte
In der Europäischen Union (EU) können einige Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zur Herstellung technischer oder industrieller Erzeugnisse verwendet werden. Gemäß EU-Recht bietet die EFSA wissenschaftliche Beratung zur Sicherheitsbewertung der Behandlung solcher tierischen Nebenprodukte, die offiziell als „alternative Methoden der Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte oder ihrer Folgeprodukte“ bezeichnet werden.
Nützliche Links für Antragsteller
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Antragsverfahren für Behandlungen tierischer Nebenprodukte: Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
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Standardantragsformular: Verordnung (EU) Nr. 142/2011 (und Änderungen)
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Antragsformat: EFSA Statement
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Anlaufstelle bei Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen Risikobewertung: Applications Helpdesk (Applications Helpdesk) der EFSA
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Anlaufstelle bei Fragen hinsichtlich der Zulassung: Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission
Leitliniendokumente
Sämtliche maßgeblichen administrativen und technischen Leitlinien zu Anträgen auf Zulassung alternativer Methoden zur Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte sind in den folgenden Rechtsakten bzw. deren Änderungen enthalten.
Leitliniendokumente



