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Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für gentechnisch veränderte Organismen auf Ersuchen der Kommission im Zusammenhang mit der von Griechenland geltend gemachten Schutzklausel gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG und Artikel 18 der Richtlinie 2002/53/EG[1]
Frage Nr.: EFSA-Q-2006-048 Angenommen: 7 November 2006
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Gutachten
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Zusammenfassung
Am 29. März 2006 berief sich Griechenland auf Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG und Artikel 18 der Richtlinie 2002/53/EG (Schutzklausel) um vorübergehend den Anbau des zugelassenen gentechnisch veränderten Mais MON810 auf seinem Staatsgebiet zu verbieten. Die Europäische Kommission erhielt von Griechenland ein schriftliches Gesuch, bestehend aus einem wissenschaftlichem Bericht, in dem detailliert die Gründe für die Unterstützung der von Griechenland getroffenen Maßnahmen aufgelistet sind, sowie 71 Publikationen und Erklärungen.
In Folge dessen ersuchte die Europäische Kommission in einem Schreiben vom 4. Mai 2006 um ein wissenschaftliches Gutachten bezüglich der Frage, ob der von den griechischen Behörden vorgelegte Bericht und die Publikationen zeigen, dass der Anbau von Maisvarietäten mit der genetischen Veränderung MON810, durch die das Protein CRY1Ab exprimiert wird, eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt.
Nach Untersuchung der in dem griechischen Gesuch vorgelegten Erkenntnisse gelangte das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen der EFSA (GMO-Gremium) zu dem Schluss, dass in Bezug auf das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt kein neuer wissenschaftlicher Nachweis vorgelegt wurde, der die Risikobewertung von genetisch verändertem Mais MON810 gemäß Richtlinie 90/220/EWG (aufgehoben durch die Richtlinie 2001/18/EG vom 17. Oktober 2002) entkräften würde. Das GMO-Gremium gelangte zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass MON810-Mais aufgrund des Anbaus von Maisvarietäten mit der genetischen Veränderung MON810 in Griechenland unerwünschte Wirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt hat.
Veröffentlicht: 17 November 2006
Letzte Aktualisierung: 17 Juni 2008
Letzte Aktualisierung: 17 Juni 2008
[1] Für Quellenangaben: Opinion of the Scientific Panel on Genetically Modified Organisms on a request from the Commission related to the safeguard clause invoked by Greece according to Article 23 of Directive 2001/18/EC and to Article 18 of Directive 2002/53/EC, The EFSA Journal (2006) 411, 1-26.
