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Lebensmittelzusatzstoffe
Lebensmittelzusatzstoffe sind Substanzen, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um bestimmte technologische Funktionen zu erfüllen, z. B. um Lebensmittel zu färben, zu süßen oder zu konservieren. Die Zusatzstoffe, die auf Lebensmitteletiketten am häufigsten zu finden sind, sind Antioxidationsmittel, Farbstoffe, Emulgatoren, Stabilisatoren, Geliermittel und Verdickungsmittel, Geschmacksverstärker, Konservierungsmittel und Süßungsmittel. In Europa werden Lebensmittelzusatzstoffe mit einer E-Nummer (wie z. B. E415) oder mit ihrer chemischen Bezeichnung auf Verpackungen von Lebensmitteln angegeben.
EU-Rahmen
Gemäß den europäischen Rechtsvorschriften müssen Zusatzstoffe ausdrücklich auf europäischer Ebene zugelassen sein, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Vor ihrer Zulassung müssen sie einer Sicherheitsbewertung für die vorgesehene Verwendung als Zusatzstoff unterzogen werden. Die Rechtsvorschriften bestehen aus einer Rahmenrichtlinie über Zusatzstoffe im Allgemeinen und drei speziellen Richtlinien über drei Kategorien von Zusatzstoffen - Farbstoffe, Süßungsmittel und andere Lebensmittelzusatzstoffe –, in denen die zugelassenen Zusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen aufgelistet sind. Alle zugelassenen Zusatzstoffe müssen außerdem genehmigten Reinheitskriterien entsprechen, die in drei weiteren Richtlinien festgelegt sind (nähere Informationen hierzu siehe zugehörige Links weiter unten).
In Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Rahmenrichtlinie) werden Lebensmittelzusatzstoffe definiert als ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden.
Die Rolle der EFSA
- Die EFSA führt Sicherheitsbewertungen neuer Lebensmittelzusatzstoffe durch, bevor diese für die Verwendung in der EU zugelassen werden können.
- Die EFSA beantwortet Ad-hoc-Ersuchen der Europäischen Kommission, bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe in Anbetracht wesentlicher neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder veränderter Bedingungen neu zu bewerten.
- Die EFSA hat damit begonnen, eine systematische Neubewertung aller zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe in der EU durchzuführen.
Bei der EFSA ist für diese Tätigkeit das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen ( AFC-Gremium ) zuständig. Die Sicherheitsbewertungen des Gremiums beruhen auf einer Überprüfung aller verfügbaren einschlägigen wissenschaftlichen Studien und Daten zur Toxizität einschließlich der Genotoxizität sowie zur menschlichen Exposition, aus denen das Gremium seine Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit der Substanz zieht.
Veröffentlicht: 21 Dezember 2009 Angenommen: 10 Dezember 2009
Veröffentlicht: 14 Dezember 2009 Angenommen: 24 November 2009
Veröffentlicht: 14 Dezember 2009 Angenommen: 26 November 2009
Veröffentlicht: 24 November 2009 Angenommen: 20 März 2009
Veröffentlicht: 12 November 2009 Angenommen: 23 September 2009
Veröffentlicht: 12 November 2009 Angenommen: 23 September 2009
Veröffentlicht: 12 November 2009 Angenommen: 24 September 2009
Veröffentlicht: 12 November 2009 Angenommen: 24 September 2009
Veröffentlicht: 12 November 2009 Angenommen: 23 September 2009
Veröffentlicht: 12 November 2009 Angenommen: 23 September 2009
Veröffentlicht: 13 Oktober 2009 Angenommen: 24 September 2009
Veröffentlicht: 4 August 2009 Angenommen: 9 Juli 2009
Veröffentlicht: 7 Juli 2009 Angenommen: 17 Juni 2009
Veröffentlicht: 29 Juni 2009 Angenommen: 17 Juni 2009
Veröffentlicht: 4 Mai 2006 Angenommen: 3 Mai 2006
Veröffentlicht: 28 September 2004 Angenommen: 13 Juli 2004
12 November 2009
6 September 2007
Frist: 23 April 2010
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