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Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe sind Substanzen, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um bestimmte technologische Funktionen zu erfüllen, z. B. um Lebensmittel zu färben, zu süßen oder zu konservieren. Die Zusatzstoffe, die auf Lebensmitteletiketten am häufigsten zu finden sind, sind Antioxidationsmittel, Farbstoffe, Emulgatoren, Stabilisatoren, Geliermittel und Verdickungsmittel, Geschmacksverstärker, Konservierungsmittel und Süßungsmittel. In Europa werden Lebensmittelzusatzstoffe mit einer E-Nummer (wie z. B. E415) oder mit ihrer chemischen Bezeichnung auf Verpackungen von Lebensmitteln angegeben.

EU-Rahmen

Gemäß den europäischen Rechtsvorschriften müssen Zusatzstoffe ausdrücklich auf europäischer Ebene zugelassen sein, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Vor ihrer Zulassung müssen sie einer Sicherheitsbewertung für die vorgesehene Verwendung als Zusatzstoff unterzogen werden. Die Rechtsvorschriften bestehen aus einer Rahmenrichtlinie über Zusatzstoffe im Allgemeinen und drei speziellen Richtlinien über drei Kategorien von Zusatzstoffen - Farbstoffe, Süßungsmittel und andere Lebensmittelzusatzstoffe –, in denen die zugelassenen Zusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen aufgelistet sind. Alle zugelassenen Zusatzstoffe müssen außerdem genehmigten Reinheitskriterien entsprechen, die in drei weiteren Richtlinien festgelegt sind (nähere Informationen hierzu siehe zugehörige Links weiter unten).

In Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Rahmenrichtlinie) werden Lebensmittelzusatzstoffe definiert als ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden.

Die Rolle der EFSA

Die EFSA hat drei wichtige Aufgaben im Bereich der Lebensmittelzusatzstoffe:
  • Die EFSA führt Sicherheitsbewertungen neuer Lebensmittelzusatzstoffe durch, bevor diese für die Verwendung in der EU zugelassen werden können.
  • Die EFSA beantwortet Ad-hoc-Ersuchen der Europäischen Kommission, bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe in Anbetracht wesentlicher neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder veränderter Bedingungen neu zu bewerten.
  • Die EFSA hat damit begonnen, eine systematische Neubewertung aller zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe in der EU durchzuführen.

Bei der EFSA ist für diese Tätigkeit das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (  AFC-Gremium  ) zuständig. Die Sicherheitsbewertungen des Gremiums beruhen auf einer Überprüfung aller verfügbaren einschlägigen wissenschaftlichen Studien und Daten zur Toxizität einschließlich der Genotoxizität sowie zur menschlichen Exposition, aus denen das Gremium seine Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit der Substanz zieht.

Neue Rechtsvorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe

Im Jahr 2006 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe sowie Vorschläge für Verordnungen über Lebensmittelaromen und Lebensmittelenzyme. Falls der Vorschlag angenommen wird, werden die Bestimmungen über Zusatzstoffe in den verschiedenen bestehenden Richtlinien in einer Verordnung zusammengefasst.
 
Zulassung neuer Lebensmittelzusatzstoffe in der Europäischen Union
 
Um die Zulassung eines neuen Lebensmittelzusatzstoffs zu beantragen, reicht der Antragsteller einen formalen Zulassungsantrag mit einem Informationsdossier über den Stoff einschließlich wissenschaftlicher Daten bezüglich seiner Sicherheit bei der Europäischen Kommission ein. Wenn der Antrag angenommen wird, ersucht die Kommission die EFSA formell um ein Gutachten über die Sicherheit des Stoffs bei den beabsichtigten Verwendungszwecken. Es gibt Leitlinien, aus denen hervorgeht, wie ein Antrag einzureichen ist und welche Daten ein Dossier enthalten sollte. Diese Leitlinien wurden vom früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) verfasst und vom AFC-Gremium in seine Auflagen übernommen . Wenn ein Ersuchen um ein Gutachten von der EFSA angenommen wurde, wird es in das Register der Anfragen aufgenommen. Dort kann sein Bearbeitungsstatus einschließlich des Eingangsdatums und des voraussichtlichen Datums der Fertigstellung und Abgabe eingesehen werden.
 
 
Beispiele für die Arbeit der EFSA im Bereich der Lebensmittelzusatzstoffe 
Bewertung einer neuen Studie über Aspartam
 
Im Mai 2006 bewertete das AFC-Gremium eine neue Langzeitstudie über die Karzinogenität von   Aspartam   eines Intensivsüßungsmittels, die von der Europäischen Ramazzini-Stiftung in Italien durchgeführt wurde. Das Gremium kam auf der Grundlage aller derzeit vorliegenden Erkenntnisse zu dem Schluss, dass weder die Notwendigkeit besteht, die Sicherheit von Aspartam weiter zu untersuchen noch die bisher festgesetzte akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) für Aspartam (40 mg/kg Körpergewicht) zu ändern. Ferner stellte das Gremium fest, dass die Aufnahmemengen von Aspartam durch die Verbraucher in Europa mit Konzentrationen von bis zu 10 mg/kg Körpergewicht pro Tag weit unter dem ADI-Wert liegen. Weitere Informationen siehe Pressemitteilung.
 
Neubewertung bereits zugelassener Zusatzstoffe: Farbstoffe
 
Im Rahmen der Neubewertung aller in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe räumt die EFSA in Übereinstimmung mit dem Ersuchen der Europäischen Kommission den Farbstoffen oberste Priorität ein. Farbstoffe zählten zu den ersten Zusatzstoffen, die gemäß den europäischen Rechtsvorschriften bewertet wurden, und seit die ursprünglichen Bewertungen vorgenommen wurden, sind verschiedene neue Studien veröffentlicht worden. Etwa 45 Farbstoffe sollen 2007 vom AFC-Gremium der EFSA neu bewertet werden. Um Daten als Grundlage für ihre Arbeit zu sammeln, veröffentlichte die EFSA im Dezember 2006 eine Aufforderung zur Bereitstellung von Daten zu Lebensmittelfarbstoffen an alle Parteien, die über wichtige Informationen verfügen, die bei den Neubewertungen berücksichtigt werden sollten. Die EFSA wird ab Anfang 2007 wissenschaftliche Gutachten zu Farbstoffen abgeben. Nähere Informationen siehe Pressemitteilung .
 
Sicherheit von Parabenen (E214-219)
 
Im September 2004 erteilte die EFSA ein   Gutachten  über die Sicherheit von Parabenen als Konservierungsmittel in Lebensmitteln (Zusatzstoffe E 214-219). Die Zurücknahme des ADI-Wertes für einen Typ dieser Stoffe, Propylparaben, führte zur Streichung von E216 (Propyl-p-hydroxybenzoesäure) und E217 (Natriumpropyl-p-hydroxybenzoesäure) aus der Liste der für die Verwendung in der EU zugelassenen Stoffe. Das AFC-Gremium kam zu dem Schluss, dass ein Gruppen-ADI-Wert (Acceptable Daily Intake – zulässige tägliche Aufnahmemenge) von 0-10 mg/kg Körpergewicht pro Tag für Methyl- und Ethylparabene und ihre Natriumsalze festgelegt werden könne. Propylparaben konnte jedoch nicht in diesen Gruppen-ADI-Wert einbezogen werden, da dieser Stoff neuesten Forschungsergebnissen zufolge Auswirkungen auf bestimmte Fortpflanzungsparameter bei Ratten hatte, und das Gremium sah sich nicht in der Lage, auf der Basis der gegenwärtigen Erkenntnisse einen spezifischen ADI-Wert zu empfehlen. Weitere Informationen siehe   Pressemitteilung  .

 

Wissenschaftliche Dokumente  
Scientific Opinion on the use of Polyglycitol Syrup as a food additive

Veröffentlicht: 14 Dezember 2009  Angenommen: 24 November 2009

Scientific Opinion on the use of natamycin (E 235) as a food additive

Veröffentlicht: 14 Dezember 2009  Angenommen: 26 November 2009

Scientific Opinion on the use of high viscosity white mineral oils as a food additive

Veröffentlicht: 24 November 2009  Angenommen: 20 März 2009

Scientific Opinion on the re-evaluation of Ponceau 4R (E 124) as a food additive

Veröffentlicht: 12 November 2009  Angenommen: 23 September 2009

Scientific Opinion on the re-evaluation of Allura Red AC (E 129) as a food additive

Veröffentlicht: 12 November 2009  Angenommen: 23 September 2009

Scientific Opinion on the re-evaluation of Sunset Yellow FCF (E 110) as a food additive

Veröffentlicht: 12 November 2009  Angenommen: 24 September 2009

Scientific Opinion on the re-evaluation of Azorubine/Carmoisine (E 122) as a food additive

Veröffentlicht: 12 November 2009  Angenommen: 24 September 2009

Scientific Opinion on the re-evaluation of Quinoline Yellow (E 104) as a food additive

Veröffentlicht: 12 November 2009  Angenommen: 23 September 2009

Scientific Opinion on the re-evaluation Tartrazine (E 102)

Veröffentlicht: 12 November 2009  Angenommen: 23 September 2009

Data requirements for the evaluation of food additive applications [1]

Veröffentlicht: 4 August 2009  Angenommen: 9 Juli 2009

Häufig gestellte Fragen  
Food Additives